Schlüsselübergabe gegen Mietkaution: Was ist rechtlich erlaubt?

Darf ein Vermieter die Schlüsselübergabe von der Zahlung der Mietkaution oder eines Teils davon abhängig machen? In diesem Artikel erläutern wir, welche gesetzlichen Bestimmungen gelten und wie sich Mieter und Vermieter in solchen Situationen korrekt verhalten sollten.

Rechtliches zur Mietkaution

Nach deutschem Mietrecht wird die Kaution gemäß § 551 BGB geregelt. Hierbei handelt es sich um eine Mietsicherheit, die der Vermieter verlangen kann, um sich gegen Schäden in der Wohnung oder ausbleibende Mietzahlungen abzusichern. Die Höhe der Mietkaution darf das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete nicht überschreiten​.

Nach § 551 Abs. 2 BGB dürfen Mieter die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate wird erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, also in der Regel zum Zeitpunkt, an dem auch die erste Mietzahlung geleistet wird. Dies gibt dem Mieter etwas finanziellen Spielraum und entlastet ihn von der Pflicht, die gesamte Kaution auf einmal zu zahlen​.

Schlüsselübergabe und Kautionszahlung

Es ist keine Seltenheit, dass Vermieter die Schlüsselübergabe von der vollständigen oder teilweisen Zahlung der Kaution abhängig machen. In solchen Fällen gibt es jedoch eindeutige rechtliche Regelungen:

  • Die Zahlung der gesamten Kaution vor der Schlüsselübergabe ist nicht erforderlich. Der Vermieter darf lediglich die Zahlung der ersten Rate der Kaution zur Bedingung für die Schlüsselübergabe machen​.
  • Wenn der Mieter die erste Rate der Kaution nicht zahlt, darf der Vermieter die Übergabe der Schlüssel verweigern. Dieses Recht ist in § 273 Abs. 1 BGB festgeschrieben, wonach der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht ausüben kann, solange der Mieter nicht die erste Kautionszahlung geleistet hat​.
  • Sollte der Vermieter dennoch die vollständige Kaution vorab verlangen oder die Schlüssel auch nach Zahlung der ersten Rate zurückhalten, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten. Dazu zählen eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 BGB oder die Verweigerung der Mietzahlung für den Zeitraum, in dem die Wohnung nicht genutzt werden kann.

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Einige Banken haben Mietkautionskonten entweder komplett abgeschafft oder bieten sie nur noch Bestandskunden an. Vergleichsportale können jedoch dabei helfen, eigenständige Mietkautionsprodukte zu finden.

Aus der Sicht des Vermieters

Für Vermieter ist die Kaution ein wichtiger Schutzmechanismus. Sie stellt sicher, dass etwaige Schäden in der Wohnung oder Mietrückstände gedeckt werden können. Daher haben Vermieter das Recht, die Schlüsselübergabe an die Zahlung der ersten Kautionsrate zu knüpfen. Allerdings dürfen sie nicht verlangen, dass die gesamte Kaution vorab gezahlt wird​.

Falls der Mieter die Kautionsrate nicht zahlt, hat der Vermieter das Recht, die Schlüssel einbehalten und den Einzug zu verweigern. Dennoch muss der Vermieter die restliche Kautionssumme nicht sofort einfordern. Nach § 551 BGB ist die Aufteilung der Kaution in drei Raten gesetzlich vorgeschrieben, und Klauseln, die dies im Mietvertrag anders regeln, sind unwirksam.

Aus der Sicht des Mieters

Mieter sollten sich stets an die gesetzlichen Vorgaben halten und sich nicht zu frühzeitigen Kautionszahlungen drängen lassen. Eine Zahlung der gesamten Kaution vor dem Beginn des Mietverhältnisses ist weder erforderlich noch rechtlich durchsetzbar. Sollte der Vermieter dies verlangen, können Mieter darauf hinweisen, dass sie laut Gesetz das Recht auf Ratenzahlung haben.

Es ist jedoch ratsam, die erste Kautionsrate pünktlich zu zahlen, um unnötige Komplikationen bei der Schlüsselübergabe zu vermeiden. Falls der Mieter die erste Rate nicht rechtzeitig überweist, kann dies dazu führen, dass der Vermieter die Schlüsselübergabe verweigert und der Mieter vor verschlossenen Türen steht​
Umziehen.

Kurz und knapp

  • Wenn der Vermieter die vollständige Zahlung der Mietkaution verlangt und die Schlüsselübergabe bis dahin verweigert, ist dies rechtlich nicht zulässig.
  • Wenn der Mieter die erste Rate der Kaution nicht zahlt, darf der Vermieter die Übergabe der Schlüssel verweigern.
  • Eine offene und transparente Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter ist entscheidend, um eine reibungslose Schlüsselübergabe sicherzustellen.
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