Allgemeine Geschäftsbedingungen der SmartMiete GmbH

    1. Geltungsbereich

      1.1 Die SmartMiete GmbH (im Folgenden als „SmartMiete“ oder „wir“ bezeichnet) bietet unter smartmiete.de und gegebenenfalls anderen URLs, die diese AGB einbeziehen, eine Plattform für Vermieter an, über die diese Leistungen entlang des gesamten Lebenszyklus einer Vermietung für ihre Immobilien nutzen können (im Folgenden als „Plattform“ bezeichnet).

      1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform und die auf bzw. über die Plattform von SmartMiete erbrachten Leistungen und die damit im Zusammenhang stehenden Erklärungen und Verträge.

      Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, wenn wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

    2. Vertragsgegenstand und Leistungen von SmartMiete

2.1 Soweit es sich nicht um frei zugängliche Leistungen handelt, setzen sämtliche von SmartMiete über die Plattform erbrachten Leistungen, eine Registrierung und die Erstellung eines Nutzerkonto voraus. Die von SmartMiete angebotenen Leistungen sind ausschließlich für Verbraucher konzipiert. Sollte ein Kunde Leistungen von SmartMiete als Unternehmer in Anspruch nehmen wollen, obliegt es ihm selbst, die sich hieraus ergebenden rechtlichen Pflichten, insbesondere im Fernabsatzrecht nach § 312 ff. BGB einzuhalten und SmartMiete treffen insoweit keine Pflichten.

2.2 Vertragsgegenstand im Rahmen einer Registrierung für ein Nutzerkonto ist zunächst die als kostenlose Basisleistung von SmartMiete über das Internet erfolgende Bereitstellung des Zugangs, zu der von SmartMiete betriebenen Plattform über ein für den jeweiligen Kunden erstelltes Nutzerkonto und die Speicherung und Verarbeitung der vom Kunden in seinem Account erfassten Daten, gemäß diesen AGB. Die im Account erfassten Daten kann SmartMiete nutzen, um bei der Nutzung oder Bestellung von Produktleistungen notwendige Angaben des Kunden vorauszufüllen, hierzu kann auch eine Übermittlung von Daten an Kooperationspartner von SmartMiete erfolgen.

Der Kunde darf den für ihn erstellten Account nicht zur Nutzung an Dritte überlassen und ist verpflichtet, die Zugangsdaten zum Account gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Liegen SmartMiete Anhaltspunkte dafür vor, dass Unbefugte Zugang zum Account erhalten haben, ist SmartMiete berechtigt, den Zugang zum Account zu sperren.

2.3 Seinen mit einem Nutzerkonto registrierten Kunden bietet SmartMiete über die Basisleistung hinaus auf der Plattform weitere, zum Teil kostenpflichtige und insbesondere, die im Folgenden aufgeführten Leistungen an (nachfolgend „Produktleistungen“). Die Produktleistungen sind ausschließlich für Kunden konzipiert, die als Verbraucher nach § 13 BGB und nicht als Unternehmer nach § 14 BGB handeln.

2.3.1 SmartMiete ermöglicht seinen registrierten Kunden die Erstellung und Nutzung von Mietverträgen auf Basis von Mustertexten, die die Kunden nach ihren Wünschen und Bedürfnissen auf Basis eines automatisierten, von Rechtsexperten geprüften Fragenkataloges in verschiedenen Aspekten anpassen können. Hierbei gibt der Kunde personenbezogene Daten seiner jeweiligen Mieter ein, die unter anderem, Namen, Kontaktdaten, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung umfassen können. Eine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erfolgt bei dieser Produktleistung nicht. SmartMiete erbringt keine Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung. SmartMiete gewährleistet daher nicht, dass die erstellten Mustertexte sich für die vom Kunden angestrebte Verwendung eignen. Sollte im konkreten Fall eine rechtliche Prüfung erforderlich sein, empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder einen sonst zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach dem RDG Berechtigten, einzuschalten.

