Warum kündigen Banken Mietkautionskonten?
Die Kündigungen treffen vor allem private Vermieter mit kleinen Portfolios. Die Gründe sind meist wirtschaftlicher Natur: Viele Banken und Sparkassen haben das klassische Mietkautionskonto still und leise aus ihrem Produktangebot gestrichen oder bieten es nur noch gegen Gebühren an. Für Filialbanken lohnt sich der Verwaltungsaufwand schlicht nicht mehr.
Besonders betroffen sind:
- Traditionsbanken und Sparkassen die das Produkt auslaufen lassen
- Direktbanken die ihre Kontomodelle vereinfachen
- Vermieter mit nur einem oder wenigen Mietverhältnissen — bei denen der Aufwand für die Bank unverhältnismäßig hoch ist
Das Problem: Als Vermieter wird man oft erst spät informiert — und steht dann unter Zeitdruck.
Was das Gesetz sagt: Deine Pflichten bleiben bestehen
§ 551 Abs. 3 BGB verpflichtet dich, die Mietkaution getrennt von deinem eigenen Vermögen und verzinst anzulegen — unabhängig davon ob deine bisherige Bank das Konto kündigt oder nicht.
Was das konkret bedeutet:
- Die Kaution darf nicht auf deinem privaten Girokonto liegen
- Sie muss auf einem separaten, insolvenzsicheren Konto verwahrt werden
- Die anfallenden Zinsen stehen dem Mieter zu — nicht dir
- Verstößt du dagegen, kann der Mieter die Kaution sofort zurückfordern — selbst während des laufenden Mietverhältnisses
Ein Verstoß gegen § 551 BGB kann erhebliche finanzielle Folgen haben. Schnelles Handeln ist deshalb keine Option, sondern Pflicht.
Was du nach der Kündigung sofort tun solltest
1. Frist notieren
Lies das Kündigungsschreiben genau: Bis wann läuft das Konto? Du hast meist 4–6 Wochen Zeit — nutze sie.
2. Neues Mietkautionskonto eröffnen
Suche sofort nach einem rechtssicheren Ersatz. Klassische Filialbanken scheiden häufig aus — entweder haben sie das Produkt nicht mehr im Angebot oder der Prozess dauert zu lange. Digitale Anbieter wie SmartMiete sind in unter 15 Minuten eröffnet.
3. Kaution ummelden
Sobald das neue Konto steht, veranlasse die Übertragung des Guthabens inklusive aufgelaufener Zinsen und halte die neuen Kontodaten schriftlich fest.
4. Mieter informieren
Du bist nicht verpflichtet, deinen Mieter über den Bankwechsel zu informieren — aber es ist sinnvoll und schafft Vertrauen. Eine kurze Nachricht mit den neuen Kontodaten genügt.
Deine Optionen: Was du statt der alten Bank nutzen kannst
Sparkasse oder Hausbank
Der klassische Weg — aber zunehmend schwierig. Viele Institute bieten das Produkt nicht mehr an, verlangen Kontoführungsgebühren oder setzen eine bestehende Kundenbeziehung voraus. Wer schnell eine Lösung braucht, wartet hier oft zu lange.
Digitales Mietkautionskonto (z. B. SmartMiete)
Vollständig digital, kostenlos, rechtssicher nach § 551 BGB. Kontoeröffnung in unter 15 Minuten, Verwaltung aller Mietverhältnisse in einer Übersicht, Kaution bei Auszug per Klick freigeben.
Mietkautionsbürgschaft
Keine direkte Lösung für laufende Mietverhältnisse mit Barkaution — aber für neue Mietverhältnisse eine interessante Alternative: Der Mieter zahlt eine kleine monatliche Prämie statt einer hohen Einmalzahlung, der Vermieter ist trotzdem abgesichert.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Mieter fragen, bevor ich das Konto wechsle?
Nein. Der Wechsel des Kreditinstituts liegt in deiner Verantwortung als Vermieter. Du solltest deinen Mieter jedoch über die neuen Kontodaten informieren.
Was passiert mit den aufgelaufenen Zinsen beim alten Konto?
Die Zinsen gehören dem Mieter. Beim Kontowechsel sicherstellen dass das gesamte Guthaben — inklusive Zinsen — auf das neue Konto übertragen wird.
Wie lange darf ich mit dem Wechsel warten?
So kurz wie möglich. Sobald das alte Konto aufgelöst ist, bist du gesetzlich verpflichtet, die Kaution sofort auf ein neues, gesetzmäßiges Konto zu übertragen. Jede Verzögerung ist ein Verstoß gegen § 551 BGB.
Was wenn der Mieter die Kaution inzwischen zurückfordert?
Wenn die Kaution nicht korrekt verwahrt wurde, kann der Mieter die Rückzahlung verlangen — selbst wenn das Mietverhältnis noch läuft. Im Streitfall haftest du für alle daraus entstehenden Nachteile.
Zusammenfassung
- Bankkündigung ändert nichts an deiner gesetzlichen Pflicht nach § 551 BGB
- Kaution sofort auf ein neues, insolvenzsicheres Konto übertragen
- Zinsen gehören dem Mieter — vollständig auf neues Konto übertragen
- Klassische Filialbanken oft keine schnelle Lösung — digitale Anbieter sind die einfachere Alternative
- Mieter über neue Kontodaten informieren — nicht verpflichtend, aber sinnvoll