Die smarte Alternative zur klassichen Mietkaution

Mietkautionsbürgschaft

Die smarte Lösung zur klassischen Mietkaution

Mietkautionsbürgschaft von R+V

Die smarte Lösung zur klassischen Mietkaution

Mietkautionsbürgschaft von R+V

Deine Vorteile als Mieter

Deine Vorteile als Mieter

* Berechnungsgrundlage: Kautionssumme 1.000 EUR / Beitrag 50 EUR jährlich / Zahlweise jährlich

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Mietkautionsbürgschaft jetzt abschließen:

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Ich wünsche eine individuelle Beratung durch die Cura Versicherungsvermittlung GmbH.
Ich verzichte auf eine individuelle Beratung und bin damit einverstanden, dass meine Daten zur Abwicklung an die Cura GmbH übermittelt werden.

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Die Vermittlung erfolgt über die Cura Versicherungsvermittlung GmbH

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Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs. Dabei leistet die R+V Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter zahlt diese Summe dann an die R+V zurück.

  • Du sparst dir die Kaution in bar oder als Sparbuch.
  • Es entfällt die Doppelbelastung, falls die Mietkaution für die alte Wohnung noch nicht zurückerstattet wurde.
  • Die Bürgschaft für deine Mietkaution hat keine feste Vertragslaufzeit und kann jederzeit zurückgegeben werden.
  • Wenn du als Mieter bereits eine Kaution in bar oder als Sparbuch hinterlegt haben, kann du diese jederzeit durch die Mietkautionsbürgschaft ersetzen.
  • Es fallen keine weiteren Gebühren oder Beiträge an, zum Beispiel für Verwaltung, Kontoführung oder Erstellung der Mietbürgschaft.
  • Als Mieter kannst du die Bürgschaft innerhalb des ersten Monats nach Ausstellung beitragsfrei zurück geben.

Für die R+V Mietkautionsbürgschaft gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Die Kautionssumme liegt zwischen 500 EUR und 15.000 EUR.
  • Das Mietobjekt befindet sich innerhalb Deutschlands.
  • Der Mietvertrag ist unbefristet oder die Befristung beträgt mindestens 18 Monate.
  • Es handelt sich um privat genutzten Wohnraum.
  • Der Mieter bewohnt das Objekt selbst.
  • Die Mietkautionsbürgschaft kann für neue Mietverhältnisse abgeschlossen werden oder für bestehende.
  • Es gibt keine Wartefristen oder Vorlaufzeit. Die Bürgschaft steht sofort nach dem Online-Abschluss digital zur Verfügung.
  • Wenn Mieter – beispielsweise für ein neues Mietverhältnis – eine R+V-Mietkautionsbürgschaft beantragt haben, der Vermieter die Bürgschaft aber nicht akzeptiert, dann können Mieter die Bürgschaft innerhalb von 30 Tagen kostenfrei zurückgeben.
  • Kündigung
    Wenn Mieter die Mietbürgschaft nicht mehr benötigen, z. B. weil sie umziehen und das Mietverhältnis endet, schicken sie die Kopie der Kündigungsbestätigung oder das Übergabeprotokoll an die R+V.
    Es sind dann keine Beiträge mehr fällig. Sobald der Mieter die vom Vermieter unterzeichnete Freigabeerklärung auf der Mietbürgschaft einreichen, wird die Bürgschaft aufgehoben.
  • Bei Versicherungs- oder Bürgschaftsverträgen bedeutet „auf erstes Anfordern“, dass der Bürge (z. B. eine Versicherung) berechtigt ist, die Forderung des Vermieters im Schadenfall OHNE vorherige Prüfung zu begleichen. Im Anschluss fordert der Bürge das Geld vom Mieter zurück.
  • Die Mietkautionsbürgschaft von R+V ist ausdrücklich KEINE Bürgschaft auf erstes Anfordern. Der Mieter bekommt vor Auszahlung die Gelegenheit, Stellung zu dem vom Vermieter eingereichten Schaden zu nehmen.
  • Es gilt die gleiche Rechtssicherheit wie bei einer Barkaution.
  • Es fallen keine Gebühren für den Vermieter an.
  • Im Schadensfall haben Sie schnell und unkompliziert Zugriff auf die Mietkaution.
  • Deutlich geringerer Verwaltungsaufwand als bei einem Kautionssparbuch.
  • Das Risiko des Abwohnens der Kaution ist durch den Mieter nicht mehr möglich.
  • Die Abwicklung der Schadenmeldung kann auch digital erfolgen.
  • Die Mietbürgschaft befreit Mieter nicht aus der Verpflichtung, berechtigten Forderungen des Vermieters wegen Sachschäden, Rückständen bei Miete oder Nebenkostennachzahlungen nachzukommen.
  • Die R+V bezahlt bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme in der Mietbürgschaft, maximal jedoch die gesetzliche Obergrenze von drei Nettokaltmieten.
  • Wenn die R+V an den Vermieter leistet, dann muss der Mieter den von der R+V gezahlten Betrag erstatten.