2.3.2 SmartMiete ermöglicht seinen registrierten Kunden, über Smartmiete erstellte Mietverträge dem Mieter auf der Plattform zur Ansicht und Kommentierung zugänglich zu machen und automatisiert per E-Mail an die Parteien des Mietvertrags zu versenden, damit diese elektronisch vervollständigt und am Bildschirm unterschrieben werden können. SmartMiete bietet dabei die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur über die Firma NECT GmbH, Großer Burstah 21, 20457 Hamburg, an. Die NECT GmbH wird dabei als eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO tätig und verarbeitet insbesondere keine personenbezogenen Daten im Auftrag von SmartMiete. Die Nutzer müssen daher für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur gegenüber der NECT GmbH in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einwilligen bzw. mit dieser einen entsprechenden Vertrag schließen. Genauere Einzelheiten zur Datenverarbeitung bei der NECT GmbH finden Sie unter https://nect.com/de/privacy-policy/.

2.3.3 Registrierte Kunden von SmartMiete können ihre bestehenden Mietverhältnisse verwalten. Dabei verarbeitet SmartMiete auch die personenbezogenen Daten der Mieter, insbesondere Kontaktdaten, Vertragsdaten und Abrechnungsdaten. Der Kunde wird ebenfalls monatlich über den Eingang der Miete (Mieteingangscheck) informiert.

2.3.4 Registrierte Kunden von SmartMiete können weitere Services zur Verwaltung von Mietverhältnissen nutzen, beispielsweise ein digitales Wohnungsübergabeprotokoll.

2.3.5 Registrierte Kunden von SmartMiete können außerdem die kostenlose Mietpreisanalyse von Miet-Check.de in Anspruch nehmen. Diese wird dem Kunden ebenfalls kostenlos monatlich übermittelt.

2.3.6 Für registrierte Kunden von SmartMiete bietet SmartMiete ebenfalls die kostenpflichtige Service-Erweiterung “Vermieter+” an. Die Leistungen von “Vermieter+” umfassen neben der kostenlosen Mietpreisanalyse von Miet-Check.de (nicht abschließend): Die von Miet-Check.de bereitgestellten Templates, das Erstellen von Mietverträgen mit digitaler Unterschrift oder PDF-Download, rechtssichere Mieteridentifizierung über unseren Partner NECT, handyoptimierte Übergabeprotokolle mit Bildern und Text, übersichtlicher Mieteingangscheck mit Zahlungserinnerung an Mieter, das einfache Vorbereiten einer Nebenkostenabrechnung und der Steueranlage V, Durchführung einer Mieterhöhung, Vorlagen rund um das Mietverhältnis, Mietpreisvergleich, persönlichen Kundensupport, vergünstigte rechtliche Beratung etc. “Vermieter+” bietet zudem in Kooperation mit NECT dem Nutzer die Möglichkeit der rechtssicheren Mieteridentifizierung. Hier sind die ersten zwei über NECT geleisteten Unterschriften in der Service-Erweiterung “Vermieter+” enthalten. Für jede weitere Unterschrift wird ein Entgelt fällig. Dieses wird über Stripe (siehe 8.2), in der vom Kunden gewählten Zahlungsweise abgerechnet.

2.3.7 Im Rahmen der Verwaltung von bestehenden Mietverhältnissen bietet SmartMiete an, bestehende Mietforderungen und entsprechende Zahlungseingänge nachzuverfolgen und zu überwachen.

2.3.8 Im Übrigen bietet SmartMiete in Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern, wobei es sich bspw. um Versicherungen, Stromlieferanten oder Telekommunikationsanbieter handeln kann, Zugang zu bzw. Vertragsabschlüsse über deren Dienstleistungen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von deren AGB, an.

