Grundsteuererklärung Härtefall Antrag richtig formulieren

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Wer die Grundsteuerklärung 2022 nicht digital, sondern mit einem Papierformular abgeben möchte, muss das erst beantragen und gut begründen. Wie Eigentümer den Grundsteuererklärung Härtefall Antrag richtig formulieren.

Alles wird digital – aber dadurch nicht unbedingt einfacher. Wer einmal eine Steuererklärung beim Online-Finanzamt ELSTER eingegeben hat, weiß: manchmal ist die digitale Form noch komplizierter als das gute, alte Papierformular. Doch für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe, die Grundsteuererklärung 2022 soll also digital über ELSTER abgegeben werden. Die Frist für die Abgabe der Erklärung wurde verlängert bis zum 31.01.2023.

In den Bundesländern mit dem Grundsteuer-Bundesmodell können Eigentümer zwar eine vereinfachte Grundsteuererklärung ohne ELSTER machen, allerdings auch nur in digitaler Form. Lediglich die Bundesländer Hamburg und Bayern „erlauben“ allen Grundsteuerpflichtigen auch eine Grundsteuererklärung mittels Papierformular. 

Übersicht: Grundsteurerklärung Härtefall Antrag

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Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung

In den allermeisten Bundesländern ist die Grundsteuererklärung mittels Papierformular nur in Härtefällen erlaubt. Erstens, für Steuerpflichtige, die entweder keinen Zugang zu einem PC mit Internet haben. Oder zweitens, denen die notwendigen Kenntnisse für den Umgang mit dem digitalen Formular fehlen. Die Anerkennung als Härtefall muss zuerst beim Finanzamt beantragt werden. 

Wie beantragt man die Härtefall-Regelung? Es gibt dafür keine Vordrucke. Auch offizielle Informationen darüber, wie so ein Grundsteuererklärung Härtefall Antrag aussehen soll, sucht man im Internet vergebens. Der Härtefall-Antrag auf den Papierantrag – in Behördendeutsch: „Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung“ – muss also selbst schriftlich verfasst und beim Finanzamt gestellt werden.

Härtefall-Regelung in Bewertungsgesetz und Abgabenordung

Ob tatsächlich ein Härtefall vorliegt, entscheidet das Finanzamt anhand von zwei Gesetzen: Das Bewertungsgesetz (BewG) §228 Erklärungs- und Anzeigepflicht sowie §150 Abs. 8 der Abgabenordnung (AO) zu Form und Inhalt der Steuererklärungen. 

Bewertungsgesetz

Das Bewertungsgesetz formuliert, dass „die Finanzbehörde zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung verzichten“ kann. §228 BewG regelt also den grundsätzlichen Anspruch darauf, Steuerunterlagen in Papierform abzugeben, um „unbillige Härten“ zu vermeiden.

Abgabenordung

In der Abgabenordung in §150 heißt es, einem solchen Antrag ist zu entsprechen, wenn „eine Erklärungsabgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.“ Was die AO mit „unzumutbar“ meint, erklärt sie so:

„Dies ist insbesondere der Fall,

  • wenn die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder
  • wenn der Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.“

Übersetzt meint die AO also Menschen, die entweder keinen Internetanschluss oder keinen PC haben und dies auch nur verbunden mit hohen Kosten ändern könnten. Und Steuerpflichtige, denen die Kenntnisse dafür fehlen, den komplexen Antrag mit der Online-Anwendung auszufüllen.

Grundsteuererklärung Härtefall Antrag Muster

Wenn Sie die Härtefall-Regelung beim Finanzamt beantragen, beziehen Sie sich für den Grundsteuererklärung Härtefall Antrag am besten auf die Formulierungen aus dem BewG sowie aus der Abgabenordung AO. Zum Beispiel so:

Ihr Name
Adresse

Finanzamt Name
Adresse

 

Datum

Betreff: Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts
Steuernummer, Steuer-ID, Aktenzeichen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nehmen Sie zuerst Bezug auf die entsprechenden Gesetze:
Zur Vermeidung unbilliger Härten beantrage ich gem. Bewertungsgesetz §228 Absatz 6 sowie Abgabenordnung §150 Abs. 8 einen Verzicht auf Übermittlung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts durch Datenfernübertragung.

Legen Sie danach dar, warum Ihnen das nicht möglich ist:
Ich habe keinen Internetanschluss und/oder Ich habe keinen Computer und die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung wären für mich nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich.

Betonen Sie, dass Sie sich der Online-Abgabe nicht gewachsen sehen:
Ich bin zudem nach meinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht in der Lage, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen und habe auch niemanden, der mir dabei helfen könnte.

Fassen Sie zusammen:
Eine Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts durch Datenfernübertragung ist für mich daher wirtschaftlich und persönlich unzumutbar.

Schließen Sie mit der formellen Bitte um Zusendung des Antrags:
Deshalb bitte ich Sie, mir das Papierformular für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts plus Ausfüllhilfe zuzusenden.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

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Härtefall-Antrag gestellt - wie geht es dann weiter?

Ist der Antrag schriftlich beim zuständigen Finanzamt gestellt, müssen Steuerpflichte erst einmal abwarten. Im allerbesten Fall entscheidet das Amt den Härtefall-Antrag positiv und sendet dem Antragsteller das Papierformular plus Ausfüllhilfe einfach per Post zu. Ansonsten teilt das Finanzamt in der Entscheidung mit, wo und wie man das Papierformular bekommt.

In Rheinland-Pfalz beispielsweise gibt es das Formular zur Grundsteuererklärung als PDF im Internet und kann bei der Härtefall-Regelung genutzt werden. Es wird dann an PC oder Laptop ausgefüllt, ausgedruckt und in Papierform an das Finanzamt geschickt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Härtefälle das Papierformular für die Erklärung im Service-Center des Finanzamts abholen können. 

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Grundsteuererklärung Telefon Hotline

Für Fragen steht Eigentümern in den meisten Bundesländern eine Telefon-Hotline zur Grundsteuerreform zur Verfügung. Entweder gilt eine einheitliche Hotline für das ganze Bundesland. Oder die lokalen Finanzämter geben telefonisch Auskunft.
Telefonnummern findet man am schnellsten durch eine Internetsuche mit den Worten Grundsteuerreform Hotline [Name des Bundeslandes] oder [Name der Gemeinde]

Telefonnummer und Anschrift des zuständigen Finanzamtes findet man sehr gut in der bundesweiten 

Zusammenfassung

  • Der Steuerpflichtige formuliert den schriftlichen Grundsteuererklärung Härtefall Antrag selbst. Es gibt keine Vordrucke dafür.
  • Der „Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung“ wird beim zuständigen Finanzamt gestellt, das auch über ihn entscheidet.
  • Als Härtefall gilt das Fehlen eines Internetanschlusses oder Computers sowie der Kenntnisse, den digitalen Antrag auszufüllen. 
  • Ist der „Antrag auf Verzicht der digitalen Übermittlung“ anerkannt, teilt das Finanzamt mit, wo der Antragsteller das Papierformular für die Grundsteuererklärung bekommt. 
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