Bauministerin Geywitz prüft Indexmieten und Staffelmieten

klara-geywitz

Die steigende Inflationsrate motiviert nun auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) zum Handeln. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe gegenüber kündigte sie an, die Regelungen zu Indexmieten und Staffelmieten zu evaluieren. 

Geywitz: Bin kein Fan von Indexmieten

Wörtlich sagte sie, sie sei „kein Fan von Indexmieten“, insbesondere an Rendite interessierte Fonds interessiere es nicht, ob Mieter durch steigende Kosten in Not gerieten. Geywitz kündigte an, Indexmieten und auch Staffelmieten zu überprüfen: „In unseren Überlegungen zu Maßnahmen und Instrumenten, die den Mietanstieg dämpfen beziehungsweise verhindern, werden wir deshalb weiterhin prüfen, wie Index- und auch Staffelmieten ihrem eigentlichen Zweck gerecht werden können, ohne Mieter unfair zu belasten“.

Einzelheiten dazu, was genau geprüft und möglicherweise geändert werden soll, nannte die Bundesbauministerin nicht.

Einfach, rechtssicher & digital vermieten!

9,99€/Monat

Wir helfen dir in ein sorgenfreies Vermieterleben: mit Vermieter+ von SmartMiete hast du uneingeschränkten Zugriff auf viele hilfreiche und zeitsparende Funktionen und Dienste rund ums Vermieten.

Unterstützung bekommt Geywitz vom Deutschen Mieterbund. Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten sagte: „Es bräuchte auch bei der Indexmiete eine Kappungsgrenze analog zur Kappungsgrenze bei der Mietpreisbremse. Wobei die derzeitige Grenze von 15 Prozent Mieterhöhungen in drei Jahren und auch die von der Ampel-Koalition in Aussicht gestellte Senkung auf 11 Prozent noch viel zu hoch ist“.

Reaktionen von Mieterbund und Eigentümerverband

Dagegen lehnt der Eigentümerverband Haus und Grund eine Deckelung der Mieterhöhungen bei Indexmietverträgen ab. Verbandspräsident Kai Warnecke sagte den Funke-Zeitungen, Indexmieten seien sowohl für Mieter als auch Vermieter ein „faires Instrument“, das wenig streitanfällig sei.

Hintergrund der Diskussion ist die stark steigende Inflationsrate. Sie lag zuletzt bei 7,4 Prozent. Bei Mietverträgen mit Indexmiete dürfen Vermieter die Mieten jedes Jahr entsprechend dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes erhöhen. (red.)

Bist du Vermieter?

Aktuelle Informationen direkt in dein Postfach – kostenlos und unverbindlich mit dem SmartMiete Newsletter.

Bist du Mieter?

Aktuelle Informationen direkt in dein Postfach – kostenlos und unverbindlich mit dem SmartMiete Newsletter.