Winterdienst im Mietvertrag auf Mieter übertragen

Mit den richtigen Klauseln können Vermieter den Winterdienst im Mietvertrag auf Mieter übertragen. Regelungen und rechtssichere Beispiele für die Klausel im Mietvertrag.

Der Winterdienst auf dem Grundstück und angrenzenden Wegen ist zuerst Aufgabe von Vermieter oder Eigentümer. Das bestimmt die Verkehrssicherungspflicht. Vermieter können die Winterdienst-Pflicht wirksam auf Mieter übertragen. Dafür sind entsprechende Klauseln im Mietvertrag oder in der Hausordnung erforderlich. Bei vermieteten Einfamilienhäusern ist das fast immer der Fall. In Mehrfamilienhäusern in Großstädten beauftragen viele Vermieter einen externen Schnee-Räumdienst und legen die Kosten dafür auf die Mieter um. 

Übersicht: Winterdienst im Mietvertrag auf Mieter übertragen

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Winterdienst auf Mieter rechtssicher übertragen

Regelung in Mietvertrag und Hausordnung

Eine Übertragung des Winterdienstes auf Mieter ist nur durch klare und eindeutige Regelungen in Mietvertrag und Hausordnung möglich. Das hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 entschieden (Az. VI ZR 126/07). Die Übertragung muss also bestimmte, formelle Anforderungen erfüllen, um gültig zu sein. Sie kann entweder durch entsprechende Klauseln im Mietvertrag erfolgen. Oder es gibt im Mietvertrag eine grundlegende Formulierung dazu und die Details sind in der Hausordnung konkret benannt.

Unwirksam sind:

  • eine Regelung allein über die Hausordnung,
  • ein Aushang im Treppenhaus sowie
  • Mietern einfach einen Winterdienst-Plan in den Briefkasten zu werfen.

Mehrere Mieter verpflichten, Winterdienstplan aufstellen

Weil mit der Übertragung auch das Haftungsrisiko übergeht, dürfen in einem Mehrfamilienhaus nicht einzelne Mieter (Ausnahme: Hausmeister) durch die Winterdienst-Pflicht benachteiligt werden. Deshalb muss sie wirksam auf mehrere Mieter übertragen werden. Das wiederum erfordert zwingend einen zusätzlichen Winterdienstplan. In dem legt der Vermieter fest, wer wann für die Räum- und Streupflicht zuständig ist. Der Plan muss den Mietern nachweisbar ausgehändigt werden.

Winterdienst Klausel im Mietvertrag 

Für eine wirksame Übertragung der Winterdienstpflichten ist Voraussetzung, dass die Streu- und Räumpflichten ausdrücklich und genau im Mietvertrag benannt und/oder in der Hausordnung inhaltlich konkretisiert sind. Alternativ kann man im Mietvertrag lediglich die Pflicht zum Winterdienst als Mieterpflicht aufführen und für Details auf die Hausordnung verweisen. Dort sind dann die einzelnen Pflichten entsprechend darzustellen.

Beispiel Klausel

Pflichten des Mieters: Winterdienst
Der Mieter übernimmt die Pflichten für den Winterdienst im Wechsel mit anderen Mietern. Die Einteilung der Mieter für die Winterdienstarbeiten erfolgt nach einem vom Vermieter aufgestellten Winterdienstplan, der den Mietern zugestellt wird. Zu den Pflichten des Mieters gehören insbesondere:

  • Schnee und Eis unverzüglich zu räumen von Wegen und Bürgersteigen zum Hauseingang, entlang der Hausfront, zu den Mülltonnen, zu den Seiteneingängen, zum Parkplatz, zur Tiefgarage etc.
  • Bei Glatteis oder Schneeglätte sind zusätzlich abstumpfende Mittel wie Split, Granulat oder Sand zu streuen.
  • Der Winterdienst ist zu erledigen: werktags bis spätestens 7:00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis spätestens 9:00 Uhr. Zwischen 20:00 Uhr abends und 6:00 Uhr morgens besteht keine Winterdienstpflicht.
  • Den Vorschriften der Straßenreinigungssatzung ist Folge zu leisten.
  • Der Winterdienstplan ist Bestandteil der Hausordnung.

