Mietminderung: Gerichtsurteile, die Mieter kennen sollten

Marder schreien nachts im Dach, aus dem Wasserhahn fließt braune Brühe, undichte Fenster klirren – berechtigte Gründe für Mietminderung? 10 Mietminderung Gerichtsurteile, die Mieter und Vermieter kennen sollten.

Mietminderung ist für Mieter eine Möglichkeit, die Wohnkosten zu senken – wenn die Mietwohnung tatsächlich einen erheblichen Mangel vorweist, den der Mieter nicht selbst verschuldet hat. Denn bei erheblichen Mängeln in der Wohnung dürfen Mieter die monatliche Miete reduzieren bis der Mangel behoben ist. Die juristische Grundlage für Mietminderung bilden §536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie zahlreiche Gerichtsurteile.

Mehr dazu: Mietminderung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Übersicht: Mietminderung Gerichtsurteile

Keine Mietminderung bei undichten Fenstern im Altbau

In vielen Altbauwohnungen ärgern sich Mieter über undichte Fenster, die Zugluft und Kälte durchlassen. Mieter können aber deshalb nicht automatisch die Miete mindern. Das entschied das Amtsgericht in Berlin-Neukölln. Demnach begründen undichte und klirrende Holz-Kastendoppelfenster in einer Altbauwohnung grundsätzlich kein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB. 

Das Gericht befand, dass man in einem Altbau als Mieter mit solchen Problemen rechnen müsse. Erst wenn bei Starkregen Feuchtigkeit eindringe oder Zugluft die Wohnqualität deutlich einschränke, sei der Fall anders zu bewerten.

Wasserschaden im Badezimmer: 40 Prozent Minderung

Erst ein Wasserschaden im Badezimmer, dann feuchte Wände und Schimmelbildung – dieser massive Mangel in der Mietwohnung und dessen Behebung zwang die Mieter sogar mehrmals dazu, vorübergehend in eine andere Wohnung zu ziehen. Monatelang erstreckten sich die Reparaturarbeiten über mehrere Räume, Tag und Nacht liefen Trocknungsgeräte in der Wohnung.

Die Mieter klagten auf Mietminderung – und bekamen Recht. Das Amtsgericht Paderborn hielt in diesem Fall eine Reduzierung der monatlichen Zahlungen um 40 Prozent für angemessen.

Braunes Wasser aus der Leitung: 10 Prozent Minderung

Ein von vielen Gerichten immer wieder bestätigter, berechtigter Grund für Mietminderung sind Mängel bei der Wasserversorgung. So beklagten Mieter eine fehlerhafte Heiß- und Kaltwasserversorgung im Badezimmer. Zudem floss aus mehreren Hähnen ständig rostbraunes Wasser. Das Amtsgericht Münster hielt deswegen eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent für angemessen.

  • AG Münster AZ 7 C 4009/15
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Wasserdruck zu schwach: 5 Prozent Minderung

Ebenso kann ein schwacher Wasserdruck zu einer Mietminderung berechtigen. In einem konkreten Fall kam das Wasser in der Küchenspüle nur tropfenweise aus dem Hahn. Um Wasser zu holen, musste die Mieterin ins Badezimmer gehen. Das Amtsgericht Moers befand, dass das nicht hinnehmbar ist und sprach der Betroffenen eine Mietminderung in Höhe von 5 Prozent zu. 

Marder im Dach: 10 Prozent Minderung

Anders als Haustiere in der Wohnung, können wilde tierische Bewohner im Dachgeschoss durchaus zur Minderung der Miete berechtigen. So hatte sich im Dachgeschoss eines Wohnhauses eine Marderfamilie eingenistet und störte die Nachtruhe der Bewohner.

Die klagende Mieterin schilderte, dass die Marder nachts schrien und auf dem Holzboden des Dachgeschosses kratzten. Der Lärm sei zu unterschiedlichen Zeiten zu hören, manchmal ab 22.00 Uhr, manchmal ab 24 Uhr bis morgens. Ihre Nachtruhe sei dadurch stark gestört worden. 

Das konnte das Amtsgericht Augsburg offenbar gut nachvollziehen und gab der geplagten Mieters vor Gericht recht. 

Marder lieben Dachböden

Die Einschränkung des Wohlbefindens rechtfertigt nach Ansicht des Gerichts eine Minderung der Miete um 10 Prozent.

