Legionellenprüfung und Trinkwasserverordnung: Pflichten der Vermieter
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt in Deutschland strenge Qualitätsanforderungen für Leitungswasser fest, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Vermieter haben die Verantwortung sicherzustellen, dass das Trinkwasser in ihren Häusern den Standards entspricht. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Trinkwasserverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Legionellenprüfung.
Die Trinkwasserverordnung im Überblick
Die EU-Trinkwasserrichtlinie 98/83/EG und die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) garantieren die Qualität des deutschen Leitungswassers. Die Verordnung zielt darauf ab, Verunreinigungen im Trinkwasser zu verhindern und das hohe Niveau der Trinkwasserversorgung aufrechtzuerhalten.
Die neue Trinkwasserverordnung seit Juni 2023 orientiert sich an der EU-Richtlinie. Sie schreibt vor, dass bis zum 12. Januar 2026 alle alten Bleirohre ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen.
Legionellen und andere Keime im Trinkwasser
Ein Exkurs über verschiedene Keime im Trinkwasser verdeutlicht die Gefahren:
Legionellen: Feuchtkeime, bevorzugen Warmwasser-Systeme.
Pseudomonaden: Kaltwasserkeime, verursachen Lungenentzündungen.
Biofilm: Bildet idealen Nährboden für Bakterien und Keime.
Kolibakterium: Verursacht Magen-Darm-Komplikationen.
Enterokokken: Hochlebensfähig im Wasser, gefährlich für den Organismus.
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Legionellenprüfung: Pflichten der Vermieter
Vermieter tragen eine große Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mieter in Bezug auf die
Trinkwasserqualität. Die regelmäßige Legionellenprüfung ist dabei von zentraler Bedeutung.
Häufigkeit der Legionellenprüfung und Ausnahmen
Die Häufigkeit der Legionellenprüfung hängt von der Größe der Wasseranlage ab:
Großanlage: Über 400 Liter Warmwasserspeicher oder mehr als 3 Liter Rohrleitungsvolumen.
Mindestens alle drei Jahre ist eine Prüfung erforderlich.
Kleinanlage: Weniger als 400 Liter Warmwasserspeicher oder weniger als 3 Liter Rohrleitungsvolumen.
Die Kontrollintervalle legt das Gesundheitsamt fest.
Häuser mit dezentralen Durchlauferhitzern sind von der Kontrollpflicht ausgeschlossen.
Legionellenprüfung: Durchführung und Kosten
Die Legionellenprüfung darf nur von zertifizierten Probennehmern durchgeführt werden. Die Kosten variieren je nach Hausgröße und Region. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 30 und 60 Euro pro Wohneinheit.
Legionellenbefund: Maßnahmen für Vermieter
Bei einem positiven Legionellenbefund müssen Vermieter das Gesundheitsamt informieren und alle Mieter sofort benachrichtigen. Die weiteren Maßnahmen hängen von der Intensität des Befalls ab.
Mittlere Kontamination: Weitere Untersuchung innerhalb von vier Wochen.
Hohe Kontamination: Sofortige weitere Untersuchung und Gefährdungsanalyse.
Extrem hohe Kontamination: Sofortige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie
Nutzungseinschränkungen und Desinfektion.
Trinkwasserverordnung und Mitteilungspflicht
Die Trinkwasserverordnung legt klare Richtlinien für die Qualität des Trinkwassers fest. Nach einer Legionellenprüfung sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, die Ergebnisse dieser Kontrolle ihren Mietern mitzuteilen. Dies dient nicht nur der Transparenz, sondern auch dem Schutz der Gesundheit der Mieter. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben müssen die Vermieter diese Informationen für mindestens zehn Jahre aufbewahren. Diese Langfristigkeit ermöglicht es im Bedarfsfall, auf frühere Ergebnisse zurückzugreifen und Entwicklungen im Wasserqualitätsmanagemen nachzuverfolgen.
Anzeigepflicht bei Grenzwertüberschreitungen
Ein zentraler Aspekt der Pflichten nach der Legionellenprüfung ist die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte. Falls die Prüfergebnisse Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben zeigen, besteht für Vermieter eine unmittelbare Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt. Dieser Schritt ist von entscheidender Bedeutung, um schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen zu können, um die Gesundheitsrisiken zu minimieren. Die Kommunikation mit den relevanten Gesundheitsbehörden ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Verantwortung von Vermietern im Zusammenhang mit der Trinkwasserqualität.
