In Berlin gilt ab sofort ein neuer Mietspiegel. Immobilienverbände bezweifeln seine Gültigkeit, raten aber dennoch, ihn zu nutzen.
Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen veröffentlichte am 06. Mai 2021 den Berliner Mietspiegel 2021, der sofort in Kraft trat. Laut dem neuen Mietspiegel beträgt die Durchschnittsmiete für freifinanzierten Wohnraum in Berlin aktuell 6,79 Euro pro Quadratmeter kalt. Im letzten Mietspiegel von 2019 lag sie bei 6,72 Euro pro Quadratmeter.
Berliner Mietspiegel erstmals als Index-Mietspiegel
Die relativ geringe Steigerung um 1,1 Prozent liegt daran, dass der neue Berliner Mietspiegel nicht mehr wie bisher auf umfangreich abgefragten Mietdaten basiert, sondern von der Senatsverwaltung erstmals als „Index-Mietspiegel“ ausgewiesen ist. Bedeutet: die Mietsteigerungen basieren auf dem deutschlandweiten Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes . Dieser zeigt für den Zeitraum September 2018 bis September 2020 eine Steigerung um rund 1,1 Prozent. Alle Mietwerte wurden entsprechend fortgeschrieben, so die Senatsverwaltung in einer Mitteilung. Sie betont: „Der Mietspiegel erfüllt die Voraussetzungen für einen qualifizierten Mietspiegel.“
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Gültig für 1,4 Millionen Wohnungen
Ein qualifizierter Mietspiegel ist für Vermieter und Mieter gleichermaßen relevant: Aus in ihm aufgeführten ortsüblichen Vergleichsmieten wird abgeleitet, wie hoch eine Miete bei Neuvermietung von nicht preisgebundenem Wohnraum sein kann und bis zu welchem Betrag Mieten bei bestehenden Verträgen erhöht werden können. Er gilt für rund 1,4 der insgesamt 1,63 Millionen Mietwohnungen in Berlin.
Immobilienverbände stimmen nicht zu, aber…
Dem Rundfunk Berlin-Brandenburg sagte Carsten Brückner, Vorsitzender des Eigentümerverbands Haus & Grund Berlin, er sehe die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben, den indexbasierten Mietspiegel als „qualifiziert“ anzuerkennen, weil bereits der Mietspiegel 2019 keine vollständige Neuerhebung war. Er ergänzte aber: „Das ändert nichts daran, dass wir den Mietspiegel unseren Mitgliedern als Begründungsmittel für Mieterhöhungen und als Orientierungshilfe beim Neuabschluss von Mietverträgen empfehlen.“
Ebenso äußerte sich auch der Immobilienverband BFW Berlin/Brandenburg. Die Anpassung eines qualifizierten Mietspiegels anhand des bundesweiten Verbraucherpreisindexes sei zwar eine von den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches anerkannte Methode. Jedoch sei sie nicht für jeden lokalen Wohnungsmarkt gleichermaßen geeignet, heißt es in einer Stellungnahme. Dennoch werde man die Tabellenwerte und Vorgaben des Berliner Mietspiegels 2021 zur Grundlage weiterer Arbeit machen. (red.)
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