Neue KfW-Förderung: Viel Geld für Vermieter, die energieeffizient sanieren

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Das neue KfW-Programm „Bundes­förderung für effiziente Gebäude“ bietet höhere Kredite und großzügige Zuschüsse für Immobilienkäufer und Besitzer wenn sie energieeffizient bauen oder sanieren.

Am 01. Juli 2021 startet die KfW die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Sie gilt für alle Wohngebäude, für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime sowie für alle Nichtwohngebäude. Ziel ist es, stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu schaffen. Zielgruppe sind alle Immobilienkäufer und Besitzer, die ein besonders energetisches Objekt erwerben, bauen oder entsprechend energetisch modernisieren wollen.

Die BEG besteht aus zwei Varianten: dem Wohngebäude-Kreditprogramm mit Kredit und Tilgungszuschuss sowie dem Wohngebäude-Zuschuss.

Wohngebäude-Kreditprogramm

Bei dem Wohngebäude-Kreditprogramm handelt es sich um einen Förderkredit für Kauf, Sanierung oder Neubau einer Eigentumswohnung, eines Wohnhauses oder Wohnheimes. Die KfW gibt bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus aus oder bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen pro Kalenderjahr. Zusätzlich zum Darlehen erhält der Kunde den Tilgungszuschuss direkt auf das Darlehen ausgezahlt.

Beispiele aus dem Programm

Staffelmietvertrag
Gefördert werden u. a. Fenster, Türen, Dämmung, Wärmeschutz

Wer ein Wohn­gebäude mit einzelnen energetischen Maßnahmen saniert, kann „Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maßnahmen (BEG EM)“ beantragen. Für folgende Maßnahmen gewährt die Förderung Tilgungszuschüsse von 20 Prozent: Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschoss­decken, Einbauen oder Erneuern von Fenstern und Außentüren, Einbau von sommerlichem Wärmeschutz, Einbau von Lüftungsanlagen sowie Einbau digitaler Systeme einbauen, die den Energie­verbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen.

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Wohngebäude-Zuschuss

Der Wohngebäudezuschuss richtet sich an Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie nachhaltiger machen wollen und keinen Kredit dafür brauchen. Als Zuschuss gibt es dann bis zu 75.000 Euro Sanierungszuschuss je Wohneinheit oder einen Bauzuschuss von bis zu 37.500 Euro je Wohneinheit.

Für beide Förderungen gilt: Je besser das erreichte Energieeffizienzniveau, desto höher der Zuschuss. Die Darlehenssummen sind je nach Programm und Energieeffizienz auf 60.000, 120.000 oder 150.000 Euro begrenzt. Zusätzlich fließen nach der Fertigstellung Tilgungszuschüsse von bis zu 50 Prozent direkt auf das Darlehen und verkürzen damit dessen Gesamtlaufzeit.

Regelrechter Run auf Förderprogramm erwartet

Nach Einschätzung der Interhyp AG bringt die neue BEG für viele Immobilienkäufer und Sanierer deutliche Vorteile. „Von den Neuerungen können Immobilienkäufer und Besitzer profitieren, die ein besonders energetisches Objekt erwerben, bauen oder entsprechend energetisch modernisieren“, sagt Mirjam Mohr, Vorständin der Interhyp AG. „Wir rechnen mit einem anziehenden Interesse nach KfW-Programmen ab Juli – vielleicht sogar mit einem regelrechten Run auf die neuen Programme“.

Wichtig wie bei allen Vorhaben mit Fördergeldern: Interessenten sollten sich intensiv über die genauen Förderbedingungen erkundigen, zum Beispiel im Gespräch mit Finanzierungsberatern. So macht die Interhyp darauf aufmerksam, dass beispielsweise der Antrag auf Förderung vor Abschluss des Kaufvertrags für die Immobilie erfolgen muss. Die Einbindung von Energieeffizienzexperten sei zudem nicht nur empfehlenswert, sondern in der Regel verpflichtend. (red.)

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