Corona Mietschulden: Kündigungsschutz für Mieter endet am 30. Juni 2022

Corona Mietschulden, die in einem bestimmten Zeitraum entstanden sind, müssen laut Gesetz bis Ende Juni 2022 gestundet werden. Diese Regelung läuft bald aus. Betroffene Vermieter und Mieter müssen jetzt handeln.

Ende Juni 2022 läuft eine gesetzliche Sonderregelung zum Kündigungsschutz für Mieter bei Corona Mietschulden aus. Mieter müssen bis dahin entstandene Mietrückstände bezahlen, die aufgrund der Corona-Pandemie im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 entstanden sind. Betroffene Vermieter und Mieter sollten jetzt handeln.

Um die erheblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Leben und die Wirtschaft in Deutschland abzumildern, verabschiedete der Gesetzgeber mehrere Sonderregelungen. Darunter das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid 19-Pandemie Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“, das am 28. März 2020 in Kraft trat. Es sollte u.a. verhindern, dass Menschen ihr Zuhause verlieren, weil sie pandemiebedingt Einnahmeausfälle hatten.

Die Regelungen zur Stundung von Corona Mietschulden sind formuliert im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“
vom 27. März 2020

§ 2 Beschränkung der Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen

(1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.

(2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind auf Pachtverhältnisse entsprechend anzuwenden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 sind nur bis zum 30. Juni 2022 anzuwenden.

Frist zur Nachzahlung von Corona Mietschulden läuft aus

Das Gesetz schränkt das Recht des Vermieters zur Kündigung von Mietverhältnissen über Wohn- und Gewerbeflächen befristet ein. So dürfen Vermieter Mietern nicht kündigen, wenn diese aufgrund der Corona-Pandemie mit den Mietzahlungen in Rückstand geraten sind. Das betrifft aber nur Corona Mietschulden, die im Zeitraum vom 01.04. 2020 bis 30.06.2020 entstanden sind. Zudem mussten Mieter glaubhaft darlegen, dass sie die Miete aufgrund der Pandemie nicht zahlen konnten. Mietzahlungen, die ab 1. Juli 2020 fällig waren, mussten dann wieder fristgerecht bezahlt werden.

Mietern droht die Kündigung

Normalerweise begründet ein Mietrückstand eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Bei Mietschulden in Höhe von zwei Monatsmieten dürfen Vermieter sogar eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand auf den Weg bringen. Auch wenn das Gesetz dies in Bezug auf Corona Mietschulden ausschloss – die Pflicht die Miete für diese Monate zu zahlen hat der Mieter trotzdem. Für die Nachzahlung räumt das Gesetz Mietern eine Frist zum 30.06.2022 ein. 

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Das bedeutet: Mieter müssen nun die Corona Mietschulden bezahlen. Tun sie das bis zum 30. Juni nicht, kann ihnen wegen Mietrückstands gekündigt werden. Zur Erinnerung: Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter ist bereits möglich, wenn Mieter mit insgesamt mehr als einer Monatsmiete im Rückstand sind.

Corona Mietschulden – was Vermieter jetzt tun sollten

Schreiben Sie betroffene Mieter zuerst an und erinnern sie sie an den Mietrückstand. Berufen Sie sich auf das Gesetz. Führen Sie die Corona Mietschulden detailliert und mit Datum auf (Grundmiete, Betriebs-und Nebenkosten, evtl. Zuschläge für Möbel etc.). Setzen Sie eine Zahlungsfrist bis zum 30.06.2022. Erwähnen Sie in dem Schreiben die möglichen Folgen (Kündigung wegen Mietrückstand), wenn die Miete nicht gezahlt wird. Stellen Sie das Schreiben persönlich oder per Boten zu.

Bezahlen Mieter die Corona Mietschulden trotz allem nicht, suchen Sie das Gespräch mit ihnen. Eine Kündigung wegen Mietrückstand ist zwar rechtlich erlaubt, aber der Verlust der Wohnung stellt für jeden Menschen eine existenzielle Bedrohung dar. Möglicherweise finden Sie im Gespräch Lösungen, wie die Mieter die Schulden ratenweise zurückzahlen können.

Corona Mietschulden – was Mieter jetzt tun sollten

Wenn Sie als Mieter noch Corona Mietschulden aus dem im Gesetz genannten Zeitraum haben, müssen Sie diese nun bis zum 30.06.2022 begleichen – und zwar in voller Höhe. Ist Ihnen das nicht möglich, sollten Sie aktiv auf den Vermieter zugehen und versuchen, eine Lösung zu finden. Ignorieren Sie das Problem und die Mietschulden häufen sich an, droht eine ordentliche Kündigung, schlimmstenfalls sogar eine fristlose Kündigung. Bevor es dazu kommt, können Sie versuchen, mit dem Vermieter über einen Mietaufhebungsvertrag zu verhandeln. Allerdings schwächen Mietschulden dabei Ihre Position. (red.)

Mehr beim Bundesministerium der Justiz:

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