2.4 Wir können Ihnen von Zeit zu Zeit E-Mails mit Informationen zu unseren Leistungen senden, die denen ähnlich sind, die Sie bereits von uns erworben haben, wenn Sie dem nicht widersprochen haben. Sie können dem Erhalt solcher E-Mails jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

    1. Verfügbarkeit

Für frei zugängliche Leistungen schuldet SmartMiete keine Mindestverfügbarkeit. Die Basis- und die Produktleistungen auf der Plattform stehen den registrierten Kunden im Übrigen mit einer Verfügbarkeit von 99% im Jahresmittel am Übergabepunkt abzüglich planmäßiger Wartungsarbeiten bereit. Die Verfügbarkeit bezieht sich auf die Verfügbarkeit der Leistungen am Übergabepunkt zum Internet. Übergabepunkt ist dabei der Routerausgang des von SmartMiete genutzten Rechenzentrums. Beeinträchtigungen im Bereich der Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zum Kunden und/oder im Bereich der IT-Infrastruktur des Kunden selbst bleiben außer Betracht.

Planmäßige Wartungsarbeiten erfolgen in der Zeit von 20:00 bis 5:00 Uhr und werden dem Kunden soweit möglich vor Durchführung mitgeteilt.

    1. Zustandekommen des Vertrages

4.1 Der Vertrag mit SmartMiete über die Basisleistung kommt durch eine kostenlose Registrierung auf der Plattform zustande. Diese Registrierung kann auch unmittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung von anderen Produktleistungen erfolgen. Nach Eingabe der zur Registrierung erforderlichen Daten, sendet SmartMiete dem Kunden eine E-Mail mit einem Bestätigungslink; diese E-Mail kann auch gemeinsam mit Inhalten zur Bestellung von Produktleistungen erfolgen. Mit Aktivierung des in der E-Mail enthaltenen Bestätigungslinks durch den Kunden kommt der Vertrag zur Nutzung der Basisleistung zwischen SmartMiete und dem Kunden zustande.4.2  Für registrierte Kunden von SmartMiete bietet SmartMiete ebenfalls die kostenpflichtige Service-Erweiterung “Vermieter+” an. Dem registrierten Nutzer wird diese Option sowohl nach Erstellung des Mietvertrages als auch über die Plattform selbst angeboten. Entscheidet er sich für diese, bekommt er im Anschluss eine E-Mail, über die er die Service-Erweiterung kostenpflichtig, durch Klicken des entsprechenden Buttons und anschließender Zahlung über die angebotenen Zahlungsarten (siehe 8.2), buchen kann.

4.2 Der Vertrag über die Produktleistungen kommt zustande, indem der Kunde diese auf der Plattform bestellt und SmartMiete die jeweilige Produktleistung daraufhin freischaltet. Im Rahmen des Vertragsschlusses sind dabei die folgenden technischen Schritte notwendig:

Der Kunde wählt auf der Plattform die jeweilige Produktleistung aus.Soweit im Rahmen der einzelnen Produktleistung erforderlich, gibt der Kunde in einem bereitgestellten Formular weitere Angaben ein.

Vor Abgabe seiner Willenserklärung kann der Kunde die eingegebenen Angaben in dem Formular auf Eingabefehler prüfen und erkannte Fehler berichtigen, indem er den Button des Browsers oder auf der Plattform nutzt, um zu früheren Eingaben zurück zu gelangen.

Unmittelbar bevor der Kunde seine Bestellung abgibt, stellt SmartMiete dem Kunden auf der Bestellseite i) die wesentlichen Eigenschaften, ii) den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben, iii) im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags den Gesamtpreis einschließlich der pro Abrechnungszeitraum anfallenden Gesamtkosten und, wenn für einen solchen Vertrag Festbeträge in Rechnung gestellt werden, ebenfalls die monatlichen Gesamtkosten, iv) gegebenenfalls die Laufzeit oder bei unbefristeter oder sich automatisch verlängernder Laufzeit die Bedingungen der Kündigung und v) gegebenenfalls die Mindestdauer der zu bestellenden Produktleistung klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung.

