Nach Überflutungen müssen Betroffene richtig handeln, um den Wasserschaden nicht zu verschlimmern. 10 Tipps von Versicherungs-Experten.
Nach Hochwasserkatastrophen ist der Leidensdruck für Betroffene aufgrund der Zerstörungen durch die Wassermassen immens. Trotzdem: Um unnötige Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden an Gebäuden und Hausrat nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden. Wie Betroffene am besten vorgehen, erklärt das Infocenter der R+V Versicherung:
1. Versicherungspolice prüfen
Als Erstes sollten bestehende Versicherungs-Policen genau überprüft werden. „Die Betroffenen sollten nachsehen, ob sie in ihrer Wohngebäudeversicherung eine Absicherung gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben“, sagt Christine Gilles von der R+V Versicherung.
Falls ja, bezahlt die Versicherung die notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Wasserschäden, etwa wenn es darum geht, den Keller trockenzulegen oder die Bodenbeläge zu erneuern. Schäden an der Einrichtung, Haushaltsgeräten und Kleidung sind hingegen Sache der Hausratversicherung – sofern die Betroffenen auch hier einen Schutz gegen weitere Naturgefahren vereinbart haben.
Ausführliche Informationen bei der Stiftung Warentest: Diese Versicherungen zahlen für Unwetter-Schäden
2. Weitere Schäden verhindern
Hausbesitzer haben eine Schadenminderungspflicht. Darauf macht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. aufmerksam. Nach einem Unwetter sollten Hausbesitzer also dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird. Bedeutet: Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen, sollten Hausbesitzer möglichst wegräumen.
3. Wasserschaden mit Fotos dokumentieren
Für die Versicherung ist es wichtig, dass alle beschädigten Gegenstände- auch Gegenstände, die nur noch für die Mülltonne taugen- genau aufgelistet und am besten auch mit Fotos belegt werden. Das vereinfacht die Abwicklung hinterher.
4. Wasserschaden der Versicherung melden
Der Schaden sollte dann umgehend der Versicherung gemeldet werden. „Die meisten Versicherungen haben Hotlines eingerichtet, an die sich die Geschädigten wenden können“, so Christine Gilles. „Dort erhalten sie auch Tipps, wie sie bei den Aufräumarbeiten vorgehen sollten.“
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5. Keller nicht einfach auspumpen
Um unnötigen Risiken zu vermeiden, sollten Wasserschäden nicht übereilt und ohne Fachkenntnisse behoben werden. Wenn etwa der Keller überflutet ist, darf er erst ausgepumpt werden, wenn der Wasserstand außen sinkt. „Sonst wird das Mauerwerk unterspült oder aufgeschwemmt und es entstehen Risse. Im schlimmsten Fall ist die Statik des Gebäudes in Gefahr“, so die R+V-Expertin. Betroffene können allerdings damit beginnen, die Sachen aus dem Keller zu räumen und zu trocknen.
6. Trockenlegung den Experten überlassen
Sobald der Wasserspiegel fällt, ist Eile angesagt: Schlamm und Dreck sollten entfernt werden, bevor alles trocknet. Dann folgt die erste Bestandsaufnahme. Die Versicherungen schicken hierfür in der Regel einen Gutachter. Ob Wände und Böden getrocknet werden können oder ein Austausch notwendig ist, entscheidet am besten eine Fachfirma. Die Versicherung gegen weitere Naturgefahren braucht hierfür einen Kostenvoranschlag. Die Bewohner können die Arbeiten jedoch unterstützen, indem sie viel und intensiv lüften.
7. Elektrik und Öltanks überprüfen
Wasser kann den Elektroinstallationen schaden. Deshalb sollte ein Fachmann sie nach einem Wasserschaden überprüfen – bevor die Geräte wieder benutzt werden. Wer mit Öl heizt, sollte nach einem massiven Wasserschaden unbedingt seinen Öltank auf Lecks überprüfen.
8. Lebensmittel wegwerfen
Alle Lebensmittel entsorgen, die mit dem Hochwasser in Kontakt waren. Denn mit dem Wasser werden auch Schadstoffe und Bakterien transportiert.
9. Nicht auf betrügerische Handwerker reinfallen
Vorsicht bei Handwerkertrupps, die ihre Dienste an der Haustür anbieten. Sie arbeiten meist zu überhöhten Preisen. Angebote sollten immer mit anderen Fachbetrieben verglichen werden.
10. Alle Rechnungen gut aufbewahren
Eigentlich selbstverständlich, dennoch zur Erinnerung: Alle Rechnungen, die im Zusammenhang mit Aufräumarbeiten, Reparaturen oder Neuanschaffungen anfallen gut aufbewahren. Sie dienen als Beleg für die Versicherung, aber auch um Kosten für Reparaturen von der Steuer abzusetzen. (red./r+v/gdv)
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