Grundsteuererklärung für Eigentumswohnung richtig ausfüllen

Grundsteuererklärung Eigentumswohnung Hero

So füllen Sie die ELSTER-Formulare für die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung richtig aus: Schritt-für-Schritt-Anleitung, Ausfüllhilfe, Video & Links.

Die Neuberechnung der Grundsteuer betrifft natürlich auch Eigentumswohnungen. Das bedeutet: Besitzer von Wohneigentum müssen für jede Wohnung eine eigene Grundsteuererklärung Eigentumswohnung abgeben. Dabei ist es egal, ob sie selbst darin wohnen oder die Wohnung vermietet ist.

Wichtig: Die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung muss gemäß dem Modell des Bundeslandes erstellt werden, in dem sich die Wohnung befindet – und nicht gemäß dem am Wohnsitz des Eigentümers. Für die Daten, die in der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts angeben werden, gilt der Stichtag 01.01.2022. Die Frist für die Abgabe der Erklärung wurde verlängert bis zum 31.01.2023.

Die Grundsteuererklärung 2022 muss digital über das Steuerportal ELSTER abgegeben werden. In vielen Fällen ist auch eine Grundsteuererklärung ohne ELSTER möglich. Beispielsweise können Eigentümer ihre Erklärungen in Bundesländern nach dem Bundesmodell über einen vereinfachten Service des Bundesfinanzministeriums einreichen (mehr dazu hier). In Hamburg und Bayern ist zudem eine Grundsteuererklärung auf Papierformular erlaubt. In anderen Bundesländern muss dafür zuerst ein Antrag auf Härtefall beim Finanzamt gestellt werden (mehr dazu hier).

Da ein Großteil der Besitzer von Eigentumswohnungen schon ein ELSTER-Konto für ihre Steuererklärungen nutzt, erklärt dieser Artikel, wie Sie die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung bei ELSTER ausfüllen.

Übersicht: Grundsteuererklärung Eigentumswohnung

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Welche Unterlagen Sie brauchen

Für die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung brauchen Sie folgende Unterlagen: 

  • Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag
  • Bauunterlagen
  • Teilungserklärung
  • ggf. Betriebskostenabrechnung

Welche Daten Sie brauchen

Für die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung sollten Sie folgende Angaben parat haben:

  • Steuernummer
  • Aktenzeichen des Grundstücks
  • Gemarkung und Flurstücke
  • Fläche des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • genaues Baujahr
  • Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche
  • Nummer der Wohneinheit
  • Miteigentumsanteil
  • Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze
  • die Kontaktdaten der Eigentümer sowie deren Anteile am Eigentum
ELSTER_FaltBlatt

So füllen Sie das ELSTER Formular aus

Für die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung füllen Sie bei ELSTER zwei Formulare aus: den Hauptvordruck GW1 sowie die Anlage Grundstück GW2. Nachdem Sie sich durch die Anmeldung bis zum Grundsteuerformular vor geklickt haben, geht es inhaltlich los mit der Seite „Anlagenauswahl“. 

Anlagenauswahl

  • Für Wohnungseigentum wählen Sie „Hauptvordruck (GW1)“ und „Anlage Grundstück (GW2)“.
  • Auf der nächsten Seite geben Sie Ihre Steuernummer ein. Weiter geht es mit

Hauptvordruck (GW1)

  • Klicken Sie zuerst „Hauptfeststellung“ an.
  • Bei „Art der wirtschaftlichen Einheit“ klicken Sie „Bebautes Grundstück“

Lage des Grundstücks

  • Füllen Sie die Felder zu den Adressangaben aus.
  • Achtung: Bei Eigentumswohnungen ist zwingend auch die Nummer der Wohneinheit einzugeben.

