Grundsteuermessbescheid

Was bedeutet der Grundsteuermessbescheid?

Der Grundsteuermessbescheid ist ein Bescheid vom Finanzamt, den Eigentümer von Immobilien nach Abgabe der Grundsteuererklärung erhalten. In dem Bescheid teilt das Finanzamt den Grundsteuermessbetrag mit, einem maßgeblichen Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer.

Der Grundsteuermessbescheid ist ein sogenannter Grundlagenbescheid und legt Werte fest. Das bedeutet: Auf den im Bescheid genannten Zahlen und Werten bauen Folgebescheide auf, insbesondere der spätere Grundsteuerbescheid. Enthält der Grundsteuermessbescheid also falsche Zahlen oder andere Fehler, sollten Eigentümer innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch dagegen einlegen. Gegen den späteren Grundsteuerbescheid ist das kaum noch möglich!

Der Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid kann entweder schriftlich formuliert als Brief oder E-Mail dem Finanzamt zugestellt oder über ELSTER eingereicht werden. Möglich ist auch eine persönliche Vorstellung beim Finanzamt, wo der Einspruch als Niederschrift aufgenommen wird.

Was bedeuten die Zahlen im Grundsteuermessbescheid?

Im Grundsteuermessbescheid sind zwei wichtige Zahlenwerte genannt: die gesetzlich festgelegte Steuermesszahl und der durch die Grundsteuererklärung ermittelte Grundsteuerwert. Beide Zahlen werden miteinander multipliziert und ergeben den Steuermessbetrag, bzw. den Grundsteuermessbetrag. Also:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Der Grundsteuermessbetrag wird später mit dem lokalen Hebesatz der multipliziert. Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.

So sieht der Grundsteuermessbescheid in Nordrhein-Westfalen aus:

Grundsteuermessbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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