Der Umzug steht bevor, und die Wohnung ist leer – für die Mieter beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Doch eine wichtige Frage bleibt: Wann und wie erhalten sie ihre Mietkaution zurück? Gleichzeitig möchte der Vermieter sicherstellen, dass keine Schäden vorhanden sind oder Kosten offenbleiben. Was sollten Mieter und Vermieter beachten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten?
Wann ist die Rückzahlung der Mietkaution (bestenfalls) fällig?
Normalerweise muss die Mietkaution innerhalb der ersten 6 Monate nach Auszug des Mieters erfolgen, jedoch gibt es auch Ausnahmen, die eine längere Einbehaltung rechtfertigen. Grundsätzlich gilt: Die Rückzahlung der Mietkaution sollte erfolgen, wenn …
- Keine offenen Forderungen seitens des Vermieters bestehen
- Das Mietverhältnis beendet wurde und die Wohnungsrückgabe stattgefunden hat
Eine längere Einbehaltung der Mietkaution wird oft mit der Rechtfertigung begründet, dass …
- Mietschulden beglichen werden müssen
- Schönheitsreparaturen vereinbart wurden
- Die Nebenkosten noch nicht abgerechnet wurden
- Nebenkosten: zu erwartende Nachzahlungen
Teilweise Einbehaltung der Mietkaution: Wann ist es gerechtfertigt?
Bis zur Klärung der genannten Punkte kann es jedoch einige Zeit dauern, bis der Mieter seine Kaution zurückerhält – Geld, das er möglicherweise dringend für den Umzug in die neue Wohnung benötigt. In solchen Fällen hat der Vermieter die Möglichkeit, anstatt des gesamten Kautionsbetrags nur einen Teil zurückzubehalten. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe darüber, wie hoch eine anteilige Zurückbehaltung der Mietkaution ausfallen darf. Sie sollte jedoch angemessen sein und für den Mieter nachvollziehbar begründet werden können.
Wohnungsübergabeprotokoll schützt vor Streitigkeiten
Um Ärger und Unstimmigkeiten, wie beispielsweise Schäden an der Mietsache, zu vermeiden, ist es ratsam, bei Einzug des Mieters ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen.
Ärgerlich wird es ganz bestimmt für Mieter, wenn sie die 3-jährige Verjährungsfrist nicht im Blick behalten haben. Denn nach Ablauf dieser Frist haben sie keinen Anspruch mehr auf die Rückzahlung ihrer Mietkaution. Auch Ansprüche des Vermieters, wie offene Betriebskosten oder Mietrückstände, können verjähren. Daher sollten diese unbedingt innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden.
Mietkaution Rückzahlung: Wem steht das Geld zu?
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, überweist der Vermieter die ausstehende Mietkaution inklusive Zinsen an den Hauptmieter. Wenn die Mietkaution jedoch von beispielsweise einem Familienmitglied gezahlt wurde, das nicht in der Wohnung wohnt, wird die Kaution an dieses Familienmitglied zurückgezahlt.
Checkliste: So gestalten Sie den Prozess reibungslos und professionell
- Wohnungsübergabe dokumentieren
- Führen Sie eine sorgfältige Wohnungsübergabe mit dem Mieter durch.
- Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll, das den Zustand der Wohnung dokumentiert.
- Notieren Sie eventuelle Schäden und lassen Sie das Protokoll von beiden Parteien unterschreiben.
- Prüfung auf ausstehende Zahlungen
- Überprüfen Sie, ob alle Mietzahlungen eingegangen sind.
- Klären Sie, ob es offene Betriebskostenabrechnungen oder Nachzahlungen gibt.
- Stellen Sie sicher, dass keine Mietrückstände oder andere offene Forderungen bestehen.
- Überprüfung der Nebenkostenabrechnung
- Berechnen Sie die Nebenkosten und erstellen Sie eine Schlussabrechnung.
- Stellen Sie sicher, dass alle Nebenkosten korrekt abgerechnet und dem Mieter mitgeteilt wurden.
- Berücksichtigen Sie eventuelle Vorauszahlungen und Verrechnungen.
- Bewertung von Reparaturen und Instandhaltung
- Prüfen Sie, ob Reparaturen oder Schönheitsreparaturen erforderlich sind.
- Kalkulieren Sie die Kosten für notwendige Reparaturen und stellen Sie fest, ob diese von der Kaution abgezogen werden sollten.
- Dokumentieren Sie alle notwendigen Reparaturen mit Fotos und Kostenvoranschlägen.
- Festlegung des zurückzuzahlenden Betrags
- Berechnen Sie die Höhe der Kaution, die nach Abzug eventueller Kosten zurückgezahlt werden soll.
- Beachten Sie die Zinsen, die während der Mietdauer auf die Kaution angefallen sind.
- Kommunikation mit dem Mieter
- Informieren Sie den Mieter schriftlich über den verbleibenden Betrag der Kaution und eventuelle Abzüge.
- Legen Sie eine detaillierte Aufstellung aller Kosten und Abzüge bei.
- Rückzahlung der Mietkaution
- Überweisen Sie den berechneten Betrag der Kaution fristgerecht an den Mieter.
- Beachten Sie die gesetzliche Frist für die Rückzahlung der Kaution (in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Mietende).
- Bewahren Sie alle Unterlagen und Belege für zukünftige Rückfragen auf.
- Abschluss des Mietverhältnisses
- Vergewissern Sie sich, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt wurden.
- Archivieren Sie alle Dokumente, einschließlich des Übergabeprotokolls, der Nebenkostenabrechnung und der Rückzahlungsbelege.
4,99€/Monat
Wir helfen dir in ein sorgenfreies Vermieterleben: mit Vermieter+ von SmartMiete hast du uneingeschränkten Zugriff auf viele hilfreiche und zeitsparende Funktionen und Dienste rund ums Vermieten.
- Mietverträge mit digitaler Unterschrift oder PDF
- Einfache Vorbereitung der Nebenkostenabrechnung
- Übergabeprotokolle mit Bildern und Text
- Zahlreiche Vorlagen und Musterbriefe
- Mieterhöhungen ganz einfach durchführen
- Mietpreisermittlung mithilfe der Mietpreis-Analyse
- Und vieles mehr …