Hat ein Mieter Schlüssel verloren, ist entscheidend, welche Art Schlüssel es war. Nur in Ausnahmefällen muss dann den aufwändigen Austausch der Schließanlage bezahlen.
Wohnungs- und Haustürschlüssel eines Mieters sind und bleiben Eigentum des Vermieters. Auch die Zweitschlüssel, die ein Mieter anfertigen lässt gehören ihm. Verliert ein Mieter einen Schlüssel, muss er ihn auf eigene Kosten ersetzen. Wie hoch Folgekosten nach dem Schlüsselverlust sind und wer sie übernehmen muss, hängt davon ab, was für ein Schlüssel es war, wie der Schlüssel verlustig ging – und was Vermieter danach entscheiden.
Übersicht: Schlüssel verloren für Mietwohnung
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Art des Schlüssels entscheidet
Verlieren Mieter Schlüssel zur Mietwohnung, kommt es darauf an, um was für einen Schlüssel es sich handelt. Ist es ein Schlüssel, der ausschließlich die Wohnungstür öffnet, kann der Mieter den Schlüssel einfach auf eigene Kosten ersetzen. Im Mietvertrag und/oder im Wohnungsübergabeprotokoll sind die Anzahl der übergebenen Schlüssel dokumentiert. Am Ende der Wohnungsübergabe bei Einzug unterschreiben Mieter das Protokoll – und sind damit verpflichtet, alle Schlüssel bei Auszug wieder vorzulegen.
Handelt es sich bei dem verlorenen Schlüssel um einen Schlüssel für die Schließanlage des Miethauses, kann der Ersatz teuer werden. Das Kosten-Spektrum reicht von der Anfertigung eines einfachen Ersatzschlüssels für rund 40 Euro bis zum mehrere Tausend Euro teuren Austausch der gesamten Schließanlage. Vorsicht: Wenn Vermieter gleich die gesamte Schließanlage austauschen wollen, müssen sie damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Denn dafür muss der Mieter nur in Ausnahmefällen gerade stehen.
Austausch der Schließanlage ist aufwändig – und teuer
Vermieter, die nach einem Schlüsselverlust durch Mieter eine Schließanlage austauschen wollen, sollten sich gut überlegen, ob der Aufwand lohnt. Je mehr Parteien in einem Mietshaus leben, umso teurer und aufwändiger ist der Austausch. Schließlich muss man nicht nur die Schließanlage wechseln. Alle Mieter brauchen auch neue Schlüssel für die Eingangstür. Diese müssen angefertigt und der Schlüsseltausch kommuniziert und organisiert werden.
Schlüssel verloren: Schließanlage austauschen nur selten notwendig
Ein verlorener Schlüssel ist nicht zwingend ein Grund, Schlösser oder Schließanlage gleich komplett auszutauschen. Fällt etwa ein unbeschrifteter Haustürschlüssel beim Fahrradfahren aus der Tasche, ist für Finder nicht nachvollziehbar, zu welcher Tür dieser Schlüssel gehört.
Anders sieht es aus, wenn ein Dieb die Handtasche stiehlt. Sind Portemonnaie und Haustürschlüssel in der Tasche, kann ein Dieb die Adresse anhand der Ausweisdaten herausfinden. Dann sollte man die Schlösser an der betreffenden Wohnungstür unbedingt auswechseln. Ein Austausch der Schließanlage des gesamten Hauses ist aber auch dann nicht zwingend erforderlich. Ein Zugang zum Hausflur ist ja nicht gleichbedeutend mit dem Zugang zu einer Wohnung.
Mieter muss Schließanlage bezahlen bei Gefährdung
Die bisherige Rechtsprechung ergibt Folgendes: Damit ein Vermieter eine Schließanlage auf Kosten des Mieter austauschen darf, muss eine konkrete, nachvollziehbare Gefährdung durch den Schlüsselverlust vorliegen. Ein Unsicherheitsgefühl der anderen Mieter oder die Angst vor Haftung sind keine ausreichenden Gründe für einen Komplett-Austausch.
Auch der Bundesgerichtshof urteilte: Mieter müssen die Kosten für eine neue Schließanlage nur bei einer konkreten Missbrauchsgefährdung bezahlen. Und zwar nur dann, wenn der Vermieter oder die Vermieterin die Schließanlage wirklich austauscht. Einen fiktiven Schaden kann man nicht in Rechnung stellen.
Schlüssel verloren: Welche Versicherung zahlt?
Wenn Mieter ihren Schlüssel verlieren, so ist der Verlust oft über die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese übernimmt in der Regel zumindest die Kosten für einen Ersatzschlüssel oder auch den Austausch des Schlosses an der Wohnungstür. Ob die Versicherung auch den Tausch einer Schließanlage bezahlt, hängt von der jeweiligen Police und den genauen Umständen ab. Auch der Einsatz des Schlüsseldienstes wird von vielen Versicherungen übernommen, solange die Kosten nicht unangemessen hoch sind.