Die Mietkautionsbürgschaft ersetzt die Mietkaution in bar oder in Form eines Sparbuchs. Dabei leistet die R+V Zahlungen an den Vermieter bis zur Höhe der Bürgschaftssumme, wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Der Mieter zahlt diese Summe dann an die R+V zurück.

  • Du sparst dir die Kaution in bar oder als Sparbuch.
  • Es entfällt die Doppelbelastung, falls die Mietkaution für die alte Wohnung noch nicht zurückerstattet wurde.
  • Die Bürgschaft für deine Mietkaution hat keine feste Vertragslaufzeit und kann jederzeit zurückgegeben werden.
  • Wenn du als Mieter bereits eine Kaution in bar oder als Sparbuch hinterlegt hast, kannst du diese jederzeit durch die Mietkautionsbürgschaft ersetzen.
  • Es fallen keine weiteren Gebühren oder Beiträge an, zum Beispiel für Verwaltung, Kontoführung oder Erstellung der Mietbürgschaft.
  • Als Mieter kannst du die Bürgschaft innerhalb des ersten Monats nach Ausstellung beitragsfrei zurück geben.

Für die R+V Mietkautionsbürgschaft gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Die Kautionssumme liegt zwischen 500 EUR und 15.000 EUR.
  • Das Mietobjekt befindet sich innerhalb Deutschlands.
  • Der Mietvertrag ist unbefristet oder die Befristung beträgt mindestens 18 Monate.
  • Es handelt sich um privat genutzten Wohnraum.
  • Der Mieter bewohnt das Objekt selbst.
  • Die Mietkautionsbürgschaft kann für neue Mietverhältnisse abgeschlossen werden oder für bestehende.
  • Es gibt keine Wartefristen oder Vorlaufzeit. Die Bürgschaft steht sofort nach dem Online-Abschluss digital zur Verfügung.
  • Wenn Mieter – beispielsweise für ein neues Mietverhältnis – eine R+V-Mietkautionsbürgschaft beantragt haben, der Vermieter die Bürgschaft aber nicht akzeptiert, dann können Mieter die Bürgschaft innerhalb von 30 Tagen kostenfrei zurückgeben.
  • Kündigung
    Wenn Mieter die Mietbürgschaft nicht mehr benötigen, z. B. weil sie umziehen und das Mietverhältnis endet, schicken sie die Kopie der Kündigungsbestätigung oder das Übergabeprotokoll an die R+V.
    Es sind dann keine Beiträge mehr fällig. Sobald der Mieter die vom Vermieter unterzeichnete Freigabeerklärung auf der Mietbürgschaft einreichen, wird die Bürgschaft aufgehoben.
  • Bei Versicherungs- oder Bürgschaftsverträgen bedeutet „auf erstes Anfordern“, dass der Bürge (z. B. eine Versicherung) berechtigt ist, die Forderung des Vermieters im Schadenfall OHNE vorherige Prüfung zu begleichen. Im Anschluss fordert der Bürge das Geld vom Mieter zurück.

  • Die Mietkautionsbürgschaft von R+V ist ausdrücklich KEINE Bürgschaft auf erstes Anfordern. Der Mieter bekommt vor Auszahlung die Gelegenheit, Stellung zu dem vom Vermieter eingereichten Schaden zu nehmen.

  • Es gilt die gleiche Rechtssicherheit wie bei einer Barkaution.
  • Es fallen keine Gebühren für den Vermieter an.
  • Im Schadensfall haben Sie schnell und unkompliziert Zugriff auf die Mietkaution.
  • Deutlich geringerer Verwaltungsaufwand als bei einem Kautionssparbuch.
  • Das Risiko des Abwohnens der Kaution ist durch den Mieter nicht mehr möglich.
  • Die Abwicklung der Schadenmeldung kann auch digital erfolgen.
  • Die Mietbürgschaft befreit Mieter nicht aus der Verpflichtung, berechtigten Forderungen des Vermieters wegen Sachschäden, Rückständen bei Miete oder Nebenkostennachzahlungen nachzukommen.
  • Die R+V bezahlt bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme in der Mietbürgschaft, maximal jedoch die gesetzliche Obergrenze von drei Nettokaltmieten.
  • Wenn die R+V an den Vermieter leistet, dann muss der Mieter den von der R+V gezahlten Betrag erstatten.