Verpflichtung zur Meldung von Veränderungen
Die Sorgfaltspflicht der Vermieter geht über die bloße Mitteilung der Prüfergebnisse hinaus. Jegliche Veränderungen im Trinkwasser, die auf mögliche Verunreinigungen hindeuten könnten, müssen den Gesundheitsbehörden gemeldet werden. Diese proaktive Maßnahme ist entscheidend, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Durch die Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern wird somit nicht nur die eigene Mieterschaft geschützt, sondern auch ein Beitrag zur allgemeinen öffentlichen Gesundheit geleistet.
Regelmäßige Information der Mieter
Vermieter sind verpflichtet, ihre Mieter regelmäßig über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Dies beinhaltet nicht nur die Bereitstellung der Ergebnisse der Legionellenprüfung, sondern auch eine allgemeine Aufklärung über die Bedeutung von Trinkwasserhygiene. Durch eine transparente Kommunikation wird das Vertrauen der Mieter gestärkt, und diese können entsprechende Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um ihre persönliche Gesundheit zu schützen.
Schriftliche Benachrichtigung bei Aufbereitungsstoffen
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Vermieterverpflichtungen ist die schriftliche Benachrichtigung der Mieter bei der Zugabe von Aufbereitungsstoffen zum Trinkwasser. Dieser Schritt gewährleistet, dass die Mieter stets über potenzielle Änderungen der Wasserzusammensetzung informiert sind. Die schriftliche Form ermöglicht es den Mietern, die Informationen nach Bedarf zu konsultieren und gegebenenfalls auch für eigene Unterlagen aufzubewahren.
Trinkwasserverordnung: Bußgelder und Straftaten im Fokus
Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung ist für Vermieter von großer Bedeutung, da Verstöße nicht nur als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Im Folgenden werden die Strafen bei Verstößen gegen die Trinkwasserverordnung näher beleuchtet.
Bußgeld bei Pflichtverletzungen
Unabhängig von der Größe der Wasserversorgungsanlage eines Vermieters wird das Vernachlässigen seiner Pflichten in der Regel als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Die möglichen Bußgelder können dabei empfindlich hoch ausfallen und bis zu 25.000 Euro betragen. Diese Sanktionen sollen sicherstellen, dass Vermieter ihre Verantwortung für die Trinkwasserqualität ernst nehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Insbesondere dann, wenn Mieter aufgrund von verunreinigtem Trinkwasser gesundheitliche Probleme erleiden, werden die Strafen verschärft. Die finanziellen Konsequenzen für den Vermieter könne erheblich sein, da nicht nur die Wiederherstellung der Trinkwasserqualität, sondern auch Schadenersatzforderungen seitens der betroffenen Mieter hinzukommen können.
Straftatbestand bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verunreinigung
Ein gravierender Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung liegt vor, wenn ein Vermieter vorsätzlich oder fahrlässig chemisch oder mikrobiologisch verunreinigtes Wasser bereitstellt. In einem solchen Fall wird nicht nur von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen; vielmehr handelt es sich um eine Straftat. Die Größe der Trinkwasserverteilungsanlage spielt dabei keine Rolle.
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz kann ein Vermieter, der diese Straftat begeht, mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belegt werden. Diese drastischen Sanktionen sollen dazu dienen, das Bewusstsein für die Bedeutung sauberen Trinkwassers zu schärfen und abschreckende Wirkung zu entfalten.
Zusätzliche Konsequenzen für den Vermieter
Neben den behördlichen Strafen muss ein Vermieter, der gegen die Trinkwasserverordnung verstößt, mit weiteren Konsequenzen rechnen. Mietminderungen sind eine mögliche Folge, wenn die Qualität des Trinkwassers nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn ihre Gesundheit durch das verunreinigte Wasser beeinträchtigt wird.
Darüber hinaus können Schadenersatzforderungen auf den Vermieter zukommen. Die betroffenen Mieter können finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden und Unannehmlichkeiten verlangen. In schwerwiegenden Fällen ist sogar die Möglichkeit von Schmerzensgeldforderungen gegeben. Der Vermieter muss dann zweifelsfrei nachweisen, dass er keine Verantwortung für die Verunreinigung trägt, um sich vor derartigen Ansprüchen zu schützen.
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