Mindesttemperatur

Welche Mindesttemperatur muss in Räumen einer Mietwohnung durch Heizen erreicht werden?

Zum vertragsmäßigen Gebrauch einer gemieteten Wohnung gem. §535 BGB gehört, dass sie im Winter auch warm ist, also die Heizung funktioniert. Dafür hat der Vermieter zu sorgen. Bei Ausfall der Heizung im Winter können Mieter Mietminderung geltend machen.

Vorgaben durch Rechtsprechung zur Temperatur in der Wohnung

Welche erreichbaren Mindesttemperaturen durch Heizen muss der Vermieter möglich machen? Das ist in keinem Gesetz festgelegt, sondern wird durch die Rechtsprechung bestimmt.
Es gibt verschiedene grundlegende Urteile zur Heizung und der Raumtemperatur, aus denen folgende Vorgaben entstanden sind:

  • Heizperiode ist vom 01. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres.
  • Zwischen 06.00 Uhr und 23.00 Uhr müssen an Temperaturen erreichbar sein:
    – in Wohnräumen 20 Grad Celsius.
    – im Badezimmer 21 Grad Celsius.
  • Zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr kann die Temperatur auf 18 Grad Celsius gesenkt werden.

Die Vorgaben gelten für alle Räume, in denen Heizkörper installiert sind, bei geschlossenen Fenstern und Türen.

Pflichten der Mieter

Weder das Mietrecht noch sonstige Regelungen schreiben Mietern vor, auf welche Mindesttemperatur sie eine Wohnung aufheizen müssen. Aber sie müssen die Mietsache pfleglich behandeln und dafür sorgen, dass keine Schäden entstehen. Heizt der Mieter nicht, zu wenig oder falsch und entstehen dadurch Schimmel oder Feuchtigkeitsschäden, kann er für den dadurch entstandenen Schaden in Verantwortung genommen werden.

 

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