Feuchter Keller: 3 Prozent Minderung

Auch ein feuchter Keller, der nicht als Wohnfläche mit vermietet wird, kann zu einer Minderung der Miete berechtigen. So erstritt sich ein Mieter vor dem Amtsgericht Berlin-Spandau eine Minderung um drei Prozent.

Der 2,61 Quadratmeter große Kellerraum war so feucht gewesen, dass Trocknungsgeräte eingesetzt werden mussten. Die Minderung um drei Prozent sei angesichts der Größe des Kellerraums angemessen gewesen. Zwar sei der Kellerraum nicht als Wohnfläche vermietet worden, jedoch sei die vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit durch die vorhandene Restfeuchte und das aufgestellte Trocknungsgerät nicht nur unerheblich beeinträchtigt worden.

  • AG Berlin-Spandau Az 5 C 4/15

Schimmel wegen falscher Vermieter-Tipps: 25 Prozent Minderung

Das Lüftungsverhalten in einer Wohnung hat maßgeblichen Einfluss darauf, ob Schimmel entstehen kann oder nicht. Deswegen kann ein Eigentümer von Mietern verlangen, dass sie sich entsprechend verhalten.

Was aber ist, wenn der Eigentümer in einem von ihm verteilten Informationsblatt nicht angemessene Empfehlungen zum Lüften gibt? Dann begründet das laut Landgericht Berlin (Aktenzeichen 67 S 358/20) bei Schimmelbefall Minderungsansprüche des Mieters in Höhe von 25 Prozent.

Fahrstuhl kaputt: 14 Prozent Minderung für Mieter im Dachgeschoss

Wenn der Fahrstuhl außer Betrieb ist, dann trifft das die Bewohner der oberen Stockwerke eines Hauses massiv. Sie müssen nicht nur selbst die vielen Treppen bis zu ihrer Wohnung bewältigen, sondern auch all ihre Lebensmittel und sonstigen Einkäufe nach oben schleppen.

Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg sprach Mietern im Dachgeschoss deswegen eine Minderung um 14 Prozent zu.

  • Berlin-Schöneberg Az 104 C 85/15

Verdunkelung im Lagerraum: Keine Mietminderung

Die Verdunkelung von Fenstern und damit der Entzug von natürlichem Licht gelten normalerweise als gewichtige Gründe für eine Mietminderung. Doch wenn Fenster in einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Kellerraum verdunkelt werden, begründet das laut Amtsgericht Tecklenburg  kein Recht auf Mietminderung. Das Gericht hatte erhebliche Zweifel daran, dass eine Beeinträchtigung des Gebrauchs des Lager- und Hobbyraumes vorliege. 

  • AG Tecklenburg Az 13 C 171/20

Bei Ersatz-Parkplatz keine Minderung

Hat der Mieter auch einen Parkplatz für das Auto mit gemietet und steht der Parkplatz nicht mehr zur Verfügung, dann ist das ein Grund für eine Minderung der Miete. Aber: Bietet der Vermieter einen gleichwertigen  Stellplatz an, entfällt nach Überzeugung des Amtsgerichts Köln der Anspruch auf Mietminderung. 

Bei Vermietung eines Parkplatzes oder einer Garage, ist es meist besser, wenn dafür ein separater Mietvertrag geschlossen wird. Mehr dazu hier: Mietvertrag Stellplatz Garage – PDF-Vorlage nach aktueller Rechtslage 

Hinweis: Mietminderung Gerichtsurteile liefern lediglich Anhaltspunkte

Mieter sollten wissen: Auch bei einem erheblichen Mangel bleibt Mietminderung eine komplexe Angelegenheit und ist nicht ohne Risiko. Gefährlich wird es für Mieter, wenn sie sich auf fragwürdige Ratschläge von manchen telefonischen Beratungsstellen verlassen. Denn mindert ein Mieter die Miete unberechtigt oder zu hoch, gerät er in Mietrückstand. Schlimmstenfalls droht Mietern dann eine fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter.

Es gibt keine gesetzlich festgelegten Kriterien für die Höhe einer Mietminderung oder ob sie überhaupt gerechtfertigt ist. Auch sogenannte Mietminderungstabellen im Internet können nur Anhaltspunkte liefern – und beziehen sich meist auf einzelne Urteile. Mietminderung Gerichtsurteile können also nur Anhaltspunkte liefern, aber keine verlässlichen Richtwerte. (red.)

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