Die Mietkaution schützt den Vermieter, doch birgt sie auch steuerliche Vorteile? Tatsächlich können sowohl Mieter als auch Vermieter Steuern sparen – vor allem, wenn Zinsen auf die Kaution anfallen. Doch wie genau funktioniert das? Hier erfährst du, wie sich die Mietkaution clever steuerlich nutzen lässt und welche Sparmöglichkeiten es gibt.
Steuervorteile für Vermieter
Für Vermieter hat die Mietkaution steuerlich vor allem dann Relevanz, wenn Zinsen auf diese Kaution anfallen. Wenn der Vermieter die Kaution auf einem separaten Kautionskonto hinterlegt, müssen die erwirtschafteten Zinsen dem Mieter gutgeschrieben werden. Diese Zinsen stellen Einkünfte des Mieters dar und sind steuerpflichtig. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Mieter am Ende des Jahres eine Steuerbescheinigung über die Zinserträge auszustellen, die dieser in seiner Steuererklärung angeben muss.
Aus Sicht des Vermieters ist es ratsam, für jeden Mieter ein eigenes Kautionskonto anzulegen, anstatt ein Sammelkonto zu verwenden. Dies vereinfacht die Verwaltung und reduziert den bürokratischen Aufwand, da der Vermieter nur für das jeweilige Kautionskonto die Steuerbescheinigung weiterleiten muss. Insbesondere bei mehreren Mietverhältnissen kann dies den Arbeitsaufwand erheblich verringern.
Da die Zinsen auf die Mietkaution vom Vermieter dem Mieter zugeschrieben werden, haben sie keinen direkten steuerlichen Vorteil für den Vermieter selbst. Allerdings können die mit der Verwaltung der Kaution verbundenen Kosten (wie Kontoführungsgebühren) als Betriebsausgaben in der Steuererklärung des Vermieters angesetzt werden. Dies kann zu einer Reduzierung der Steuerlast führen.
Steuervorteile für Mieter
Für Mieter hat die Mietkaution selbst keine unmittelbare steuerliche Auswirkung, da sie nur als Sicherheit dient und keine Ausgaben oder Verluste darstellt. Allerdings können Mieter Zinsen, die sie aus der hinterlegten Kaution erhalten, als Kapitaleinnahmen in ihrer Steuererklärung angeben müssen. Diese Zinserträge sind in der Anlage KAP der Steuererklärung aufzuführen.
Wichtig ist, dass der Vermieter dem Mieter eine Bescheinigung über die Höhe der erzielten Zinsen ausstellt. Diese Bescheinigung muss der Mieter dann seiner Steuererklärung beilegen. Die Zinsen sind bis zu einem bestimmten Freibetrag (Sparerpauschbetrag) steuerfrei. Aktuell liegt dieser bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Paare (Stand 2024). Falls die Zinsen aus der Mietkaution diesen Betrag überschreiten, ist der übersteigende Teil steuerpflichtig.
Für Gewerbemieter gilt: Firmen, die keine Bilanz führen, können die Mietkaution als Betriebsausgabe geltend machen und beim Finanzamt absetzen. Wird die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt, gilt diese Rückzahlung als steuerpflichtige Einnahme. Unternehmen, die bilanzieren müssen, können die Kaution allerdings nicht als Betriebsausgabe absetzen.
Steuererklärung: Wie wird die Mietkaution berücksichtigt?
In der Steuererklärung des Vermieters können die mit der Mietkaution verbundenen Verwaltungskosten, wie bereits erwähnt, als Betriebsausgaben in der Anlage V („Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“) angegeben werden. Für den Mieter hingegen spielt die Kaution vor allem im Zusammenhang mit den erzielten Zinserträgen eine Rolle, die in der Anlage KAP vermerkt werden,
Der entscheidende Punkt ist hier die Steuerbescheinigung, die der Vermieter dem Mieter ausstellen muss. Diese Bescheinigung enthält die Höhe der Zinsen, die dem Mieter gutgeschrieben wurden, und ermöglicht dem Mieter, die Kapitaleinnahmen korrekt in der Steuererklärung anzugeben. Ohne diese Bescheinigung wäre es für den Mieter schwer nachvollziehbar, wie viel Zinsen er tatsächlich erhalten hat, und es könnte zu Problemen bei der Steuererklärung kommen.
Fazit: So lässt sich Geld sparen
Auch wenn die Mietkaution selbst keine unmittelbare steuerliche Auswirkung hat, gibt es dennoch Möglichkeiten, Geld zu sparen. Vermieter können die Verwaltungskosten steuerlich geltend machen, während Mieter von den Zinsen auf die Kaution profitieren können – zumindest bis zum Erreichen des Sparerpauschbetrags. Durch eine sorgfältige Verwaltung und klare Kommunikation zwischen Vermieter und Mieter lässt sich der steuerliche Aufwand minimieren und ein transparentes Verhältnis sicherstellen.
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