Mietbescheinigung für das Jobcenter richtig ausfüllen

mietbescheinigung_jobcenter
Wenn Mieter Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt beziehen, müssen sie häufig eine Mietbescheinigung vorlegen. Darin fragen die Behörden erstaunlich viele Informationen bei den Vermietern ab.

Wohngeld, ALG II, Sozialhilfe – Ämter fordern Mietbescheinigungen zu unterschiedlichen Zwecken. Doch ein einheitliches Formular für die Mietbescheinigung gibt es nicht. Je nach Behörde und Zweck sehen die Formulare anders aus, ebenso enthalten sie unterschiedliche Fragen. Normalerweise legen Mieter ihren Vermieter das Formular vor, das sie von der jeweiligen Behörde bekommen haben.

Anhand der ausgefüllten Mietbescheinigung prüfen Sachbearbeiter dann, ob oder in welcher Höhe Wohnkosten übernommen werden. Das kann der Fall sein beim Bürgergeld (Hartz IV), bei Wohngeld oder Grundsicherung vom Sozialamt oder bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In entsprechenden Fällen dient die Mietbescheinigung auch dafür, Mietschulden zu übernehmen. 

Übersicht: Mietbescheinigung für das Jobcenter

Einfach, rechtssicher & digital vermieten!

9,99€/Monat

Wir helfen dir in ein sorgenfreies Vermieterleben: mit Vermieter+ von SmartMiete hast du uneingeschränkten Zugriff auf viele hilfreiche und zeitsparende Funktionen und Dienste rund ums Vermieten.

Warum will das Jobcenter eine Mietbescheinigung?

In der Regel wollen die behördlichen Stellen nachvollziehen, ob sie bestimmte Leistungen übernehmen. Meist geht es um die monatliche Miete oder die Übernahme von Mietschulden. Geprüft wird auch, ob die Kosten in der Höhe angemessen sind. Die Mietbescheinigung dient dazu, dass die Sachbearbeiter die notwendigen Angaben nicht vom Antragsteller, sondern vom Vermieter bekommen.

Was wollen die Ämter wissen?

Die Fragen hängen davon ab, wofür die Mietbescheinigung dienen soll. Häufig wollen die Behörden wissen:

  • Handelt es sich bei dem Mieter um einen Haupt- oder Untermieter?
  • Wie hoch sind Miete und Nebenkosten?
  • Seit wann besteht das Mietverhältnis?
  • Wie groß ist die Wohnung?
  • Wie wird die Wohnung beheizt?
  • Wann wurde das Wohnhaus gebaut?
  • Wie hoch ist die Mietkaution?
  • Bestehen Mietschulden und wenn ja, wie hoch sind sie?

Wer füllt die Mietbescheinigung aus?

Das kommt auf das jeweilige Jobcenter an. Aber in den allermeisten Fällen bekommt der Leistungsempfänger mitgeteilt, dass er eine Mietbescheinigung vorlegen muss, die vom Vermieter ausgefüllt ist. Vermieter müssen dabei nur die Informationen angeben, die das jeweilige Formular abfragt. Das macht natürlich Arbeit – kommt ihnen aber letztendlich zugute, wenn beispielsweise das Jobcenter angefallene Mietschulden übernimmt. 

Mietbescheinigung Jobcenter Vorlage

Das ist ein Muster Beispiel für eine Mietbescheinigung vom Jobcenter. Mithilfe des Links unter der Abbildung können Sie die Mustervorlage sofort und kostenlos herunterladen. 

Mietbescheinigung Jobcenter

Vorlage Mietbescheinigung Jobcenter zum Download:

Was ist der Unterschied zwischen Mietbescheinigung und Vermieterbescheinigung?

Nicht zu verwechseln ist die Mietbescheinigung für das Jobcenter mit der so genannten Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbestätigung. Diese müssen Mieter immer dann vorlegen, wenn sie sich bei den zuständigen Meldeämtern an ihrer neuen Adresse anmelden. Vermieter sind verpflichtet, Mietern die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

Für die Wohnungsgeberbestätigung gibt es keine amtlichen Formulare. SmartMiete stellt Vermietern eine aktuelle Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Vorlage zur Verfügung. Ohne Anmeldung steht sie zum sofortigen Download bereit.

Zusammenfassung

Erstens: Wenn Mieter dem Vermieter das Formular Mietbescheinigung vom Jobcenter zusenden, brauchen sie dessen Hilfe. Denn Ämter wollen die Informationen meistens direkt vom Vermieter bekommen, nicht vom Mieter.

Zweitens: Vermieter helfen sich selbst, wenn sie das Formular für die Mietbescheinigung zügig ausfüllen und danach an den Mieter zurücksenden. So vermeiden sie Mietausfälle. Und eine Kündigung wegen Mietrückstand ist schlimmstenfalls deutlich aufwendiger. 

Mehr im Internet: Informationen zu Wohnen und Miete bei der Bundesagentur für Arbeit

Bist du Vermieter?

Aktuelle Informationen direkt in dein Postfach – kostenlos und unverbindlich mit dem SmartMiete Newsletter.

Bist du Mieter?

Aktuelle Informationen direkt in dein Postfach – kostenlos und unverbindlich mit dem SmartMiete Newsletter.