Bodenrichtwert

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert nennt den Euro-Preis für einen Quadratmeter Boden eines Grundstücks — unabhängig davon was darauf gebaut ist. Er dient der Wertermittlung von Grundstücken, insbesondere für steuerliche Zwecke wie die Grundsteuer und die Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Wie wird der Bodenrichtwert ermittelt?

Zur Ermittlung des Bodenrichtwerts werden Durchschnittswerte der Kaufpreise von vergleichbaren Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzone) errechnet. Gemäß § 196 BauGB wird dabei jeweils der Wert ermittelt, der sich ergeben würde wenn der Boden unbebaut wäre — der Gebäudewert fließt also nicht ein.

Grundsätzlich werden Bodenrichtwerte mindestens alle zwei Jahre aktualisiert. In vielen Bundesländern erfolgt die Aktualisierung seit der Grundsteuerreform (Stichtag 01.01.2022) jährlich — etwa in Bayern, NRW und Berlin.

Kartenausschnitt in BORIS Berlin mit den Bodenrichtwerte 01.01.2024 © GSt. GAA

Wer bestimmt die Bodenrichtwerte?

Die Bodenrichtwerte werden von Gutachterausschüssen auf Länderebene beschlossen. Die ermittelten Werte werden dem Finanzamt mitgeteilt und sowohl auf Länder- als auch auf Bundesebene veröffentlicht.

Was sagt der Bodenrichtwert aus — und was nicht?

Der Bodenrichtwert gibt eine seriöse Orientierung über den Wert eines Grundstücks — basierend auf tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke. Er ist aber kein exakter Marktwert. Folgende Faktoren fließen nicht ein:

  • Der Wert eines Gebäudes auf dem Grundstück
  • Besondere Lage- oder Ausstattungsmerkmale des konkreten Grundstücks
  • Aktuelle Marktentwicklungen seit der letzten Ermittlung

Bodenrichtwerte im Internet nachschlagen

Die zentrale Anlaufstelle ist das Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland (BORIS-D) — frei zugänglich und kostenlos:

Quellen

  • § 196 BauGB — Bodenrichtwerte: Ermittlung, Veröffentlichung, Gutachterausschuss
  • BORIS-D — Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland
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