Der Kunde klickt auf den mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschrifteten Button und übermittelt so seine Vertragserklärung an SmartMiete.

SmartMiete bestätigt dem Kunden den Zugang von dessen Vertragserklärung auf elektronischem Wege an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse und nimmt damit die Bestellung des Kunden an und schaltet die Leistung für den Kunden frei.

4.3. Vertragssprache ist deutsch. Nach Vertragsschluss speichert SmartMiete die Bestell- bzw. Registrierungsdaten des Kunden zu den abgeschlossenen Verträgen. Der Kunde erhält die Bestell- bzw. Registrierungsbestätigung mit allen angegebenen Daten per E-Mail. Der Kunde kann jederzeit die Details zu seinem Vertrag bei SmartMiete anfordern, jedoch sind diese Eingaben für den Kunden nach Vertragsschluss nicht unmittelbar zugänglich. Wir empfehlen daher, eine Kopie der eingegebenen Daten aufzubewahren.

    1. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht, wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben, zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

    1. Nutzungsrechte

SmartMiete räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Plattform während der Dauer des Vertrages entsprechend dem Vertragsgegenstand zu nutzen.

Mietverträge auf Basis von Mustertexten und andere Inhalte, die der Kunde über SmartMiete erstellt hat, darf der Kunde zum eigenen Gebrauch als Vermieter auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus verwenden. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die systematische, kostenlose oder kostenpflichtige Weitergabe von solchen Inhalten an Dritte, ist dem Kunden nicht gestattet.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform und die darauf erbrachten Leistungen entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung an Dritte zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung oder Verleihe oder die Zugänglichmachung an Dritte der Plattform sowie das Anfertigen von Kopien wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.

    1. Datenschutz

7.1 Soweit SmartMiete im Rahmen der erbrachten Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wie insbesondere bei der Verwaltung von bestehenden Mietverhältnissen oder der Erstellung und dem Versand sowie der Einholung von elektronischen Unterschriften von Verträgen (im Hinblick auf die qualifizierte elektronische Signatur gilt dies nur im Hinblick auf die Einbindung der Leistungen der NECT GmbH, wie unter Ziff. 2.3.2, jedoch nicht in Bezug auf deren Leistungen selbst, die diese datenschutzrechtlich in eigener Verantwortlichkeit erbringt), erfolgt dies als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Der Kunde ist dabei verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO gegenüber dem jeweils Betroffenen. Insbesondere die Sicherstellung einer vorhandenen Rechtsgrundlage der (bspw. Einwilligung oder Vertrag) und die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO muss durch den Kunden sichergestellt werden.

7.2. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

7.3 Der Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Kategorien der betroffenen Personen und die Art der personenbezogenen Daten ergibt sich aus der jeweils vereinbarten Produktleistung. Die Laufzeit der diesbezüglichen Auftragsverarbeitung entspricht der Laufzeit der jeweiligen Produktleistung.

7.4 SmartMiete stellt die Sicherheit gemäß Art. 28 Abs. 3 lit.c, 32 DSGVO insbesondere in Verbindung mit Artikel 5 Absatz 1 Abs. 2 DSGVO sicher. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DSG-VO zu berücksichtigen. Die ergriffenen Maßnahmen sind in Anlage 1 dokumentiert.

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es SmartMiete gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

7.5 SmartMiete darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Kunden berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Diese Weisungen erfolgen in der Regel unmittelbar über die Plattform. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an SmartMiete wendet, wird SmartMiete dieses Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten.

7.6 SmartMiete hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Artt. 28 bis 33 DSGVO; insofern gewährleistet SmartMiete insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:

SmartMiete hat einen Datenschutzbeauftragten ernannt. Dessen Kontaktdaten finden sich jederzeit in der Datenschutzerklärung unter https://smartmiete.de/datenschutzerklaerung/

Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DSGVO. SmartMiete setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. SmartMiete und jede SmartMiete unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Kunden verarbeiten, einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.

Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DSGVO [Einzelheiten in Anlage 1].

Der Kunde und SmartMiete arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.

Die unverzügliche Information des Kunden über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung bei SmartMiete ermittelt.

Soweit der Kunde seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung bei SmartMiete ausgesetzt ist, hat ihn SmartMiete nach besten Kräften zu unterstützen.

SmartMiete kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.

Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Kunden im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 7.9 dieses Vertrages.

7.7 Die Auslagerung auf Unterauftragnehmer oder der Wechsel bestehender Unterauftragnehmer sind zulässig, soweit:

      1. i) SmartMiete eine solche Auslagerung auf Unterauftragnehmer dem Kunden eine angemessene Zeit vorab schriftlich oder in Textform anzeigt und
      1. ii) der Kunde nicht bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Daten gegenüber SmartMiete schriftlich oder in Textform Einspruch gegen die geplante Auslagerung erhebt und iii) eine vertragliche Vereinbarung nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 2-4 DS-GVO zugrunde gelegt wird.

7.8 Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die SmartMiete z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/ Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. SmartMiete ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Kunden auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Unterauftragnehmer und deren erstmaliges Tätigwerden ist erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet. Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung außerhalb der EU/des EWR, stellt SmartMiete die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Maßnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen. Bei einer weiteren und vorab angezeigten Auslagerung durch den Unterauftragnehmer sind sämtliche vertraglichen Regelungen in der Vertragskette auch dem weiteren Unterauftragnehmer aufzuerlegen.

Die Unterauftragnehmer sind in der Datenschutzerklärung benannt. Mit Vertragsschluss stimmt der Kunde den Unterauftragnehmern diesen zu.

7.9 Der Kunde hat das Recht, im Einvernehmen mit SmartMiete Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch SmartMiete in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen.

7.10 SmartMiete stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten von SmartMiete nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. SmartMiete verpflichtet sich, dem Kunden auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Kunden kann SmartMiete einen Vergütungsanspruch geltend machen.

7.11 SmartMiete unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der in Art. 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.:

Die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen, die Verpflichtung Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Kunden zu melden, die Verpflichtung, dem Kunden im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, die Unterstützung des Kunden für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung, die Unterstützung des Kunden im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde. Für Unterstützungsleistungen, die nicht im Auftrag enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten von SmartMiete zurückzuführen sind, kann SmartMiete eine Vergütung beanspruchen.

7.12 Mündliche Weisungen bestätigt der Kunde unverzüglich (mind. Textform). SmartMiete hat den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn SmartMiete der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. SmartMiete ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Kunden bestätigt oder geändert wird.

7.13 Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Kunden nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. Nach Ende der jeweiligen Produktleistung oder früher nach Aufforderung durch den Kunden hat SmartMiete sämtliche im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten datenschutzgerecht zu vernichten. Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch SmartMiete entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren.

    1. Preise / Rechnungsstellung / Fälligkeit und Zahlungsweise / Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Die Höhe der Preise für kostenpflichtige Produktleistungen richtet sich nach den bei Vertragsschluss gültigen Preisen, die dem Kunden vor Abgabe seiner Bestellung angezeigt werden und die dieser mit der Bestellung bestätigt. Alle Preise verstehen sich in EURO einschließlich Umsatzsteuer (soweit anfallend). SmartMiete ist berechtigt, die Rechnung per E-Mail zu versenden. Der Kunde hat hierfür bei Bestellung seine aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass der E-Mail-Empfang nicht durch technische Sperren (Spam-Filter) verhindert wird.

