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Was ist die Vermieterbescheinigung?
Die Vermieterbescheinigung (offiziell: Wohnungsgeberbestätigung) ist eine formlose schriftliche Bestätigung des Vermieters, dass ein Mieter in eine bestimmte Wohnung eingezogen ist. Der Mieter braucht sie zwingend, um sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Gesetzliche Grundlage: § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Gesetzliche Grundlage im Bundesmeldegesetz
§ 19 BMG — Mitwirkung des Wohnungsgebers (Volltext)
(1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person angemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
(2) Verweigert der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Bestätigung oder erhält die meldepflichtige Person sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, so hat die meldepflichtige Person dies der Meldebehörde unverzüglich mitzuteilen.
(3) Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:
1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
2. Einzugsdatum,
3. Anschrift der Wohnung sowie
4. Namen der nach § 17 Absatz 1 meldepflichtigen Personen.
(4) Bei einer elektronischen Bestätigung gegenüber der Meldebehörde erhält der Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal, welches er der meldepflichtigen Person zur Nutzung bei der Anmeldung mitzuteilen hat. § 10 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Sofern die Meldebehörde weitere Formen der Authentifizierung des Wohnungsgebers vorsieht, ist sicherzustellen, dass Maßnahmen nach den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 getroffen werden.
(5) Die Meldebehörde kann von dem Eigentümer der Wohnung und, wenn er nicht selbst Wohnungsgeber ist, auch vom Wohnungsgeber Auskunft verlangen über Personen, welche bei ihm wohnen oder gewohnt haben.
(6) Es ist verboten, eine Wohnungsanschrift für eine Anmeldung nach § 17 Absatz 1 einem Dritten anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, obwohl ein tatsächlicher Bezug der Wohnung durch einen Dritten weder stattfindet noch beabsichtigt ist.
Quelle: Gesetze im Internet, Bundesmeldegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html)
Was muss drinstehen?
Laut § 19 Abs. 3 BMG muss die Bescheinigung folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters — und wenn der Vermieter nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller einziehenden Personen (alle Mietparteien, auch Mitbewohner in WGs)
Sonst gibt es keine Formvorgaben — weder ein amtliches Formular noch ein bestimmtes Format ist vorgeschrieben. Ein einfaches Dokument mit diesen vier Angaben, unterschrieben vom Vermieter, reicht aus.
Fristen für Vermieter und Mieter
Mieter müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Bei Fristversäumnis droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Vermieter müssen die Bescheinigung so rechtzeitig ausstellen, dass der Mieter die Zweiwochenfrist einhalten kann. Wer die Ausstellung vorsätzlich oder fahrlässig verweigert oder verzögert, riskiert ebenfalls ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 BMG).
Wohnungsgeberbestätigung zum Download
Für die Wohnungsgeberbestätigung gibt es keine amtlich vorgegeben Formulare. SmartMiete stellt Vermietern eine aktuelle Wohnungsgeberbestätigung als PDF-Vorlage zur Verfügung. Ohne Anmeldung oder Registrierung steht sie zum sofortigen Download bereit:
Häufige Fragen
Kann die Bescheinigung digital übermittelt werden?
Was bei einer WG?
Was bei Untermiete?
Bei Untermiete stellt der Hauptmieter (als Wohnungsgeber) die Bescheinigung aus — nicht der Eigentümer oder Vermieter des Hauptmietvertrags.
Muss der Vermieter bei Auszug eine Bestätigung ausstellen?
Nein. Eine Auszugsbestätigung durch den Vermieter ist seit 2016 nicht mehr erforderlich. Mieter können sich ohne Vermietermitwirkung abmelden.
Was wenn der Mieter die Bescheinigung verliert?
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Quellen
- § 19 BMG — Wohnungsgeberbestätigung: Inhalt und Pflichten
- § 17 BMG — Anmeldepflicht des Mieters (Zweiwochenfrist)
- § 54 BMG — Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die Meldepflicht
Rechtsstand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.