Heizkostenabrechnung: Was tun als Vermieter bei Einspruch des Mieters?

Die Heizkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der Nebenkosten, und aufgrund der hohen Kosten kommt es häufig zu Unstimmigkeiten. Dieser Artikel erklärt, wie Sie als Vermieter korrekt abrechnen und was zu tun ist, wenn der Mieter Einspruch erhebt.

Rechtliche Grundlagen der Heizkostenabrechnung

Nach der Heizkostenverordnung (HKV) müssen Vermieter die Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen. Üblich ist eine Verteilung von 50–70 % nach dem tatsächlichen Verbrauch, der Rest wird meist nach der Wohnfläche aufgeteilt.

Eine vollständige Abrechnung sollte beinhalten:

  • Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser
  • Verbrauchsanteil des Mieters
  • Zählerstände und Verteilschlüssel (z.B. Wohnfläche)
  • Endbetrag inklusive Nachzahlungen oder Gutschriften

Recht des Mieters auf Einspruch

Mieter haben das Recht, die Heizkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt anzufechten (§ 556 Absatz 3 BGB). Allerdings müssen sie konkrete Gründe für den Einspruch angeben, wie etwa fehlerhafte Zählerstände oder Unstimmigkeiten in der Berechnung. Ein bloßes Misstrauen reicht nicht aus.

Häufige Gründe für einen Einspruch

Zu den häufigsten Gründen für Einsprüche zählen:

  • Fehlerhafte Ablesungen: Unvollständige oder falsche Zählerstände.
  • Verstöße gegen die HKV: Die Abrechnung erfolgt nicht verbrauchsabhängig.
  • Zu hohe Kosten: Der Mieter vermutet überhöhte Abrechnungen.
  • Fristversäumnis: Die Abrechnung wurde nicht rechtzeitig übermittelt.

Was tun, wenn der Mieter Einspruch einlegt?

Einspruch prüfen

Zunächst sollten Sie den Einspruch sorgfältig prüfen. Liegt ein Fehler vor, muss die Abrechnung korrigiert werden. Ist der Einspruch unberechtigt, sollten Sie die Abrechnung klar erläutern.

Unterlagen bereitstellen

Mieter haben ein Anrecht auf Einsicht in Belege. Stellen Sie sicher, dass alle Abrechnungsgrundlagen vollständig und korrekt dokumentiert sind.

Schriftliche Antwort

Wenn der Einspruch unberechtigt ist, sollten Sie dies dem Mieter schriftlich erklären und alle kritisierten Punkte klären.

Korrektur der Abrechnung

Erweist sich der Einspruch als berechtigt, müssen Sie die Abrechnung korrigieren und eine neue Version zusenden.

Zusammenfassend

Mieter haben das Recht, die Heizkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt anzufechten, müssen dabei jedoch konkrete Gründe angeben. Als Vermieter sollten Sie Einsprüche ernst nehmen, die Abrechnung transparent und fehlerfrei erstellen und ggf. korrigieren. So lassen sich Konflikte frühzeitig vermeiden.

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