8.2 SmartMiete bietet grundsätzlich die folgenden aufgeführten Zahlungsarten an, wobei nicht in jedem Fall alle der genannten Bezahlmethoden jedem Kunden zur Verfügung stehen:

PayPal

Im Bestellprozess werden Sie auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, müssen Sie dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Nach Abgabe der Bestellung durch den Kunden fordern wir PayPal zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Zahlungen über Stripe

Die Abwicklung der Zahlungsarten Kreditkartenzahlung, Giropay, SOFORTÜBERWEISUNG und SEPA Lastschrift erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe, Ltd., c/o A&l Goodbody, Ifsc, North Wall Quay, Dublin 1, Ireland (im Folgenden: “Stripe”), unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/terms, an die wir unsere Zahlungsforderung abtreten. Stripe zieht bei Kreditkartenzahlung und SEPA Lastschrift den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto oder Bankkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an Stripe mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop bzw. 2 Tage per SEPA Lastschrift. Wir bleiben auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung, SEPA Lastschrift, Giropay oder SOFORTÜBERWEISUNG über Stripe zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

8.3 SmartMiete ist berechtigt, Preise für Verträge von bestehenden Produktleistungen einseitig nach billigem Ermessen der allgemeinen Preisentwicklung anzupassen, um veränderte Personal- oder andere Betriebskosten auszugleichen, allerdings nicht häufiger als alle zwölf Monate. Beträgt eine Erhöhung mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die im ursprünglichen Vertrag festgelegten Preise.

    1. Laufzeit und Kündigung

9.1 Der Vertrag über die Basisleistung und der Service-Erweiterung “Vermieter+” läuft auf unbestimmte Zeit. Soweit ein Vertrag über eine Produktleistung besteht und dieser Vertrag noch eine bestimmte Laufzeit hat oder erst zu einem bestimmten Termin gekündigt werden kann, kann der Vertrag über die Basisleistung erst zum Ende dieser Laufzeit bzw. zu diesem Termin gekündigt werden. Im Übrigen ist die Kündigung des Vertrages über die Basisleistung von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich.

9.2 Verträge über eine Produktleistung haben die bei Vertragsabschluss vereinbarte Laufzeit bzw. verlängern sich gegebenenfalls um die bei Vertragsschluss vereinbarte Laufzeit und können dann mit einer gegebenenfalls vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden.

9.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.4 Die kostenpflichtigen Produktleistungen sind für den Kunden nach seiner Kündigung bis Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit verfügbar. Die kostenlosen Produktleistungen bleiben auch nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit des kostenpflichtigen Produkts erhalten, es sei denn, der Kunde beendet ebenfalls das Vertragsverhältnis über die Basisleistung. Bei Vertragsabschluss über die Basisleistung alleine, verliert der Kunde nach Kündigung sofort den Zugriff auf alle Produktleistungen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass von ihm benötigte Daten zuvor anderweitig gespeichert werden.

9.5 Die jährliche, bereits entrichtete Gebühr für die gewählte Produktleistung ist bei einer Kündigung vor Ablauf des angebrochenen Vertragszeitraumes weder vollständig noch anteilig erstattbar. Das gesetzliche Widerrufsrecht gem. § 312g BGB bleibt hiervon unberührt. Eventuelle Rückerstattungen erfolgen innerhalb von 7 Werktagen.

    1. Vertraulichkeit

10.1 Die Vertragsparteien werden alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse („vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei, insbesondere alle Unterlagen in elektronischer oder sonstiger Form, Code der Software-Applikation, Dokumentationen, Kundeninformationen, Hoteldaten, Verfahren und Methoden von SmartMiete bei der Erbringung der Dienstleistungen sowie sonstiges Know-how von SmartMiete, vertraulich behandeln und nur für Zwecke des Vertrages verwenden. Vertrauliche Informationen einer Partei (hier: „geschützte Partei“) umfassen nicht solche Informationen, die

(i) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies von dem anderen Vertragspartner zu vertreten ist;

(ii) dem anderen Vertragspartner bereits bekannt waren, bevor sie ihm von der geschützten Partei zugänglich gemacht wurden und die die andere Partei weder direkt noch indirekt von der geschützten Partei erhalten hatte;

(iii) der anderen Partei durch einen Dritten rechtmäßig und ohne Weitergabebeschränkungen bekannt gegeben wurden;

(iv) von der anderen Partei selbst entwickelt wurden, ohne hierbei die vertraulichen Informationen der geschützten Partei zu nutzen oder sich hierauf zu beziehen.

