Mieter klagt über Lärmbelästigung: So gehst du als Vermieter vor

Lärmbelästigung ist ein weit verbreitetes Problem in städtischen und ländlichen Gebieten. Sie kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen und zu gesundheitlichen Problemen wie Stress, Schlaflosigkeit und sogar Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen. In diesem Artikel wird erläutert, was Lärmbelästigung ist, welche gesetzlichen Regelungen es gibt und welche Maßnahmen Vermieter ergreifen können, wenn ihre Mieter von Lärm belästigt werden.

Was ist Lärmbelästigung?

Lärmbelästigung entsteht, wenn unerwünschte Geräusche das Wohlbefinden von Menschen beeinträchtigen. Dies kann verschiedene Formen annehmen, wie etwa laute Musik, Verkehrslärm, Baustellenlärm oder Nachbarschaftslärm. Die Wahrnehmung von Lärm ist subjektiv und kann von Person zu Person unterschiedlich sein.

Gesetzliche Regelungen zur Lärmbelästigung

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, die Lärmbelästigung betreffen:

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Dieses Gesetz regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, einschließlich Lärm. Es legt Grenzwerte für verschiedene Lärmquellen fest, wie Industrieanlagen oder Verkehr.

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm): Diese Verwaltungsvorschrift konkretisiert das BImSchG und enthält detaillierte Vorschriften zur Messung und Bewertung von Lärm.

Geräuschimmissionen von Veranstaltungen und Nachbarschaftslärm: Hierzu gibt es örtliche Lärmschutzverordnungen, die festlegen, wann und wie laut es sein darf. Beispielsweise sind Ruhezeiten in Wohngebieten meist von 22:00 bis 6:00 Uhr und mittags von 13:00 bis 15:00 Uhr.

Mietrechtliche Regelungen: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält Bestimmungen, die Mieter vor übermäßiger Lärmbelästigung schützen. Laut § 536 BGB kann ein Mieter die Miete mindern, wenn der Lärm einen erheblichen Mangel darstellt.

Arten der Lärmbelästigung

Es gibt zahlreiche spezielle Situationen, die zu Lärmbelästigung führen können:

Partylärm: Besonders an Wochenenden kann es durch private Feiern zu Lärmbelästigung kommen. Hier gilt es, die Nachtruhe ab 22:00 Uhr zu beachten.

Baulärm: Bauarbeiten sind oft notwendig, können aber erhebliche Lärmbelästigung verursachen. Üblicherweise sind Bauarbeiten nur zu bestimmten Tageszeiten erlaubt, in der Regel zwischen 7:00 und 20:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen gelten in der Regel strengere Vorschriften bezüglich Baulärm. Diese Tage sind oft durch Bundes- oder Landesgesetze besonders geschützt, um den Bewohnern Ruhezeiten zu gewährleisten.

Ausnahme: In einigen Fällen können Ausnahmen gemacht werden, wenn es sich um dringende Reparaturen oder unaufschiebbare Arbeiten handelt. Hierfür ist jedoch in der Regel eine spezielle Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.

Haustierlärm: Hundegebell kann ebenfalls als störend empfunden werden. Die Rechtsprechung sieht in der Regel vor, dass Hunde nicht länger als 30 Minuten am Stück bellen dürfen und dies nicht häufiger als dreimal täglich vorkommen sollte. Mehr zum Thema Tierhaltung in der Wohnung kannst du hier nachlesen.

Gewerbelärm: In Wohngebieten sind Gewerbebetriebe nur begrenzt zugelassen. Geräusche, die von gewerblichen Tätigkeiten ausgehen, dürfen die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten. 

Trittschall und Kinderlachen: Geräusche wie Trittschall oder Kinderlachen werden nicht so schnell zur Lärmbelästigung erklärt. Es muss individuell festgestellt werden, ob der Lautstärkepegel für einen durchschnittlichen Menschen tatsächlich unerträglich ist.

Verkehrslärm: Lastwagen und Autos verursachen häufig Verkehrslärm, der das Leben von Mietern mit Fenstern zur Straße beeinträchtigen kann. Laut Bundesgerichtshof ist vorübergehender Anstieg des Verkehrslärms kein Mietmangel und rechtfertigt keine Mietminderung. Mieter, die in eine verkehrsreiche Gegend ziehen, müssen den Lärm akzeptieren. Mietminderung ist nur in seltenen Fällen möglich, zum Beispiel wenn in einer zuvor ruhigen Gegend plötzlich eine neue Hauptverkehrsstraße gebaut wird.

Nächtliches Duschen: Nächtliches Duschen kann zu Lärmbelästigung führen, besonders während der Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. Gesetzlich ist nächtliches Duschen erlaubt, da es zur normalen Nutzung einer Wohnung gehört. Mieter sollten jedoch Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und laute Geräusche vermeiden. Gerichtsurteile bestätigen, dass nächtliches Duschen in vernünftigem Rahmen akzeptabel ist.

Was man als Vermieter tun kann, wenn Mieter sich von Lärm belästigt fühlen.

Klärung und Mediation: Zunächst sollte der Vermieter das Gespräch suchen und versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Eine Mediation kann helfen, Konflikte zu lösen.

Durchsetzung der Hausordnung: Viele Mietverträge enthalten Klauseln zur Lärmbelästigung. Vermieter können auf die Einhaltung der Hausordnung bestehen und bei Verstößen Abmahnungen aussprechen.

Rechtliche Schritte: Wenn Gespräche und Abmahnungen nicht fruchten, kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten. Dies kann die Kündigung des Mietverhältnisses bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen umfassen.

Lärmschutzmaßnahmen: In manchen Fällen können bauliche Maßnahmen wie Schallschutzfenster oder zusätzliche Dämmungen helfen, Lärmbelästigung zu reduzieren. Besonders effektiv sind hier gut isolierte Fenster, die den Lärm von der Straße stark mindern können.

Behörden: Bei Lärmbelästigung durch externe Quellen wie Bauarbeiten oder Gewerbelärm können Vermieter die zuständigen Behörden einschalten, um die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften durchzusetzen.

Mietminderung: Wenn der Lärm einen erheblichen Mangel darstellt, können Vermieter eine Mietminderung in Betracht ziehen. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 536 BGB) geregelt und kann helfen, die Belastung der Mieter zu kompensieren und sie vor übermäßigen Störungen zu schützen.

Zusammenfassend: Was man als Vermieter tun kann um wieder für Ruhe zu sorgen

  1. Gesetzliche Grundlage nutzen: Vermieter sollten die rechtlichen Bestimmungen, wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, kennen und anwenden, um die Lärmbelästigung für ihre Mieter zu minimieren.

  2. Kommunikation und Mediation: Offene Kommunikation und Mediation zwischen Mietern und Lärmverursachern können oft schnelle und einvernehmliche Lösungen bringen, bevor rechtliche Schritte notwendig werden.

  3. Durchsetzung der Hausordnung: Vermieter sollten auf die Einhaltung der Hausordnung bestehen und bei wiederholten Verstößen konsequent Abmahnungen aussprechen, um ein ruhiges Wohnumfeld zu gewährleisten.

  4. Bauliche Maßnahmen: Investitionen in bauliche Maßnahmen wie Schallschutzfenster oder zusätzliche Dämmungen können langfristig helfen, die Lärmbelastung zu reduzieren und die Wohnqualität zu erhöhen.

  5. Mietminderung und rechtliche Schritte: Bei erheblichen Lärmbelästigungen können Vermieter ihren Mietern eine Mietminderung anbieten und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um die Einhaltung der Lärmschutzvorschriften sicherzustellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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