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Wohnungsgeber-bestätigung
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- Als Vermieter sind Sie verpflichtet, neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
- Mit unserer kostenlosen Vorlage erledigen Sie das in wenigen Minuten.
- Als Vermieter sind Sie verpflichtet, neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
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Bei Neuvermietung einer Wohnung sind Sie laut Bundesmeldegesetz verpflichtet, neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen (früher Vermieterbescheinigung oder Vermieterbestätigung genannt). Mit der von Ihnen ausgestellten Bestätigung melden Mieter ihren neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde an. Kommen Sie als Vermieter der Pflicht nicht nach und verweigern Sie das Ausstellen der Bestätigung, drohen schlimmstenfalls Bußgelder.
Übersicht: Wohnungsgeberbestätigung - Pflicht für Vermieter
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Wohnungsgeberbestätigung ist Vermieter-Pflicht
Meldepflicht: Mieter brauchen die Wohnungsgeberbestätigung
Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben eine Meldepflicht. Sie müssen sich beim Einzug in eine Wohnung bei beim Einwohnermeldeamt anmelden, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Einzug. Für die behördliche Anmeldung des Wohnsitzes ist seit 2015 die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters vorgeschrieben. Früher reichte es aus, wenn Mieter den Mietvertrag vorlegten. Das ist seit der Änderung des Bundesmeldegesetzes nicht mehr so, es bedarf der Wohnungsgeberbestätigung.
Hinweis: Die Wohnungsgeberbestätigung (oder Vermieterbescheinigung) ist nicht zu verwechseln mit der Mietbescheinigung für das Jobcenter. Diese muss zwar auch meistens vom Vermieter ausgefüllt werden. Aber für sie gibt es umfangreiche Vordrucke von den Arbeitsagenturen. Sie dient Mietern dazu, Mietkosten vom Jobcenter erstattet zu bekommen.
Fristen einhalten, Bußgelder drohen
Als Vermieter sind Sie laut Gesetz verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung zeitnah nach dem Einzug der Mieter auszustellen, denn die Anmeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen. Bei Überschreiten der Frist droht Mietern schlimmstenfalls ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Auch für Vermieter kann eine Verspätung bei der Ummeldung teuer werden. Wenn Sie es versäumen, die Wohnungsgeberbestätigung rechtzeitig auszustellen, können Sie ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro belegt werden.
Tipp: Sie können die Bescheinigung vorbereiten und den Mietern bei der Wohnungsübergabe zum Einzug übergeben.
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz
Das Bundesmeldegesetz schreibt in § 19 folgende Angaben für die Bescheinigung vor:
- Name und Adresse des Vermieters bzw. des Wohnungseigentümers,
- Adresse der vermieteten Wohnung,
- Vor- und Nachnamen aller Bewohner der Wohnung,
- Einzugsdatum
- Datum und Unterschrift.
Das Bundesmeldegesetz im Wortlaut finden Sie hier: Bundesmeldegesetz BMG
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Wohnungsgeberbestätigung richtig ausfüllen
Formular für die Wohnungsgeberbestätigung
Für die Bescheinigung gibt es keine vorgeschriebenen amtlichen Formulare oder Vordrucke. Sie können sich also selbst ein Formular am PC basteln. Einfacher und schneller geht es mit unser kostenlosen Wohnungsgeberbestätigung PDF-Vorlage.
Angaben in der Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung erfordert nur wenige Angaben:
- Sind Sie Wohnungsgeber und Eigentümer, tragen Sie in die Vorlage zuerst Ihren Namen und Ihre eigene Wohnadresse ein. Es ist anzugeben, ob der Wohnungsgeber auch Eigentümer der Wohnung ist. Ist das nicht der Fall, müssen auch Name und Adresse des Eigentümers auf der Bescheinigung genannt sein.
- Dann folgt die Adresse der Wohnung, für die die Bestätigung gilt.
- Anschließend geben Sie die Vornamen und Nachnamen von allen Personen an, die in die Wohnung einziehen, auch die von Kindern.
- Nennen Sie das Einzugsdatum.
- Am Ende bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben mit Datum und Ihrer Unterschrift.
Gut zu wissen: Mieter unterschreiben das Formular nicht.
Bestätigungen für Wohngemeinschaften
Ziehen mehrere Personen in die Wohnung ein, werden alle einziehenden Personen in der Wohnungsgeberbestätigung genannt. Zieht in eine bereits existierende Wohngemeinschaft ein neuer Mitbewohner ein, gilt der Hauptmieter der Wohnung als Vermieter und der neue Mieter als Untermieter. Bei Untervermietung ist der Hauptmieter für das Ausstellen der Bescheinigung zuständig.
Bestätigung an Mieter übergeben
Die ausgefüllte Bestätigung übergeben Sie dem Mieter, entweder persönlich oder per Mail. Eine gute Gelegenheit zur persönlichen Übergabe ist z. B. die Wohnungsübergabe bei Einzug.
Wohnungsgeberbestätigung an Meldebehörde schicken
Inzwischen akzeptieren die meisten Meldeämter die Entgegennahme der Wohnungsgeberbestätigung im PDF Format auch per E-Mail. Aber nur von Ihnen als Vermieter. Sie erhalten danach einen Bestätigungscode, unter dem der Anmeldeprozess registriert ist. Diesen Code müssen Sie anschließend dem Mieter mitteilen.
Vermieter können bei der Meldebehörde nachfragen
Vermieter bekommen zwar keine Rückmeldung von der Behörde, wenn sich jemand dort mit der Wohnungsadresse anmeldet. Als Vermieter haben Sie gegenüber dem Einwohnermeldeamt aber das Recht auf Auskunft darüber, wer in der Wohnung gemeldet ist. Die Anfrage beim Meldeamt, wer in der Wohnung gemeldet ist, muss nachvollziehbar begründet sein. Bei einer gemeinschaftlich genutzten Wohnanlage ist das Interesse beispielsweise begründet, um die gerechte Verteilung von Gebühren (Müll etc.) zu gewährleisten.
Wohnungsgeberbestätigung Zusammenfassung
- Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, neuen Mietern zeitnah eine Wohnungsgeberbestätigung – früher Vermieterbescheinigung genannt – auszustellen. Nur damit können Mieter ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden.
- Für die Wohnungsgeberbestätigung gibt es keine vorgeschriebenen Formulare. Sie muss Namen, Adressen und Einzugsdatum enthalten und vom Vermieter unterschreiben sein.
- Die Bestätigung kann vom Vermieter als PDF auch direkt digital an die Meldebehörde übermittelt werden. Den Bestätigungscode teilen sie anschließend dem Mieter mit.