Die SPD plant offenbar weitere Maßnahmen, um Mieter und Vermieter bei den rasant steigenden Energiekosten zu unterstützen. So berichten Süddeutsche Zeitung und BILD-Zeitung von einem Eckpunktepapier, das die SPD-Bundestagsfraktion vorgelegt hat. Darin sind Entlastungen und mehr Schutz für Mieter vorgesehen, die die Energiekosten nicht mehr zahlen können. Auch Kleinstvermietern, die mit Miet- und Zahlungsausfällen rechnen müssen, soll kurzfristig geholfen werden.
In dem Papier warnen die SPD-Politiker laut SZ , dass eine Überlastung Einzelner und großflächige Zahlungsausfälle zu einer Kettenreaktion führen könnten, welche die Versorgung der Bürger gefährde. In einzelnen Regionen würden Preisanstiege bei Nebenkosten vorhergesagt, die die bisherigen Kaltmieten „um ein Mehrfaches übertreffen“.
Keine Kündigung wegen Schulden bei Betriebskosten – für sechs Monate
Wenn Mieter ihre Vorauszahlungen für die Betriebskosten nicht leisten können, soll laut dem Eckpunktepapier eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter vorerst nicht möglich sein. Der Kündigungsschutz soll auch bei Rückständen gelten, die durch nicht gezahlte Nachzahlungen der Betriebskosten entstehen. Mieter sollen sechs Monate ab der Abrechnung Zeit bekommen, die Nachzahlung zu leisten. In Kraft treten soll die Regelung bereits für die Abrechnungsperiode 2021 sowie für 2022.
Zinslose KfW-Darlehen für private Vermieter
Private Kleinstvermieter, die die aufgrund des geplanten Kündigungsschutzes fehlende Mieteinnahmen kompensieren müssen, sollen finanzielle Hilfen erhalten. So berichtet die SZ, dass Vermietern in diesen Fällen zur Überbrückung zinslose Darlehen der Staatsbank KfW ermöglicht werden sollen – wenn die Zahlungsrückstände bei Vermietern, so wörtlich, zu einer „unzumutbaren Härte“ führen. Vermietern, die einen Kredit auf das Haus zurückzahlen, sollen die Ansprüche gestundet werden.
Die BILD-Zeitung berichtet zudem, dass in dem Eckpunktepapier alternativ auch eine sogenannte „Subjekt-Förderung“ angedacht ist, bei der Mieter und Vermieter beim Bund direkt Finanzhilfen beantragen könnten.
Keine Energiesperren
Als weitere Maßnahmen zum Mieterschutz bekräftigt die SPD-Fraktion ihre Forderung, dass säumigen Zahlern nicht Strom oder Gas abgestellt werden dürfe. Besonders belastete Haushalte müssten weiter unterstützt werden, und zwar nicht nur Empfänger staatlicher Hilfe, sondern auch andere einkommensschwächere Haushalte sowie Rentnerinnen und Rentner.
Mietpreisbremse, Mietspiegel
Bereits am Freitag (22.07.) hatte SPD-Fraktionsvize Verena Hubertz bekräftigt, dass weitere Gesetze zum Mieterschutz geplant seien. So wolle die SPD-Fraktion gleich nach der Sommerpause eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 und die Ausweitung der Mietspiegel in Angriff nehmen. „Für die SPD-Fraktion ist klar, dass wir das als Koalition unmittelbar nach der Sommerpause erledigen können und sollten“, sagte Hubertz. (red.)