Grundsteuererklärung: Eigentümer und Wirtschaft fordern verzweifelt Fristverlängerung

Eigentümer-Verbände kritisieren das „Bürokratiemonster“ schon seit Wochen, jetzt reagiert die Politik: Bundesfinanzminister Lindner denkt zumindest darüber nach, die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 zu verlängern. Forderungen zur Grundsteuererklärung Fristverlängerung kommen auch aus der Wirtschaft – und Vorschläge, das Verfahren zu vereinfachen.

Vier Wochen nach dem Start der Datenerfassung für die neue Grundsteuer wird die Kritik am bürokratischen Verfahren der Grundsteuererklärung 2022 immer lauter. Eigentümerverbände, der Bund der Steuerzahler, Steuerberater und Wirtschaftsvertreter fordern nachdrücklich eine Verlängerung der Abgabefrist über den 31.Oktober 2022 hinaus. Nun hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) reagiert. 

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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung äußerte er sich „besorgt“ darüber, „ob das alles gut geht“. „Die Menschen und ihre Steuerberater haben viele Dinge gleichzeitig zu tun. Deshalb schaue ich mir das genau an“, so Lindner. So sei er laufend darüber informiert, „wie die Situation ist, auch bei der Abgabe der Erklärungen.“ Auf die Frage der Zeitung, ob Eigentümer und Steuerberater mehr Zeit benötigen, antwortete der Bundesfinanzminister: „Noch müssen wir keine Entscheidungen treffen.“

36 Millionen Erklärungen in vier Monaten

Jeder Grundeigentümer in Deutschland muss bis Ende Oktober die Grundsteuererklärung online abgeben. Doch das digitale Steuerportal ELSTER schien dem Ansturm nicht gewachsen, das Online-Finanzamt war kurz nach dem Start im Juli tagelang nicht erreichbar. Allein die schiere Masse der Grundsteuererklärungen stellt alle Beteiligten vor eine gigantische Herausforderung: für rund 36 Millionen Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke und Gewerbeflächen müssen deren Eigentümer je eine eigene Erklärung abgeben. Die dafür notwendigen teils sehr speziellen Daten müssen sie selbst aufwendig im Internet recherchieren. Und typischerweise sind im föderalen Deutschland die Regelungen zur Grundsteuererklärung von Bundesland zu Bundesland natürlich unterschiedlich.

BdSt: Fristverlängerung bis Ende Januar

Je nach Bundesland handelt es sich bei den abgefragten Daten um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Grundstücks- und Wohnflächen-Größe. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) macht darauf aufmerksam, dass die Grundsteuererklärung für Privateigentümer, die in einem geerbten Haus lebten und nicht mehr an die entsprechenden Unterlagen kämen, besonders problematisch sei. „Hier droht den Eigentümern eine XXL-Bürokratie“, warnte der BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Der Bund fordert mehr Informationsschreiben der Finanzämter mit Hinweisen und Hilfestellungen. Zudem sollte es eine Grundsteuererklärung Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2023 geben.

Steuerberater: Frist ist "utopisch"

Auch die Steuerberater dringen auf eine Verlängerung der Abgabefrist. Die Vier-Monats-Frist sei von Anfang an utopisch gewesen, sagte der Präsident der Bundessteuerberaterkammer Hartmut Schwab der F.A.Z. und forderte eine zeitliche Entzerrung. Eigentümerverbände fordern dies schon seit Wochen. „Die Zeit für die Abgabe der Erklärung ist (.) reichlich knapp bemessen. Eigentümer sollten dafür mindestens bis zum Jahresende Zeit bekommen“, teilte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke Anfang Juli mit.

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Grundsteuererklärung Fristverlängerung verweifelt gefordert

Beim Verband Wohneigentum (VWE), dem bundesweit größten Verband für selbstnutzende Wohneigentümer, klingt die Kritik schon etwas verzweifelter. Viele Betroffene hätten große Probleme bei der Datensuche, der Interpretation der Fragen und der elektronischen Eingabe in ELSTER. „Wir erleben, dass unsere Sorge Wirklichkeit wird: Die Grundsteuerreform ist ein Bürokratiemonster. Die Leute sind erbost, Ältere oft überfordert. Unsere Landesverbände und Ortsvereine unterstützen die Mitglieder und sonstige Anfragende, wo sie nur können“, so Manfred Jost, Präsident des VWE. „Die Menschen brauchen konkrete Beratung und mehr Zeit, um ihrer Pflicht nachzukommen.“

Grundsteuererklärung Fristverängerung bis 31. März, mehr Härtefallregelungen

Der Verband fordert:

  • dass die Finanzbehörden konkrete Unterstützung anbieten und nicht nur auf Broschüren und Websites verweisen,
  • Verbraucherschutzverbände neben Information auch Ausfüllhilfe anbieten dürfen und hierbei finanziell gefördert werden,
  • eine Fristverlängerung bis Ende des 1. Quartals 2023 und
  • eine großzügige Handhabung der Grundsteuererklärung Härtefallregelung. Sie erlaubt Menschen ohne Computerzugang oder -kenntnisse die Feststellungserklärung in Papierform einzureichen.
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DIHK-Präsident Peter Adrian

DIHK: "Erhebliche Probleme"

Zuletzt haben sich auch Wirtschaftsverbände für eine Grundsteuererklärung Fristverlängerung ausgesprochen. So will die DIHK sogar eine Fristverlängerung bis Ende April 2023. „In einer der schwierigsten Phasen seit dem Zweiten Weltkrieg müssen viele Betriebe umfassende Grundsteuerdaten bis Ende Oktober an die Finanzämter liefern“, sagt DIHK-Präsident Peter Adrian. „Das stellt viele Unternehmen angesichts der Kürze der Zeit und der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage vor erhebliche Probleme.“ Als Bund und Länder 2019 die Beschlüsse zur Grundsteuer fassten, sei nicht absehbar gewesen, wie massiv die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine Steuerpflichtige belasten würden. „Jetzt sollen sie auch noch in relativ kurzer Zeit zum Teil umfangreiche und zumindest in den Betrieben bislang nicht erhobene Daten liefern.“

Grundsteuererklärung Fristverlängerung bis Ende April 2023

Sein Vorschlag: „Es wäre möglich, die Frist pragmatisch um sechs Monate bis Ende April 2023 zu verlängern.“ Zudem gebe es Möglichkeiten, den Aufwand beim Bundesmodell der Grundsteuerreform (das in elf Bundesländern gilt) zu reduzieren durch eine einfache Umrechnung von der Nutzfläche zur Bruttogrundfläche. Die Bodenrichtwerte könnten später von der Finanzverwaltung automatisch eingebunden werden. Derzeit müssen die Unternehmen diese Werte auf Internetseiten der Länder herausfinden und deklarieren.

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