Eine Vermieterbescheinigung ist Pflicht: Mieter brauchen sie zur Anmeldung und Vermieter müssen sie korrekt ausstellen. Welche Daten drinstehen müssen.
Seit dem 1. November 2015 gilt in Deutschland ein einheitliches Meldegesetz. Es besagt, dass Mieter zwei Wochen Zeit haben, um sich an ihrer neuen Adresse bei der Meldebehörde anzumelden. Damit sie sich anmelden können, brauchen Mieter eine Vermieterbescheinigung, auch Wohnungsgeberbestätigung genannt.
Übersicht: Vermieterbescheinigung ausstellen
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Was ist eine Vermieterbescheinigung?
Die Vermieterbescheinigung – auch Wohnungsgeberbestätigung genannt– ist eine einfache, formlose, schriftliche Bestätigung, die Vermieter verpflichtend ausstellen müssen. Damit bescheinigt der Vermieter, dass darin genannte Personen den Wohnraum an der genannten Adresse gemietet haben und dort eingezogen sind. Mieter brauchen diese Vermieterbescheinigung zur Anmeldung ihres Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde.
Gesetzliche Grundlage im Bundesmeldegesetz
§19 Mitwirkung des Wohnungsgebers
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in §17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person angemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
(2) Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen.
(4) Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhält der Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal, welches er der meldepflichtigen Person zur Nutzung bei der Anmeldung mitzuteilen hat. § 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Sofern die Meldebehörde weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsieht, ist sicherzustellen, dass Maßnahmen nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 getroffen werden.
(5) Die Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben.
(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
(Quelle: Gesetze im Internet, Bundesmeldegesetz)
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Was steht in einer Vermieterbescheinigung?
Die formlose Bescheinigung enthält obligatorisch folgende Angaben:
- Name und Adresse des Vermieters bzw. des Wohnungseigentümers,
- Personalien aller Mieter der Wohnung,
- Adresse der vermieteten Wohnung und
- Datum des Einzugs.
Welche Fristen müssen Mieter beachten?
Mieter müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug ummelden. Bei Überschreiten der Frist droht schlimmstenfalls ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Welche Fristen müssen Vermieter beachten?
Eine Verspätung bei der Ummeldung kann teuer werden – auch für Vermieter. Wenn sie es versäumen, die Wohnungsgeberbestätigung rechtzeitig auszustellen, können sie ebenfalls mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro belegt werden.
Wohnungsgeberbestätigung zum Download
Für die Wohnungsgeberbestätigung gibt es keine amtlich vorgegeben Formulare. SmartMiete stellt Vermietern eine aktuelle Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Vorlage zur Verfügung. Ohne Anmeldung oder Registrierung steht sie zum sofortigen Download bereit:
Was ist der Unterschied zwischen Vermieterbescheinigung und Mietbescheinigung?
Die formlose Vermieterbescheinigung mit den wesentlichen Daten zur Wohnung, Vermieter, Mieter und Einzugsdatum dient den Mietern zur Anmeldung beim Bürgeramt, bzw. Ordnungsamt. Die deutlich umfangreichere Mietbescheinigung wird vom Jobcenter benötigt, um zu entscheiden, ob und in welcher Höhe das Amt Wohnkosten oder Mietschulden vom Antragsteller übernimmt.
Müssen Vermieter auch eine Auszugsbestätigung ausstellen?
Wenn Mieter ins Ausland ziehen, so müssen sie sich an ihrem bisherigen Wohnort formell abmelden. Damit diese Abmeldung erfolgen kann, mussten Mieter bis 2016 eine sogenannte Auszugsbestätigung des Vermieters vorlegen. Aktuell ist eine solche Bestätigung nicht mehr notwendig.
Warum wurde die Vermieterbescheinigung wieder eingeführt?
Vor der Einführung des bundeseinheitlichen Meldegesetzes war die Pflicht eine Einzugsbestätigung des Vermieters vorzulegen, abgeschafft worden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. In der Folge kam es zu einer wachsenden Zahl von Scheinanmeldungen. Menschen wurden vom SEK aufgeschreckt weil angeblich ganze kriminelle Banden bei ihnen wohnten. Das Meldegesetz soll vor allem Kriminelle und Terroristen daran hindern, sich zu einfach falsche Meldeanschriften zu beschaffen.
Zusammenfassung: Vermieterbescheinigung
Die Vermieterbescheinigung heißt heute Wohnungsgeberbestätigung. Vermieter sind per Gesetz verpflichtet, neuen Mietern eine formlose Bestätigung über den Einzug in eine Wohnung auszustellen. Damit können Mieter dann ihren Wohnsitz anmelden.