Grundsteuererklärung ohne ELSTER machen

Grundsteuererklärung ohne Elster

Grundsteuererklärung ohne ELSTER – das geht und kann deutlich einfacher sein. Welche Steuerpflichtigen berechtigt sind und wie es geht.

Immobilien-Eigentümer in Deutschland müssen bis zum 31. Januar 2023 die Grundsteuererklärung 2022 ausfüllen und abgeben. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, für die Immobilienwerte neu ermittelt werden müssen. Die „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ muss laut Gesetz digital über das bundesweite Steuerportal ELSTER erledigt werden. Es gibt aber Möglichkeiten, um das komplizierte Steuerportal herum zu kommen.

Übersicht: Grundsteuererklärung ohne ELSTER abgeben

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Grundsteuererklärung ohne ELSTER im Bundesmodell

In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen gilt für die Ermittlung der Immobilienwerte das sogenannte Bundesmodell.

Im Bundesmodell können Eigentümer von Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie unbebauten Grundstücken für die Erklärung den Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ vom Bundesfinanzministerium nutzen. Der Service fragt die erforderlichen Daten in deutlich vereinfachter Form ab, Nutzer brauchen dafür kein ELSTER-Konto.

Grundsteuererklärung auf Papierantrag

Hamburg und Bayern

In den Bundesländern Hamburg und Bayern können alle Steuerpflichtigen alternativ zu ELSTER auch ausgedruckte oder fertige Papierformulare nutzen. In Hamburg und Bayern ist die Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ also auf drei Wegen möglich:

  • digital über das Steuerportal ELSTER,
  • mit einem grauen PDF-Vordruck, der ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck vorgesehen ist oder
  • mit einem grünen Papiervordruck zum handschriftlichen Ausfüllen.

Das graue PDF kann auf der jeweiligen Bundesland- Informationsseite zur Grundsteuer aufgerufen, ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Den grünen Vordruck erhält man in Hamburg in den Informations- und Annahmestellen der Hamburger Regionalfinanzämter, in Bayern bei den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden. Details dazu und Download der PDF-Dokumente:

Härtefall-Regelung 

In den anderen Bundesländern ist die Abgabe der Erklärung in Papierform nur in besonders gelagerten Härtefällen möglich. Eigentümer dort müssen zuerst die Härtefall-Regelung schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragen. Bei positivem Bescheid können sie dann ein Papierformular nutzen. Für den Härtefall-Antrag gibt es keine Vordrucke. Details dazu und wie Eigentümer den Grundsteuererklärung Härtefall beantragen lesen Sie hier:

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Telefon-Hotline

Für Fragen steht Eigentümern in den meisten Bundesländern eine Telefon-Hotline zur Grundsteuerreform zur Verfügung. Entweder gibt es eine einheitliche Hotline für das ganze Bundesland. Oder, wie z. B. in Nordrhein-Westfalen, die lokalen Finanzämter geben telefonisch Auskunft.
Telefonnummern findet man am schnellsten durch eine Internetsuche mit den Worten Grundsteuerreform Hotline [Name des Bundeslandes] oder [Name der Gemeinde]

Die Telefonnummer, Anschrift und mehr des jeweilig zuständigen Finanzamtes findet man sehr gut in der bundesweiten 

Zusammenfassung

Eine Grundsteuererklärung ohne ELSTER ist möglich:

  • als Papierantrag in Hamburg und Bayern
  • im Bundesmodell über den Sonderservice des BMF für Privateigentümer.
  • als Papierantrag in Härtefällen. Dafür muss zuerst beim Finanzamt ein selbst formulierter Antrag auf die Härtefallregelung gestellt werden.
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