Grundsteuermessbetrag: Was er bedeutet, wie er berechnet wird

Grundsteuermessbetrag

Was ist der Grundsteuermessbetrag? Wie wird er berechnet, worauf basiert er? Wie beeinflusst er die Grundsteuer ab 2025? 

Die Grundsteuererklärung ist abgegeben, und schon bald bekommen Immobilien-Eigentümer vom Finanzamt zwei Bescheide zugestellt:

  • den Grundsteuerwertbescheid, der den neuen, steuerrelevanten Wert der Immobilie benennt und den
  • Grundsteuermessbescheid, der den Grundsteuermessbetrag und die Steuermesszahl nennt.

Beide Bescheide sind keine Zahlungsaufforderungen. Sie informieren Eigentümer über zwei wichtige Zahlen-Werte, mit denen ab 2025 die Grundsteuer für ihre Immobilie berechnet wird: den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbetrag.

So wird die Grundsteuer berechnet

Die Grundsteuer wird mit insgesamt drei Faktoren berechnet nach der Formel:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Das Ergebnis aus der Multiplikation Grundsteuerwert x Steuermesszahl heißt Grundsteuermessbetrag.
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Daraus folgt:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Quelle: Finanzverwaltung NRW

Übersicht: Grundsteuermessbetrag

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Was ist der Grundsteuerwert?

In der Berechnungsformel ist der Grundsteuerwert derjenige, der für jede Immobilie individuell ermittelt wird, und zwar durch die Grundsteuererklärung.

Aus ihr entnimmt das Finanzamt die Angaben zur Berechnung des Wertes und teilt ihn per Bescheid dem Steuerpflichtigen mit. Wenn Eigentümer nun diese Werte zur Kenntnis nehmen, sollten sie bedenken: Die neuen Grundsteuerwerte ergeben sich aus einem neuen Bewertungsverfahren. Ein Vergleich des neuen  Grundsteuerwertes mit dem bisherigen Einheitswert sagt also nichts darüber aus, ob für ein Objekt künftig mehr oder weniger Grundsteuer fällig wird.

Was der Grundsteuerwertbescheid bedeutet, wie Eigentümer ihn genau prüfen und ggf. Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen, lesen Sie hier: Grundsteuerwertbescheid: Prüfen, Einspruch einlegen, Risiko

Was ist die Steuermesszahl?

Die Steuermesszahl ist gesetzlich festgelegt und im Grundsteuergesetz in § 15 Steuermesszahl für Grundstücke verankert. Sie stellt eine Rechengröße für die Festsetzung von sogenannten Realsteuern dar, also der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Für unterschiedliche Immobilien gibt es verschiedene Steuermesszahlen.

Neue Steuermesszahl gültig ab 01. Januar 2025

Im Zuge der Grundsteuerreform sinkt die bislang gültige Steuermesszahl deutlich, und zwar auf etwa ein Zehntel des bisherigen Wertes. Das bedeutet, die bisherige Steuermesszahl von 0,35 Prozent sinkt ab 2025 

  • auf 0,031 Prozent für Wohngrundstücke, also Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum, bzw. Eigentumswohnungen.
  • auf 0,034 Prozent für Nichtwohngrundstücke, also Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke.

Einen zusätzlichen Abschlag bei der Steuermesszahl um 25 Prozent erhalten Gesellschaften, die günstiges Wohnen möglich machen, also kommunales und genossenschaftliches Wohnen sowie der soziale Wohnungsbau, also Wohnungen der sozialen Wohnraumförderung.

Steuermesszahl Bund, Sachsen und Saarland ab 01.01.2025

Ab 2025 werden einige Bundesländer eigene Steuermesszahlen einführen und diese im jeweiligen Landesgesetz verankern. Die Bundesländer Sachsen und das Saarland haben dies bereits verabschiedet. 

 

Steuermesszahl für

Bund

Sachsen

Saarland                   

unbebaute Grundstücke

0,034 %    

0,036 %

0,064 %

Einfamilienhäuser
Zweifamilienhäuser
Mietwohngrundstücke
Wohnungseigentum bzw. Eigentumswohnungen

0,031 %

0,036 %

0,034 %

Was ist der Grundsteuermessbetrag?

Der Steuermessbetrag – für die Grundsteuer Grundsteuermessbetrag genannt – ist die Bezeichnung für das rechnerische Ergebnis der Multiplikation von Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Also: 
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Beispiel Festsetzung Grundsteuermessbetrag
Grundsteuermessbetrag
Quelle: Finanzverwaltung NRW

Das Finanzamt teilt Eigentümern den errechneten Grundsteuermessbetrag mit dem Grundsteuermessbescheid mit. Wie der Grundsteuerwertbescheid handelt sich bei dem Bescheid um einen Grundlagenbescheid, auf dem spätere Folgebescheide basieren. 

Bei fehlerhaften Angaben oder falschen Werten im Bescheid sollten Eigentümer also unbedingt Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Dafür gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid: Der Einspruch muss zwingend schriftlich erfolgen und zwar innerhalb eines Monats. Er kann auch über ELSTER eingereicht werden.

Was ist der Hebesatz?

Hebesatz ist eine Bezeichnung im Gemeindesteuerrecht für den Faktor, mit dem der Grundsteuermessbetrag multipliziert wird, um die Grundsteuer zu berechnen. In Deutschland gibt es Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.

Der Hebesatz wird von den Gemeinden autonom festgelegt. Allerdings sollen die Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform so angepasst werden, dass die Gemeinde-Einnahmen aus der Grundsteuer nicht steigen. Allerdings kann sich die Höhe der Grundsteuer ab 2025 für den einzelnen Steuerpflichtigen sehr wohl ändern.

Wie berechnet die Gemeinde die neue Grundsteuer?

Das Finanzamt hat den Grundsteuerwert ermittelt sowie den Grundsteuermessbetrag errechnet. Die Daten teilt das Finanzamt dem Steuerpflichtigen per Bescheid mit und es transferiert die Daten an die Städte und Gemeinden. Diese errechnen dann zusammen mit dem Hebesatz daraus die zu zahlende Grundsteuer. Also: 
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Die Gemeinde stellt anschließend den Grundsteuerbescheid aus und schickt ihn als Zahlungsaufforderung an die Eigentümer.

Grundsteuermessbetrag
Quelle: Finanzverwaltung NRW

Zusammenfassung Grundsteuermessbetrag

Der Grundsteuermessbetrag bezeichnet das Ergebnis der Multiplikation von individuellem Grundsteuerwert mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl. Der Wert wird vom Finanzamt errechnet und anschließend an die Gemeinden übermittelt. Sie wiederum multiplizieren den Grundsteuermessbetrag mit dem lokalen, festgelegten Hebesatz. Das Ergebnis ist der Betrag der Grundsteuer für eine Immobilie.

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