Gemarkung(en) und Flurstücke des Grundvermögens

  • Jedes Grundstück erstreckt sich über ein oder mehrere Flurstücke. Eintragungen sind also für mindestens ein Flurstück vorzunehmen. Klicken Sie „Gemarkung und Flurstück hinzufügen“ und geben Sie die Daten ein. Für jedes weitere Flurstück muss ein weiterer Eintrag erfolgen. Fügen Sie einfach Flurstück hinzu und füllen Sie auch dieses aus.
  • Für Eigentumswohnungen tragen Sie nur die anteilige Fläche des Flurstücks ein, die der jeweiligen Wohnung zugerechnet wird. Sie finden diese Angabe z. B. in im Kaufvertrag.
  • In einigen Bundesländern haben die Finanzämter mit dem individuellen Informationsschreiben eine Anlage verschickt, in der Eigentümer diese Daten finden.
  • Wer die Daten nicht kennt, muss sie selbst recherchieren über das jeweilige Geodatenportal des Bundeslandes. 

Geodatenportale der Bundesländer

Flurstücke

  • Auf den nächsten Seiten der Grundsteuererklärung Eigentumswohnung öffnen sich die Detaildatenblätter zu den Flurstücken, die eine Reihe an Angaben abfragen. Die erfragten Daten finden Sie ggf. auf dem Geodatenportal des Bundeslandes.  (s.o.).
  • Auf dem Datenblatt tragen Sie auch den Miteigentumsanteil ein, z. B. 220/10.000. Sie finden den Wert in der Teilungserklärung oder ggf. in der Betriebskostenabrechnung.

Eigentumsverhältnisse

  • Alle Eigentümer der Eigentumswohnung werden auf jeweils einem eigenen Datenblatt mit Namen, Steuernummer und Anteil am Eigentum angegeben.

Anlage Grundstück (GW2)

Grundsteuererklärung Eigentumswohnung GW2

Angaben zur Grundstückart

  • Klicken Sie auf „Wohnungseigentum“
  • Danach folgen Fragen zu eventuell bestehenden Grundsteuerbefreiungen. Dann kommen die 

Angaben zum Grund und Boden

  • Sie benötigen den Bodenrichtwert der Zone, in der die Wohnung liegt. In der Regel liegt das Grundstück in einer einzigen Bodenrichtwertzone.
  • Bei Wohnungseigentum tragen Sie nur die anteilige Fläche des Flurstücks ein, die Ihrer Wohnung zugerechnet wird.

 Angaben zum Ertragswertverfahren

  • Hier geht es um Baujahr des Hauses, gemeint ist das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit.
  • Bei vor 1949 errichteten Gebäuden wird keine genaue Jahresangabe benötigt.
  • Falls das Haus kernsaniert wurde, muss das Jahr genannt werden.

 Garagen- und Tiefgaragenstellplätze

  • Gefragt wird nach der Anzahl von Garagen oder Tiefgaragenplätzen, die zu der Eigentumswohnung gehören. Das gilt auch, wenn ein gesondertes Grundbuchblatt vorhanden ist.
  • Parkplätze unter freiem Himmel werden nicht angegeben.
  • Hinweis: Gibt es keine Garage, muss das Feld frei bleiben, es soll keinesfalls eine Null eingetragen werden.

Angaben zu Wohn- und Nutzflächen

  • Geben Sie in den entsprechenden Feldern die korrekte Wohnfläche der Eigentumswohnung an.
  • Die Wohnfläche finden Sie zum Beispiel im Kaufvertrag, im Mietvertrag, in den Unterlagen der Gebäudeversicherung oder in den Bauunterlagen.
  • Wie Sie die Wohnfläche einer Wohnung gemäß der WoFlV korrekt ermitteln, erklärt der Artikel Wohnflächenberechnung: Wohnungsgröße richtig messen

Angaben überprüfen

  • Nachdem Sie alle Angaben gemacht haben, prüfen Sie Ihre Eingaben durch Klicken auf „Prüfen“.
  • Fehlende Angaben oder Fehler bei der Eingabe werden Ihnen angezeigt und müssen von Ihnen korrigiert werden. Sonst kann die Erklärung nicht versendet werden.

