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Wohnungsgeberbestätigung

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Wohnungsgeber-bestätigung

Wohnungsgeber-bestätigung

Bei der Neuvermietung einer Wohnung bist du laut Bundesmeldegesetz verpflichtet, den Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen (früher Vermieterbescheinigung oder Vermieterbestätigung genannt). Mit der von dir ausgestellten Bestätigung melden die neuen Mieter ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an. Kommst du als Vermieter dieser Pflicht nicht nach und verweigerst du das Ausstellen der Bestätigung, drohen dir schlimmstenfalls Bußgelder.

Übersicht: Wohnungsgeberbestätigung - Pflicht für Vermieter

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Wann wird eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt?

Wenn man in Deutschland lebt, muss man seiner Meldepflicht nachkommen. Innerhalb von zwei Wochen nach einem Einzug muss man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Seit 2015 ist für die behördliche Anmeldung des Wohnsitzes die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters erforderlich. Früher reichte es aus, den Mietvertrag vorzulegen, jedoch ist dies seit der Änderung des Bundesmeldegesetzes nicht mehr ausreichend. 

Hinweis: Die Wohnungsgeberbestätigung (oder Vermieterbescheinigung) darf nicht mit der Mietbescheinigung für das Jobcenter verwechselt werden. Letztere muss zwar auch oft vom Vermieter ausgefüllt werden, jedoch gibt es umfangreiche Formulare von den Arbeitsagenturen. Die Mietbescheinigung dient Mietern dazu, Mietkosten vom Jobcenter erstattet zu bekommen.

Fristen einhalten, Bußgelder drohen

Fristen sollten eingehalten werden, da Bußgelder drohen können. Als Vermieter bist du gesetzlich verpflichtet, die Wohnungsgeberbestätigung zeitnah nach dem Einzug der Mieter auszustellen. Die Anmeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Im schlimmsten Fall droht Mietern ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro, wenn die Frist überschritten wird. Auch für Vermieter kann eine Verzögerung bei der Ummeldung teuer werden. Wenn du es versäumst, die Wohnungsgeberbestätigung rechtzeitig auszustellen, kannst du ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro bestraft werden.

Tipp: Du kannst die Bescheinigung vorbereiten und sie den Mietern bei der Wohnungsübergabe zum Einzug übergeben.

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
So eine Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes schreibt folgende Informationen in der Bescheinigung vor: Name und Adresse des Vermieters bzw. des Wohnungseigentümers, Adresse der vermieteten Wohnung, Vor- und Nachnamen aller Bewohner der Wohnung, Einzugsdatum, Datum und Unterschrift.

Das Bundesmeldegesetz im Wortlaut findest du hier: Bundesmeldegesetz BMG

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Wohnungsgeberbestätigung richtig ausfüllen

Formular für die Wohnungsgeberbestätigung

Für die Bescheinigung gibt es keine vorgeschriebenen amtlichen Formulare oder Vordrucke. Du kannst dir also selbst ein Formular am PC basteln. Einfacher und schneller geht es mit unserer kostenlosen PDF-Vorlage zur Wohnungsgeberbestätigung.

Angaben in der Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnungsgeberbestätigung erfordert nur wenige Angaben:

  • Bist du Wohnungsgeber und Eigentümer, trage in die Vorlage zuerst Ihren Namen und deine eigene Wohnadresse ein. Es ist anzugeben, ob der Wohnungsgeber auch Eigentümer der Wohnung ist. Ist das nicht der Fall, müssen auch Name und Adresse des Eigentümers auf der Bescheinigung genannt sein. 
  • Dann folgt die Adresse der Wohnung, für die die Bestätigung gilt.
  • Anschließend gibst du die Vornamen und Nachnamen von allen Personen an, die in die Wohnung einziehen, auch die von Kindern.
  • Nenne das Einzugsdatum.
  • Am Ende bestätigst du die Richtigkeit der Angaben mit Datum und deiner Unterschrift.

Gut zu wissen: Mieter unterschreiben das Formular nicht.

Bestätigungen für Wohngemeinschaften

Ziehen mehrere Personen in die Wohnung ein, werden alle einziehenden Personen in der Wohnungsgeberbestätigung genannt. Zieht in eine bereits existierende Wohngemeinschaft ein neuer Mitbewohner ein, gilt der Hauptmieter der Wohnung als Vermieter und der neue Mieter als Untermieter. Bei Untervermietung ist der Hauptmieter für das Ausstellen der Bescheinigung zuständig.

Bestätigung an Mieter übergeben

Die ausgefüllte Bestätigung übergibst du dem Mieter, entweder persönlich oder per Mail. Eine gute Gelegenheit zur persönlichen Übergabe ist z. B. die Wohnungsübergabe bei Einzug

Wohnungsgeberbestätigung an Meldebehörde schicken

Inzwischen akzeptieren die meisten Meldeämter die Entgegennahme der Wohnungsgeberbestätigung im PDF Format auch per E-Mail. Aber nur von dir als Vermieter. Du erhälst danach einen Bestätigungscode, unter dem der Anmeldeprozess registriert ist. Diesen Code musst du anschließend dem Mieter mitteilen. 

Vermieter können bei der Meldebehörde nachfragen

Vermieter bekommen zwar keine Rückmeldung von der Behörde, wenn sich jemand dort mit der Wohnungsadresse anmeldet. Als Vermieter hast du gegenüber dem Einwohnermeldeamt aber das Recht auf Auskunft darüber, wer in der Wohnung gemeldet ist. Die Anfrage beim Meldeamt, wer in der Wohnung gemeldet ist, muss nachvollziehbar begründet sein. Bei einer gemeinschaftlich genutzten Wohnanlage ist das Interesse beispielsweise begründet, um die gerechte Verteilung von Gebühren (Müll etc.) zu gewährleisten. 

Wohnungsgeberbestätigung Vorlage PDF

Hier siehst du die kostenlose Wohnungsgeberbestätigung PDF Vorlage. Durch Klick auf das Bild oder den Button unten kannst du das PDF sofort herunterladen.

Wohnungsgeberbestätigung Zusammenfassung

  • Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, neuen Mietern zeitnah eine Wohnungsgeberbestätigung – früher Vermieterbescheinigung genannt – auszustellen. Nur damit können Mieter ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden. 
  • Für die Wohnungsgeberbestätigung gibt es keine vorgeschriebenen Formulare. Sie muss Namen, Adressen und Einzugsdatum enthalten und vom Vermieter unterschreiben sein. 
  • Die Bestätigung kann vom Vermieter als PDF auch direkt digital an die Meldebehörde übermittelt werden. Den Bestätigungscode teilst du anschließend dem Mieter mit.