10.2 Dritten dürfen diese Informationen nur zugänglich gemacht werden, wenn die geschützte Partei dem ausdrücklich vorher schriftlich zugestimmt hat und wenn dies für die Durchführung des Vertrages zwingend erforderlich ist. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt nicht gegenüber gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichteten Personen (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) der jeweiligen Partei, nicht gegenüber Behörden, die ein Auskunftsrecht haben, und auch insoweit nicht, wie die Veröffentlichung durch ein zuständiges Gericht verfügt worden ist. Bei einem Auskunftsverlangen einer Behörde oder eines Gerichts werden die Vertragsparteien zusammenarbeiten, um die Bekanntgabe von vertraulichen Informationen auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen. Dritte sind nicht Beauftragte, freie Mitarbeiter und Subunternehmer von SmartMiete.

10.3 Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, werden beide Vertragsparteien unverzüglich alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nach deren Wahl vernichten oder zurückgeben, soweit nicht zwingende Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

10.4 Die Rechte und Pflichten aus den vorstehenden Absätzen 10.1 bis 10.3 bleiben von einer Beendigung des Vertrags unberührt.

    1. Haftung

11.1 Im Rahmen des Vertrages über die Basisleistung und kostenlose Produktleistungen ist SmartMiete im Falle von Schäden aufgrund von Mängeln im Recht oder Fehlern in der Plattform dem Kunden nur zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der daraus entsteht, dass SmartMiete arglistig einen Mangel im Recht oder einen Fehler der Plattform verschwiegen hat. Im Falle der Verletzung von Schutzpflichten, die nicht mit der Bereitstellung der Plattform zusammenhängen, haftet SmartMiete unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von SmartMiete oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SmartMiete beruhen. Im Übrigen hat SmartMiete nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

11.2 Im Rahmen des Vertrages über kostenpflichtige Produktleistungen haftet SmartMiete gemäß den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel, wenn die von SmartMiete erbrachten Leistungen mangelhaft sind, weil ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist. Für Mängel der Plattform, die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haftet SmartMiete nur, wenn SmartMiete diese Mängel zu vertreten hat.

SmartMiete haftet im Übrigen im Rahmen des Vertrages über kostenpflichtige Produktleistungen:

für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch SmartMiete oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SmartMiete nach den gesetzlichen Vorschriften

Unbegrenzt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

Bei leichter Fahrlässigkeit durch SmartMiete oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von SmartMiete nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Als wesentliche Vertragspflicht ist dabei eine solche zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3 In Abweichung von Ziff. 10.2 beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern 12 Monate ab Bereitstellung der Leistung, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.

11.4 Für Produkthaftungsschäden haftet SmartMiete entsprechend den Regelungen des deutschen Produkhaftungsgesetzes. Die Haftung wird insoweit durch die vorstehenden zwei Absätze nicht beschränkt.

    1. Leistungsänderungen

Um die Nutzbarkeit der Plattform zu gewährleisten und an die Gegebenheiten des Marktes anzupassen, entwickeln wir die Plattform und unsere Leistungen stetig weiter. Es kann daher vorkommen, dass Dienste geändert oder ganz eingestellt werden. Der Nutzer hat im Rahmen der Basisleistung keinen Anspruch auf die Beibehaltung von Produktleistungen.

SmartMiete ist im Übrigen im Rahmen von bestehenden Verträgen über Produktleistungen berechtigt, diese bestehenden Produktleistungen anzupassen, auszutauschen oder zu beschränken, wenn die Anpassung, der Austausch oder die Beschränkung für dem Kunden zumutbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Umfang der Produktleistung nicht eingeschränkt wird, es sich bspw. nur um Änderungen im Layout, Look and Feel oder im Aufbau einer Produktleistung handelt.

