Was tun, wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlt?

Weigert sich der Mieter, die Mietkaution zu zahlen, oder kann er sie aus bestimmten Gründen nicht aufbringen, hat der Vermieter verschiedene Möglichkeiten, die Kaution zu erhalten, ohne ihn sofort zu kündigen oder gar gerichtlich vorgehen zu müssen.

Was der Vermieter tun muss, um die Mietkaution festzulegen

  1. Höhe der Kaution im Mietvertrag festlegen: Maximal drei Nettokaltmieten gemäß § 551 BGB.
  2. Vertragliche Vereinbarung: Die Mietkaution muss im Mietvertrag klar definiert sein.
  3. Zahlungsmodalitäten festlegen: Mieter darf die Kaution in bis zu drei Raten zahlen, wobei die erste Rate zu Mietbeginn fällig ist.
  4. Kautionskonto einrichten: Die Kaution muss getrennt vom Vermögens des Vermieters auf einem verzinsten Konto hinterlegt werden.

Wie gehe ich am besten vor, wenn der Mieter nicht zahlt

Zunächst empfiehlt es sich, den Mieter schriftlich auf die ausstehende Zahlung aufmerksam zu machen. Oft reicht ein kleiner Hinweis, da es sich möglicherweise nur um ein Missverständnis handelt oder der Mieter einen kleinen Anstoß benötigt. Wir haben zwei Entwürfe vorbereitet, der alle wichtigen Punkte abdeckt, um Missverständnisse zu vermeiden und die Situation klarzustellen.

Möchte man keine drastischen Maßnahmen ergreifen, kann man dem Mieter anbieten, die Mietkaution in drei monatlichen Raten zu zahlen. Oft ist dem Mieter diese Möglichkeit nicht bekannt. Alternativ lässt sich auch eine Mietkautionsbürgschaft anbieten, wodurch der Mieter die Kaution nicht sofort in voller Höhe aufbringen muss.

Mahnung bei ausstehnder Mietkaution (Voller Betrag)

Betreff: Mahnung zur Zahlung der Mietkaution

Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Mieters],

ei der Durchsicht unserer Unterlagen ist mir aufgefallen, dass die Zahlung der Mietkaution in Höhe von [Betrag] € für die von Ihnen angemietete Wohnung in [Adresse der Wohnung] bisher noch nicht erfolgt ist.

Gemäß unserem Mietvertrag war die Kaution spätestens bis zum [Datum] fällig. Ich möchte Sie daher höflich daran erinnern, die ausstehende Mietkaution innerhalb von [z. B. 14 Tagen] nach Erhalt dieses Schreibens auf das unten angegebene Konto zu überweisen:

Kontodaten: Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Verwendungszweck: Mietkaution [Adresse der Wohnung]

Sollte die Zahlung der Mietkaution nicht innerhalb der genannten Frist bei uns eingehen, sehe ich mich leider gezwungen, weitere rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

Sollten Sie Fragen oder Bedenken bezüglich der Zahlung haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre baldige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Kontaktdaten]

Mahnung bei ausstehnder Mietkaution (In drei Teilbeträgen)

Betreff: Mahnung zur vereinbarten Teilzahlung der Mietkaution

Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Mieters],

leider musste ich feststellen, dass die vereinbarte Teilzahlung der Mietkaution in Höhe von [Betrag der Rate] €, die am [Fälligkeitsdatum] fällig war, bisher nicht bei mir eingegangen ist.

Wie vereinbart, wurde die Kaution in drei Teilbeträgen aufgeteilt, und ich bitte Sie, den ausstehenden Betrag innerhalb von [z. B. 7 Tagen] nach Erhalt dieses Schreibens auf das unten stehende Konto zu überweisen:

Kontodaten:
Kontoinhaber: [Ihr Name]
IBAN: [Ihre IBAN]
BIC: [Ihre BIC]
Verwendungszweck: Mietkaution [Adresse der Wohnung]

Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, sehe ich mich leider gezwungen, weitere Schritte einzuleiten, um die vertraglich vereinbarte Kaution zu erhalten.

Falls es Gründe für die Verzögerung gibt, lassen Sie mich diese bitte wissen, damit wir eine Lösung finden können.

Vielen Dank für Ihre baldige Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Kontaktdaten]

Mahnung blieb erfolglos - Ist eine Kündigung jetzt gerechtfertigt?

Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist nach § 569 Abs. 2a BGB möglich, wenn der Mieter die Mietkaution nicht zahlt. Voraussetzung ist, dass die Kaution im Mietvertrag vereinbart wurde und der Rückstand mindestens zwei Kaltmieten beträgt. Eine Abmahnung ist vor der Kündigung nicht erforderlich.

Wenn ein Mieter fristlos gekündigt wird, weil die Mietkaution nicht gezahlt wurde, und der ausstehende Betrag innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Kündigung überwiesen wird, wird die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam. Das Mietverhältnis kann dann fortgesetzt werden, als wäre die Kündigung nicht erfolgt.

Fazit

Zahlt der Mieter die Mietkaution nicht, hat der Vermieter mehrere Optionen, ohne sofort rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kaution muss im Mietvertrag klar geregelt sein, und Ratenzahlungen sind möglich. Eine schriftliche Erinnerung kann Missverständnisse klären, und es lassen sich auch Alternativen wie eine Mietkautionsbürgschaft anbieten.

Kommt der Mieter der Zahlung trotz Mahnung nicht nach, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2a BGB in Betracht ziehen. Zahlt der Mieter jedoch innerhalb von zwei Monaten, wird die Kündigung unwirksam und das Mietverhältnis fortgeführt.

Einfach, rechtssicher & digital vermieten!

4,99€/Monat

Wir helfen dir in ein sorgenfreies Vermieterleben: mit Vermieter+ von SmartMiete hast du uneingeschränkten Zugriff auf viele hilfreiche und zeitsparende Funktionen und Dienste rund ums Vermieten.

Bist du Vermieter?

Aktuelle Informationen direkt in dein Postfach – kostenlos und unverbindlich mit dem SmartMiete Newsletter.

Bist du Mieter?

Aktuelle Informationen direkt in dein Postfach – kostenlos und unverbindlich mit dem SmartMiete Newsletter.