Winterdienst im Mietvertrag auf Mieter übertragen geht nicht bei älteren oder kranken Mietern

Die Winterdienstpflicht kann man nicht übertragen auf ältere oder kranke Mieter, die körperlich nicht in der Lage sind, Schnee zu räumen. Vermieter müssen sich dann selbst um den Winterdienst kümmern oder einen Dienstleister beauftragen. Wegen des Haftungsrisikos ist es in diesem Fall für beide Parteien wichtig, die Zuständigkeiten schriftlich festzuhalten.

Haftung geht auf Mieter über

Bei wirksamer Winterdienst-Klausel im Mietvertrag sowie der Übertragung des Winterdienstes auf Mieter, müssen diese die Räum- und Streupflicht verlässlich erfüllen. Denn sie sind im Schadensfall voll schadensersatzpflichtig. Ist der Mieter aus zeitlichen Gründen verhindert (Reisen, berufliche Abwesenheit) oder wegen Krankheit nicht in der Lage, den Winterdienst zu erfüllen, muss er sich selbst um eine Vertretung kümmern.

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Haftung bei nicht erfülltem Winterdienst

Ist die Winterdienst-Pflicht wirksam auf den Mieter übertragen und erfüllt er sie nicht, können Geschädigte Mieter und Vermieter zur Verantwortung ziehen. Weist der Vermieter die Mieter-Verpflichtung nach, und dass dieser zur Erfüllung der Pflicht in der Lage war, haftet der Mieter allein. Aufgrund unterschiedlicher Gerichtsurteile sollten Vermieter sich bewusst sein, dass sie im Ernstfall dennoch ebenso verantwortlich sein können wie Mieter. Vermieter sollten also regelmäßig kontrollieren, ob die Beauftragten der Räum- und Streupflicht ausreichend nachkommen. Tun sie das nicht und kommt jemand auf glatten Wegen zu Schaden, sind Vermieter wegen schuldhafter Pflichtverletzung u. U. schadensersatzpflichtig.

Vermieter muss Geräte und Streugut zur Verfügung stellen

Der Vermieter muss erforderliche Geräte (Schneeschieber, Besen etc.) sowie das Streugut (Granulat, Split oder Sand) zur Verfügung stellen. Die Kosten darf der Vermieter über die Betriebskosten umlegen.

Winterdienst: Das sind die Pflichten der Vermieter

Was genau schreiben Städte und Kommunen für den Winterdienst vor? Wie breit müssen Wege geräumt sein? Was müssen Vermieter noch beachten? 

Übertragung des Winterdienstes auf externe Dienstleister

Vermieter können für den Winterdienst auch externe Dienstleister wie gewerbliche Räumdienste beauftragen. In Großstädten ist das meist der Fall. Die Kosten dafür werden als Betriebskosten umgelegt, wenn das so im Mietvertrag geregelt ist. Achtung: Vermieter sollten sich genau erkundigen, ob die zuständige Straßenreinigungssatzung sie in diesem Fall von der Haftung als Anlieger befreit. Denn das ist nicht überall der Fall. Vermieter müssen ggf. die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes kontrollieren. 

Zusammenfassung: Winterdienst im Mietvertrag auf Mieter übertragen

  • Um den Winterdienst im Mietvertrag auf Mieter zu übertragen ist eine rechtssichere Klausel im Mietvertrag zwingend Voraussetzung.
  • Die Pflichten müssen detailliert in Mietvertrag oder Hausordnung aufgeführt sein.
  • In Mehrfamilienhäusern müssen mehrere Mieter zum Winterdienst verpflichtet werden.
  • In einem Winterdienstplan sind Zeiträume für die Beauftragten konkret dargestellt, der Plan wird den Mietern zugestellt.
  • Kranke, alte oder körperlich eingeschränkte Bewohner können nicht verpflichtet werden.
  • Der Vermieter muss erforderliche Geräte und Streugut zur Verfügung stellen und die Ausführung des Winterdienstes regelmäßig überprüfen.
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