    1. Alternative Streitbeilegung (Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle)

Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet, die unter folgendem Link abgerufen werden kann: www.ec.europa.eu/consumers/odr.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

    1. Sonstiges

14.1 SmartMiete ist berechtigt, diese AGB gemäß diesem Absatz zu ändern oder zu ergänzen. SmartMiete wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens acht Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. SmartMiete wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

14.2 Ist der Kunde Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und SmartMiete am Geschäftssitz von SmartMiete.

14.4 Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

SmartMiete GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 69115 Heidelberg, Deutschland
Tel. 030 255 580 277

Registergericht Mannheim HRB 749767

Geschäftsführer: Kjetil J. Olsen

Vertreten durch den GeschäftsführerKjetil J. Olsen

Kontakt: support(at)smartmiete.de

 

ANLAGE A 

Technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten

Nr. 

Maßnahme 

Umsetzung der Maßnahme 

1.  

Zutrittskontrolle 

Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu verwehren. 

Unsere Datencenter werden von DigitalOcean betrieben. Diese verfügen über physische Zugangskontrollen und werdem 24 Stunden am Tag überwacht, um die vor unbefugtem Zutritt und Umweltgefahren zu schützen. Eine Umfassende Videoüberwachung ist eingerichtet.

Quelle

2. 

Zugangskontrolle  

Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. 

Die Nutzung der Services und sicherheitsrelevante Ereignisse werden geloggt und zentral gespeichert. DigitalOcean beschränkt den Zugriff auf diese Daten auf autorisierte Personen, basierend auf deren Aufgabenbereichen.

Die Sicherheitsmaßnahmen werden jährlich von externen Gutachtern geprüft.

Quelle

3. 

Zugriffskontrolle 

Es ist zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. 

Alle Systeme die Daten verarbeiten müssen über VPN und SSH-Schlüssel verfügen. Diese Zertifikate sind sogenannte pre-shared certificates und werden durch Passwörter geschützt.

4. 

Weitergabekontrolle 

Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist. 

Sämtliche Kommunikation mit oder über Server geschieht mittels verschlüsselter Verbindungen.

5. 

Eingabekontrolle 

Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. 

Änderungen an den Daten werden geloggt. Im Falle, dass ein User eine Löschung seiner persönlichen Daten wünscht wird dieser Wunsch protokolliert, persönliche Daten werden anonymisiert oder gelöscht.

6. 

Auftragskontrolle  

Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Verantwortlichen verarbeitet werden können. 

In Fällen, in denen Daten außerhalb unseres Systems verarbeitet werden, so geschieht dies nur mit der expliziten Zustimmung der User oder auf Basis der Nutzungsvereinbarung, in welcher genannt wird welche Daten warum zur Verarbeitung weitergeleitet werden.

7. 

Verfügbarkeitskontrolle  

Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind. 

Für alle Daten wird ein tägliches Backup durchgeführt.

8.

Trennungskontrolle 

Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. 

Alle erfassten Daten werden je nach Nutzungszweck getrennt gespeichert. Die Datenbank verfügt über getrennte Speicherorte, abhängig von dem Teil des Systems das der Endnutzer nutzt.

 

ANLAGE B

Unterauftragnehmer

Wir arbeiten zur Umsetzung bestimmter Aufgaben mit Subunternehmern zusammen. Unser Host Provider ist:

DigitalOcean LLC
101 Avenue of the Americas, 10th floor
New York, NY 10013
Vereinigte Staaten von Amerika

Die von uns für das Hosting genutzten Server von DigitalOcean befinden sich ausschließlich in Frankfurt am Main, Deutschland.

Zur Zahlungsabwicklung nutzen wir:

Stripe, Inc.
185 Berry Street, Suite 550
San Francisco, CA 94107
Vereinigte Staaten von Amerika