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Mietvertrag Stellplatz/Garage

Mietvertrag Stellplatz/Garage

Deine Vorteile

Warum ein separater Mietvertrag Stellplatz/Garage besser ist

Für Vermieter hat es viele Vorteile, den Mietvertrag für einen Stellplatz oder eine Garage gesondert von einem Mietvertrag für Wohnraum abzuschließen. Auf diese Weise fällt er nicht unter das Wohnraummietrecht. 

Das bedeutet: einfache Kündigungsfristen, unabhängig von der vermieteten Wohnung. Und die Miete für Garage oder Parkplatz kann mit einem extra Mietvertrag Stellplatz/Garage flexibler gestaltet und der Nachfrage angepasst werden. 

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Wir helfen dir in ein sorgenfreies Vermieterleben: mit Vermieter+ von SmartMiete hast du uneingeschränkten Zugriff auf viele hilfreiche und zeitsparende Funktionen und Dienste rund ums Vermieten.

FAQ Stellplatz/Garage vermieten

Klicke auf den Button “Kostenlos herunterladen” um die Vorlage zu öffnen. Speicher dieses PDF-Dokument, damit du es später an deinem Endgrerät ausfüllen oder es einfach ausdrucken kannst.
 

Der SmartMiete Mietvertrag Stellplatz/Garage ist gültig für:

  • Kfz-Stellplatz in einer Tiefgarage
  • Parkplatz
  • Garage
  • Carport 

Parkplätze in Großstädten sind begehrt und die Mieten steigen dementsprechend. Bei einem separaten Mietvertrag für Stellplatz/Garage kannst du die Miete problemlos anpassen, da diese nicht den strengen Regeln eines Wohnraummietvertrages unterliegt.

Auch wenn in einem separatem Stellplatzmietvertrag keine bestimmte Klausel zur Mieterhöhung gibt, kannst du als Vermieter den Mietvertrag ohne Angaben von Gründen kündigen und anschließend einen neuen Vertrag mit den geänderten Konditionen anbieten.

Wichtig: Ist der Stellplatz dagegen Teil des Wohnraummietvertrages, kannst du die Miete nur im Rahmen einer generellen Mieterhöhung festlegen. Auch die Teilkündigung solch eines Vertrags ist unzulässig.

Wenn eine Wohnung, ein Apartment oder ein Haus und eine Garage oder ein Parkplatz/Stellplatz jeweils mit eigenen, separierten Verträgen vermietet werden, sind beide Verträge auch separat kündbar. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag für Wohnung und Stellplatz ist eine Teilkündigung nicht möglich.

Wir empfehlen dir separate Miteverträge für Wohnung und Stellplatz/Garage mit deinem Mieter abzuschließen. In diesem Fall ist es leichter für beide Parteien vom entsprechenden Kündigungsrecht getrennt Gebrauch zu machen (ohne Angabe von Gründen).
Ist es nicht ausdrücklich anders im Stellplatzmietvertrag geregelt, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten: es kann bis zum dritten des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden.

Wichtig: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag für Wohnraum und Stellplatz/Garage kann der Stellplatzmietvertrag nur zu den gleichen Bedingungen gekündigt werden wie der Wohnraummietvertrag.

Hat der Mieter (oder dessen Besucher) den Kfz-Stellplatz oder die Garage mit Öl oder Ähnlichem verunreinigt, muss er auch für die Reinigung sorgen.

In der SmartMiete-Vorlage können Vermieter zudem festlegen, wer bei Schnee und Eis den Winterdienst für den Parkplatz übernimmt. 

Bei der Nutzung von Parkplatz oder Garage kommt es gelegentlich zu Konflikten. Der Grund dafür ist fast immer, dass der Mieter den Parkplatz/die Garage als Werkstatt oder Abstellraum nutzt.

Wichtig: Als Vermieter bist du verantwortlich für das einhalten der Brandschutzregeln. Im Ernstfall bist du als Vermieter auch haftbar.

Mit der Vertragsvorlage für Stellplätze/Garagen von SmartMiete kannst du dich ganz einfach absichern, damit du ggf. eine verlässliche Grundlage für Abmahnungen und/oder eine Kündigung hast.