Welche konkreten Folgen hat der Stopp des Berliner Mietendeckels für Vermieter und Mieter? Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Nachzahlungen, Fristen und Kündigungen.
Anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel stellen sich viele Fragen – für Vermieter und Mieter. Was bedeutet es, wenn das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für ungültig erklärt?
Vermieter müssen sich bei der Vermietung von Wohnungen in Berlin nicht mehr an die Beschränkungen des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) halten, das Gesetz gilt schlicht nicht mehr. Und sie haben Anspruch auf nicht gezahlte Mietbeiträge. Mieter müssen diese sogar unaufgefordert nachzahlen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Stopp des Berliner Mietendeckels:
Ab wann genau ist der Mietendeckel ungültig?
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) wurde vom Bundesverfassungsgericht am 15.04.2021 für nichtig erklärt. Die Wirksamkeit des Beschlusses tritt mit Verkündung in Kraft. Damit ist das Gesetz seit dem 15.04.2021 unwirksam.
Gilt die Abschaffung des Mietendeckels auch rückwirkend?
In Bezug auf einbehaltene Mieten: Ja. Vermieter haben nun Anspruch auf nicht gezahlte Mieten bzw. Differenzbeträge, bei denen sich Mieter auf die Mietpreisbremse berufen hatten.
Müssen Mieter nun nachzahlen?
Ja, einbehaltene Mieten und Teilbeträge aufgrund des Mietendeckels müssen nun an Vermieter*innen zurückgezahlt werden.
Können Mieter wegen einbehaltener Mietbeträge fristlos gekündigt werden, da sie ja mit der vollständigen Zahlung der Miete in Verzug sind?
Nein. Eine sofortige Kündigungsmöglichkeit besteht nicht, weil Mieter sich an geltendes Gesetz gehalten haben. Allerdings besteht eine alsbaldige Rückzahlungspflicht für Differenzbeträge.
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Müssen Vermieter die einbehaltenen Mietbeträge extra einfordern?
Nein. Eine Zahlungsaufforderung des Vermieters ist zwar wünschenswert, aber unter Umständen nicht erforderlich, so der Eigentümerverband Haus und Grund Berlin.
Wie schnell müssen Mieter die Differenzbeträge nachzahlen?
Die Rückzahlung wird mit Kenntnis des heutigen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts fällig. In der Regel müssen die einbehaltenen Beträge innerhalb von zwei Wochen überwiesen werden.
Können Mieter fristlos gekündigt werden, wenn sie die ausstehenden Differenzbeiträge nicht nachzahlen?
„Wenn ein kündigungsrelevanter Zahlungsrückstand besteht, dann besteht auch die Gefahr einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter”, sagt der Vorsitzende des Eigentümerverbands Haus und Grund Berlin, Carsten Brückner. “Deswegen ist es Sache des Mieters, ganz genau zu gucken: Wie hoch ist mein Zahlungsrückstand? Und dann – wenn er das nicht auf einmal nachzahlen kann, auf den Vermieter zugehen und um eine Problemlösung bitten.”
Appell, bei Mietnachzahlungen sozial verantwortlich zu handeln
Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen appelliert an Vermieter, sich fair zu verhalten. „Bei jetzt fällig werdenden Mietnachzahlungen appellieren wir an alle Marktteilnehmer, sozial verantwortlich zu handeln“, so BFW-Präsident Andreas Ibel und plädiert für sozial ausgewogene, partnerschaftliche Lösungen: „Niemand wird einfach Menschen aus ihrer Wohnung werfen, gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie. Die Mitgliedsunternehmen des BFW sind Partner ihrer Mieter und werden in vielen Fällen gemeinsam außergerichtliche Lösungen finden. Mit langwierigen Gerichtsverfahren ist niemandem geholfen“. (red.)
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