Welche Auswirkungen hat die Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas? Womit müssen Mieterinnen und Mieter rechnen?
Vor dem Hintergrund der gekürzten Gaslieferungen aus Russland hat Bundeswirtschaftsminister Habeck am Donnerstag (23.06.) die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die „Alarmstufe“ ist die zweite der drei Stufen im nationalen Notfallplan Gas. Die erste Stufe, die „Frühwarnstufe“ gilt bereits seit dem 30.März 2022.
„Es liegt eine Störung der Gasversorgung vor, daher ist dieser Schritt erforderlich“, sagte Habeck. „Wir sind in einer Gaskrise. Gas ist von nun an ein knappes Gut. Die Preise sind jetzt schon hoch, und wir müssen uns auf weitere Anstiege gefasst machen.“ Der Grünen-Minister rief erneut zum Energiesparen auf.
Die Ausrufung der Alarmstufe ist Voraussetzung, um wieder verstärkt Kohlekraftwerke für die Stromproduktion zu aktivieren. So sieht es das geplante Ersatzkraftwerke-Bereithaltungsgesetz vor, das Anfang Juli den Bundesrat passieren soll.
Auswirkungen der Alarmstufe Notfallplan Gas für Mieter und Verbraucher
Die Auswirkungen der „Alarmstufe“ unterscheiden sich für Bürgerinnen und Bürger erst einmal kaum von denen der bereits seit Ende März 2022 geltenden ersten „Frühwarnstufe“. Die zweite Stufe wird ausgerufen wenn sich die Gasversorgung „erheblich verschlechtert“ hat. Das ist seit der erneuten Reduktion der Gaslieferungen durch Russland der Fall. In der Alarmstufe arbeiten die Marktteilnehmer, also Gashändler, Versorger, Netzbetreiber usw. noch ohne Eingriffe oder Vorgaben des Staates daran, die Lage zu verbessern.
Die regulatorischen Maßnahmen bei einem Gasnotfall werden erst mit der dritten Stufe, der „Notfallstufe“, auch für Bürgerinnen und Bürger deutlich spürbar. Erst in der Notfallstufe würde die Bundesnetzagentur hoheitlich eingreifen und könnte die Zuteilung von Gas an Industrie- und andere Kunden regeln.
Erst Kürzungen bei der Industrie
In der Notfallstufe sieht der Plan vor, dass private Kunden sowie Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime geschützt sind. Zuerst würden Gaslieferungen an die Industrie gekürzt. Erst danach könnten beispielsweise auch Heizkraftwerke weniger Gas bekommen bzw. müssten die Gasversorger die Gaslieferungen auch an Nicht-Industriekunden kürzen. Dann könnten schlimmstenfalls auch Heizungen in Mietwohnungen kalt bleiben. Ob es aber tatsächlich zu einer gesetzlich erlaubten Senkung der Mindesttemperatur in Wohnungen, wie es zuletzt diskutiert wurde, kommen würde, ist aktuell völlig unklar und umstritten.
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Voraussetzungen für die Warnstufen laut dem Notfallplan Gas
Frühwarnstufe (Frühwarnung)
„Es liegen konkrete, ernst zu nehmende und zuverlässige Hinweise darauf vor, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage sowie wahrscheinlich zur Auslösung der Alarm- bzw. der Notfallstufe führt; die Frühwarnstufe kann durch ein Frühwarnsystem ausgelöst werden.“
Alarmstufe (Alarm)
„Es liegt eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“
Notfallstufe (Notfall)
„Es liegt eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor und es wurden alle einschlägigen marktbasierten Maßnahmen umgesetzt, aber die Gasversorgung reicht nicht aus, um die noch verbleibende Gasnachfrage zu decken, sodass zusätzlich nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden gemäß Artikel 6 sicherzustellen.“
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Was ist der Notfallplan Gas?
Für den Fall, dass Russland die Lieferungen ganz eingestellt, hat die Bundesregierung einen dreistufigen Notfallplan Gas aufgestellt.
Frühwarnstufe und Alarmstufe
Die erste Stufe des Notplans Gas, die Frühwarnstufe, wurde bereits am 30. März dieses Jahres ausgerufen und gilt seitdem. In dieser ersten Stufe sowie in der zweiten Stufe, der Alarmstufe, arbeiten Gashändler und -lieferanten sowie die Gasnetzbetreiber intensiv daran, die Gasversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten.
Notfallstufe
Entwickelt sich trotzdem eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation kann die dritte Stufe, die Notfallstufe, ausgerufen werden. Dann greift der Staat ein und die Bundesnetzagentur reguliert die Verteilung von Erdgas. Tritt tatsächlich ein derartiger Notfall ein, sollen zuerst die Industriekunden weniger oder kein Gas mehr bekommen. Erst danach wären auch private Haushalte betroffen.
Alarmstufe verteuert Gas noch mehr
Was Mieterinnen und Mieter aber schon jetzt sehen, sind die Auswirkungen der Gasknappheit auf die Energiekosten. Für Wohnungen, die mit Gas beheizt werden, in denen mit Gas gekocht und das Warmwasser mit Gas aufbereitet wird, steigen die Ausgaben steil an. Und die „Alarmstufe“ könnte Erdgas nochmals verteuern. Schon am Montag (20.06.) wurde Gas an den europäischen Energiebörsen mit 127 Euro pro Megawattstunde (MWh) gehandelt. Eine Woche zuvor lag der Preis noch rund 80 Euro pro MWh. Zum Vergleich: Vor einem Jahr lag der Großhandelspreis für Gas bei lediglich 20 Euro.
Mit der Notfallstufe kommen schnell die hohen Rechnungen
Aber noch können die Gasversorger die exorbitanten Gaspreise nicht direkt an die Endkunden durchreichen. Das ist laut §24 Energiesicherungsgesetz EnSiG erst nach Ausrufung der dritten Stufe, der Notfallstufe, möglich. Dann „haben alle hiervon betroffenen Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette das Recht, ihre Gaspreise gegenüber ihren Kunden auf ein angemessenes Niveau anzupassen“, wie es im Gesetz heißt.
Experten, Verbraucherschützer und die Bundesnetzagentur selbst warnen bereits vor möglichen riesigen Preissprüngen. Die Gasrechnungen könnten sich schnell verdreifachen. (red.)