Volle Mülltonnen: Müll-Flut kann auch Vermieter bares Geld kosten

Mülltonnen

Überquellende Müllcontainer sind ein Ärgernis in vielen Wohnhäusern. Und sie können Mieter und Vermieter mehr und mehr Geld kosten.

Die Mülltonnen quellen über, aber die Müllabfuhr kommt erst wieder in zwei Tagen. Tüten, Flaschen und Kartons verteilen sich rund um die Container. Entsorgt wird in die Tonne, wo noch Platz ist, aber nicht da, wo der Abfall laut Trennungsgebot hinein gehört. Die wachsende Müll-Flut ergießt sich zuerst in den eigenen Hinterhof – mit kostspieligen Konsequenzen für Mieter und Vermieter.

Mietminderung wegen überfüllten Mülltonnen

Zwar werden die Kosten für die Müllabfuhr über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt, Vermieter müssen lediglich dafür sorgen, dass genug Mülltonnen vorhanden sind. Aber was ist, wenn Mieter sich durch die überfüllten Tonnen, die im Sommer womöglich noch übel riechen, so belästigt fühlen, dass sie eine Mietminderung geltend machen? Denn wenn die Mülltonne regelmäßig überquillt, dürfen Mieter ihren Vermieter in die Pflicht nehmen.

„Der Vermieter muss dafür sorgen, dass den Mietern ausreichend Mülltonnen zur Entsorgung zur Verfügung stehen“, sagt Michaela Rassat, Juristin bei der ERGO Rechtsschutz Versicherung. Stellt er zusätzliche oder größere Tonnen auf, steigen allerdings die Entsorgungskosten und damit auch die Nebenkosten für alle Mieter. Ist das Müll-Problem vor dem Fenster dauerhaft und entwickelt es sich zur Belästigung, könnten Mieter versuchen, per Mängelanzeige die Beseitigung einzufordern. Löst der Vermieter das Problem nicht, könnte er sich sogar mit berechtigten Mietminderungen durch Mieter konfrontiert sehen und Einnahmeverluste hinnehmen.

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Mieter haben Pflicht zur Mülltrennung

Mieter haben verschiedene Pflichten in Bezug auf den Müll – und können dafür in die Verantwortung genommen werden. Generell verpflichtet das Kreislaufwirtschaftsgesetz alle Haushalte dazu, ihren Abfall zu trennen und entsprechend zu entsorgen.

Die Regelungen zur Mülltrennung legt jede Gemeinde in ihrer Abfallsatzung fest – etwa in welche Tonnen Mieter welchen Abfall werfen müssen. Und die Gemeinde schreibt vor, welche Mülltonnen für die ordnungsgemäße Mülltrennung zum Einsatz kommen sollen, Vermieter müssen sie aufstellen lassen.

Zusätzliche Pflichten der Mieter regelt die Hausordnung

In manchen Hausordnungen sind zusätzliche Pflichten für Mieter festgelegt: So können Mieter beispielsweise für das Bereitstellen der Mülltonnen zum Abholtermin oder für das Reinigen des Abstellplatzes verantwortlich sein. „Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Abmahnung“, so Juristin Rassat. 

Mülltonnen: Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter

Vermieter

  • Alle notwendigen Mülltonnen in ausreichender Menge zur Verfügung stellen (Vorhaltepflicht)
  • Kosten über Betriebskosten auf alle Mieter umgelegen
  • Kosten für zu viele Mülltonnen nicht über die Betriebskosten umgelegen
  • Mülltonnen dürfen Flucht- und Rettungswege, Notausgänge oder Feuerwehrzufahrten nicht behindern
  • unzumutbare Lärm- oder Geruchsbelästigung einzelner Mietparteien durch Mülltonnen vermeiden

Mieter

  • Müll in die aufgestellten Mülltonnen entsorgen
  • Müll muss getrennt werden (Informationen zur richtigen Mülltrennung bei der Verbraucherzentrale NRW)
  • Entsorgungsfirma darf nicht behindert werden
  • Je nach Hausordnung oder Mietvertrag: Tonnen rausstellen, Müllplatz säubern
  • Sperrmüll gehört nicht in den Hausmüll und muss auf eigene Kosten sachgerecht entsorgt werden

Wenn ein Mieter den Müll nicht trennt, müssen alle zahlen

Wer seinen Müll nicht trennt, riskiert mehr als nur böse Blicke. Denn das Verhalten Einzelner kann alle Mieter im Haus teuer zu stehen kommen. Ein Fall vor dem Amtsgericht Frankenthal zeigt das: In einer Hausgemeinschaft hielten sich nicht alle an das Mülltrennungsgebot. Wegen der immer wieder falsch eingeworfenen Reststoffe mussten die Mülltonnen kontrolliert und nachsortiert werden. Die Kosten dafür legten die Vermieter als Betriebskosten auf alle Mieter um – und stießen auf Widerstand. Sie waren der Meinung, die Kosten müssten die Eigentümer übernehmen.

Müll nachsortieren kostet extra

Das zuständige Amtsgericht entschied klar zu Gunsten der Vermieter (Amtsgericht Frankenthal, Aktenzeichen 3a C 288/18). Sie hätten im Vorfeld „hinreichende Bemühungen entfaltet, um eine bessere Wertstofftrennung zu erreichen“. Unter anderem seien die Mieter über die Regeln des Sortierens unterrichtet worden. Nachdem das nicht fruchtete, seien Kontrollen und Nachsortieren der Mülltonnen durch Dritte angemessen gewesen. Eine ordnungsgemäße Mülltrennung, so hieß es im Urteil, entspreche „den Vorstellungen und Wünschen des Großteils der Mieterschaft“.   (red./ergo/lbs)

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