MIETERHÖHUNG

Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen – datenbasiert und ohne Kostenrisiko

SmartMiete erstellt dir ein rechtssicheres Mieterhöhungsschreiben – datenbasiert, professionell begründet und in 91 % der Fälle erfolgreich. Du zahlst nur bei Erfolg. Kein Kostenrisiko.

Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete – so funktioniert es

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist für viele Vermieter eine Herausforderung – die Begründung muss rechtssicher sein, passende Vergleichsobjekte müssen gefunden werden und das Schreiben muss überzeugend formuliert sein. SmartMiete übernimmt das für dich: datenbasiert, professionell und mit einer Erfolgsquote von 91 %.

In 3 Schritten zum rechtssicheren Mieterhöhungsschreiben

Schritt 1 – Daten ergänzen

Deine vorhandenen SmartMiete-Daten werden automatisch übernommen. Nur wenige mietspezifische Informationen ergänzen – fertig. SmartMiete greift dabei auf eine bundesweite Datenbank aus qualifizierten Mietspiegeln und über 250.000 Vergleichsmieten zurück.

Schritt 2 – Variante wählen

Wähle die Art der Mieterhöhung und den Ton, der zu deiner Situation und deinem Mieter passt.

Schritt 3 – PDF herunterladen & versenden

SmartMiete erstellt ein fertiges Mieterhöhungsschreiben als PDF – rechtssicher formuliert, mit Mietspiegel-Auswertung, passenden Vergleichsobjekten und vorbereiteter Zustimmungserklärung. Direkt an deinen Mieter senden.
DSGVO-konform

Jetzt Mieterhöhung rechtssicher durchsetzen

Datenbasiert, professionell begründet und ohne Kostenrisiko – du zahlst nur bei Erfolg.

Häufige Fragen zur Mieterhöhung

Nein. Du zahlst nur dann ein Erfolgshonorar, wenn die Mieterhöhung erfolgreich durchgesetzt wurde. Keine Mieterhöhung, keine Kosten.
Du erhältst die Rechnung erst, wenn eine Zustimmungserklärung deines Mieters vorliegt, er die neue Miete gezahlt hat oder ihr euch auf einen anderen Mieterhöhungsbetrag einigen konntet.
Du erhältst ein rechtssicheres Mieterhöhungsschreiben inklusive Mietspiegel-Auswertung, passender Vergleichsobjekte und einer vorbereiteten Zustimmungserklärung für deinen Mieter.
Ja. SmartMiete greift auf eine bundesweite Datenbank mit über 250.000 Vergleichsmieten zurück – auch für Städte und Regionen ohne eigenen qualifizierten Mietspiegel.
Nach § 558 BGB darf die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 % steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (z. B. Berlin, München, Hamburg) um maximal 15 %. Grundlage ist die Miete von vor drei Jahren, nicht die aktuelle Miete. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen. Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen. SmartMiete prüft alle diese Grenzen automatisch.