Mietnomaden erkennen: Sieben Tipps für private Vermieter

Mietnomaden erkennen

Mietnomaden sind selten, aber für private Vermieter ein teures Ärgernis. Wie Sie Mietnomaden erkennen und sich vor ihnen schützen.

Sie sind selten, aber für private Vermieter ein teures Ärgernis: Mietnomaden. Mietnomaden sind Menschen, die in betrügerischer Absicht einen Mietvertrag für eine Wohnung oder ein Haus abschließen: Sie wollen keine Miete bezahlen. Häufen sich die Mietschulden an, lassen sie sich langwierig aus der Wohnung herausklagen oder verschwinden einfach über Nacht. Meist hinterlassen sie die Mietwohnung verdreckt, vermüllt und beschädigt. Ein einziger Mietnomade kann einen Vermieter viele tausend Euro kosten. Eine Mietnomaden-Versicherung sichert Vermieter ab. Aber noch besser wäre es, Vermieter würden Mietnomaden erkennen und gar nicht erst an sie vermieten.

Übersicht: Mietnomaden erkennen

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Mietnomaden erkennen und sich davor schützen

Da Mietnomaden geübte Betrüger sind, wissen sie, wie man Vermieter und Nachbarn täuscht. Gerade private Vermieter sind eher gutgläubig. Das ist eine positive Eigenschaft. Aber macht eben auch anfällig für Betrüger und Mietnomaden. Doch es gibt Anzeichen, die Sie als Vermieter zumindest misstrauisch machen sollten. Sie können Mietnomaden erkennen und sich davor schützen!

Mietnomaden erkennen mit diesen Tipps:

1. Lassen Sie sich nicht von Äußerlichkeiten täuschen.

Das klingt banal, aber Äußerlichkeiten beeinflussen nun mal ganz erheblich, wie wir andere Menschen wahrnehmen. Betrüger wie Mietnomaden wissen das und nutzen das aus. Also: Mietnomaden können männlich oder weiblich, jung oder alt sein. Sie treten als Single, als Paar oder als Familie mit Kindern auf, manchmal fahren sie kostspielige Autos. Sie geben sich gepflegt und selbstsicher oder sie spielen das hilflose Opfer widriger Umstände, das nun an ihre Hilfsbereitschaft appelliert. Mietnomaden erkennen auf den ersten Blick – das geht also nicht.

2. Erkennen Sie Unstimmigkeiten in der Mieterselbstauskunft.

Lesen Sie sich die Angaben in der Mieterselbstauskunft genau durch. Sind die angegebenen Daten so möglich und ergeben sie ein schlüssiges Gesamtbild? Fragen Sie im persönlichen Gespräch nach. Mietnomaden erkennen Sie möglicherweise an diffusen, ausweichenden oder schlicht erlogenen Antworten. 

3. Stimmen Post-Adresse und Meldeadresse überein?

Lassen Sie sich den Personalausweis zeigen. Stimmt die dort aufgeführte Meldeadresse nicht überein mit der Wohnadresse, kann es eine harmlose Erklärung geben. Oder Sie erkennen einen Mietnomaden. Denn Mietnomaden vermeiden aktuelle Meldeadressen, um sich vor Gläubigern zu verstecken.

4. Lesen Sie die Verdienstbescheinigung kritisch.

Als Vermieter haben Sie Anspruch darauf zu überprüfen, ob sich der Mietinteressent die Wohnung überhaupt leisten kann. Deshalb ist es üblich, aktuelle Lohnabrechnungen oder eine Gehaltsbescheinigung des Arbeitgebers einzusehen. Prüfen Sie im Internet, ob es die genannte Firma überhaupt gibt. Selbstständige können den jüngsten Steuerbescheid vorlegen. Stellen Sie im persönlichen Gespräch Fragen zur genannten Tätigkeit. So könnten Sie Fälschungen entlarven.

Mietnomaden erkennen

5. Fordern Sie vom Mieter eine Bonitätsauskunft. Lassen Sie sich das Original zeigen.

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) stellt für aktuell rund 30 Euro eine Bonitäts-Auskunft aus. Anfordern muss sie der Mieter selbst. Darin finden Sie verlässliche Informationen zur Kreditwürdigkeit des Mietinteressenten. Wichtig: Das Schufa-Dokument ist durch Hologrammstreifen und Siegel mehrfach vor Fälschung geschützt. Deshalb lassen Sie sich unbedingt das Original zeigen und nicht nur eine Kopie.

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6. Bitten Sie um eine Mietschuldenfreiheitserklärung des Vor-Vermieters

Checken Sie die Mietzahlungen aus dem vorherigem Mietverhältnis indem Sie vom Wohnungsinteressenten eine Mietschuldenfreiheitserklärung des Vor-Vermieters anfordern. Rufen Sie diesen ggf. an und erkundigen Sie sich, ob er die Bescheinigung tatsächlich so ausgestellt hat. Allerdings sind Vermieter nicht verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen und manche wollen es einfach nicht. Lassen Sie sich in dem Fall Kontoauszüge der letzten sechs Monate zeigen, auf denen die Überweisungen der Miete eindeutig zu identifizieren sind. Auch hier: Bestehen Sie auf Vorlage der Original-Dokumente bei einem persönlichen Treffen.

7. Klausel in Mietvertrag aufnehmen

Gemäß einem Urteil des Landgerichts Bonn (LG Bonn Az. 6 T 25/09) ist es ist rechtlich erlaubt, die Übergabe der Wohnung von der Zahlung der ersten Monatsmiete sowie der ersten Rate der Mietkaution abhängig zu machen. Reagiert der Mietinteressent sehr abwehrend auf eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, sollte einem das zu denken geben. Und wenn der neue Mieter nicht zahlt, lassen Sie sich nicht mit Ausreden vertrösten. Keine Zahlung, keine Übergabe der Wohnung. Machen Sie in diesem Fall von dem Recht Gebrauch, eine Kündigung wegen Mietrückstand auszusprechen. 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Achten Sie als Vermieter auf diese Anzeichen und Sie können einen Mietnomaden erkennen. Das klappt aber nicht immer. Deshalb: Schützen Sie sich, indem Sie alle legalen Möglichkeiten ausschöpfen, vor Abschluss des Mietvertrages Erkundigungen über Wohnungsinteressenten einzuholen. Eine Mietnomadenversicherung sichert Sie zusätzlich ab und leistet Ersatz für Mietausfälle, Reinigung und Renovierung. 

Seien Sie vorsichtig, ein bisschen Misstrauen verdirbt den Charakter nicht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Als privater Vermieter sollten Sie das beherzigen. Gewerbliche Vermieter und Immobilienunternehmen handeln schon lange so. (red.)

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