Ausdrucken und Absenden

  • Nur VOR dem finalen Absenden können Sie sich eine Übersicht Ihrer Erklärung ausdrucken.
  • Dafür klicken Sie am unteren Ende der Seite auf den „Drucken“- Button.
  • Danach versenden Sie die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung mit Klick auf „Absenden“.

Video: Grundsteuererklärung Eigentumswohnung ausfüllen

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen zeigt in einem Video, wie Sie das ELSTER-Formular Grundsteuererklärung Eigentumswohnung ausfüllen. Die Klickanleitung gilt auch für die zehn anderen Bundesländer, die dem Bundesmodell bei der Grundsteuererklärung folgen.  

Grundsteuererklärung Eigentumswohnung ELSTER Ausfüllhilfen

Einige Bundesländer haben inzwischen Schritt-für-Schritt Klickanleitungen erstellt, die zeigen, wie Besitzer von Wohneigentum die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung bei ELSTER richtig ausfüllen. Die Anleitungen aus Berlin und Nordrhein-Westfalen zeigen, wie es im Bundesmodell funktioniert. Die Anleitung aus Niedersachsen gilt ebenso für die Bundesländer Hamburg und Hessen. 

Nordrhein-Westfalen
Schritt-für-Schritt-Anleitung als
(gilt entsprechend auch für alle anderen Bundesländer mit dem Bundesmodell)

Wie geht es nach der Abgabe weiter?

Nachdem Sie die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben, prüfen die Sachbearbeiter die Angaben und berechnen den neuen Grundsteuerwert. Diesen bekommen Sie als Grundsteuerwertbescheid nach einigen Wochen zugestellt. Bis spätestens Mitte 2024 sollen alle Grundsteuerpflichtigen einen Bescheid erhalten. Wichtig: Eigentümer sollten den Bescheid genau prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid einlegen
Zusammen mit dem Grundsteuerwertbescheid stellt das Finanzamt auch den neuen Grundsteuermessbescheid mit dem neuen Grundsteuermessbetrag aus. Ab Mitte 2024 wollen die Kommunen ihren jeweils neuen Hebesatz bestimmen, der den finalen Berechnungsfaktor für die Grundsteuer bildet. Zum 01. Januar 2025 sollen Eigentümer dann von der zuständigen Gemeinde erstmals einen Bescheid mit der neuen Grundsteuer erhalten.

Übrigens: Die Grundsteuererklärung nicht abgeben – das ist keine gute Idee. Wer sich trotz Mahnung weigert, dem blühen Verspätungszuschläge und am Ende eine unvorteilhafte Schätzung durch das Finanzamt. Mehr dazu:

Fristverlängerung über den 31. Januar hinaus beantragen

Die amtliche Abgabefrist für die rechtzeitige Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023. Wer die Erklärung aus wichtigen, persönlichen Gründen nicht bis zu diesem Datum fertigstellen kann, kann es mit einem Antrag auf Fristverlängerung versuchen. Die Steuergesetze sehen das nicht aber nicht vor. Eine Gewährung des Antrages liegt im Ermessen des Beamten im Finanzamt. Mehr dazu:

Zusammenfassung Grundsteuererklärung Eigentumswohnung

  • Ob Sie selbst darin wohnen oder die Wohnung vermieten: Die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung muss gemäß dem Modell des Bundeslandes erstellt werden, in dem sich die Wohnung befindet. 
  • Fast alle benötigten Daten finden Sie in Ihren Unterlagen (Kaufvertrag, Informationsschreiben des Finanzamtes, Teilungserklärung usw.)
  • Falls Sie Geodaten recherchieren müssen: Nutzen Sie das Geodatenportal des Bundeslandes (Links s.o.) 
  • Die Bundesländer haben unterstützende Ausfüllhilfen für die Grundsteuererklärung Eigentumswohnung erstellt. Diese  finden Sie auf der jeweiligen Länder-Informationsseite.
  • Die Frist für die Abgabe der Erklärung wurde verlängert bis zum 31.01.2023.
Informationsseiten der Bundesländer

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