Das radioaktive Gas Radon ist nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs in Deutschland. Aktuelle Studien des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) unterstreichen die gesundheitlichen Gefahren und zeigen, dass Radon in Wohnungen jedes Jahr etwa 2.800 Todesfälle durch Lungenkrebs verursacht – rund 6,3 Prozent aller Lungenkrebstodesfälle in Deutschland.
Was ist Radon und wie entsteht es?
Radon ist ein radioaktives Element, das im natürlichen Zerfall von Uran im Erdboden entsteht. Der Atomkern von Radon ist instabil und zerfällt weiter, wobei radioaktive Strahlung freigesetzt wird. Mit einer Halbwertszeit von 3,8 Tagen zerfällt die Hälfte der vorhandenen Radon-Atome innerhalb dieser Zeitspanne in sogenannte Radon-Folgeprodukte.
Die Radon-Folgeprodukte, wie Polonium oder Blei, sind ebenfalls radioaktiv und haften an Aerosolen – winzigen Teilchen, die in der Luft schweben. Beim Einatmen gelangen diese in die Lunge, wo sie während ihres weiteren Zerfalls Strahlung freisetzen. Diese Strahlung kann die Zellen des Lungengewebes schädigen und das Risiko für Lungenkrebs erhöhen. Die Gefährlichkeit von Radon liegt somit nicht nur in seiner eigenen Strahlung, sondern auch in den langfristigen Effekten der Folgeprodukte, die in der Lunge verbleiben.
Da Radon gasförmig ist, kann es leicht durch Risse, Fugen oder undichte Stellen in Gebäuden aus dem Boden aufsteigen und sich in geschlossenen Räumen anreichern, besonders in Keller- und Erdgeschossen. Die Konzentration von Radon in der Raumluft hängt dabei stark von der geologischen Beschaffenheit des Untergrunds und der Bauweise des Gebäudes ab.
Radon-Risikogebiete in Deutschland
Erhöhte Radon-Konzentrationen treten regional unterschiedlich auf. Besonders betroffen sind Mittelgebirgsregionen und das Alpenvorland. Eine Studie des BfS zeigt, dass die höchsten Radon-bedingten Anteile an Lungenkrebsfällen in Thüringen (10,0 %) und Sachsen (9,5 %) gemessen wurden. Stadtstaaten wie Berlin (3,2 %), Hamburg und Bremen (jeweils 3,3 %) haben hingegen die niedrigsten Werte. Dennoch können auch in anderen Regionen erhöhte Radon-Werte auftreten, weshalb Messungen überall sinnvoll sein können.
Messpflicht und Verantwortung der Vermieter
Seit der Novellierung des Strahlenschutzgesetzes besteht für bestimmte Gebäude eine Radon-Messpflicht, insbesondere für Arbeitsplätze im erdberührenden Bereich in Radon-Vorsorgegebieten. Für Wohngebäude gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Messung. Vermieter sind jedoch verpflichtet, einen angemessenen Schutz der Mieter sicherzustellen. In Risikogebieten und bei Verdacht auf hohe Radon-Konzentrationen sollten präventive Maßnahmen ergriffen werden.
Messung und Schutzmaßnahmen
Radon-Messungen sind einfach und kostengünstig durchzuführen. Sie liefern die Grundlage für Schutzmaßnahmen, die in drei Kategorien unterteilt werden können:
- Belüftung: Regelmäßiges Lüften reduziert die Radon-Konzentration.
- Abdichtung: Risse und Öffnungen in der Bodenplatte oder den Wänden sollten abgedichtet werden, um das Eindringen von Radon zu verhindern.
- Technische Systeme: In schwerwiegenden Fällen kann eine Radon-Lüftungsanlage oder die Absaugung der Radon-haltigen Luft unterhalb des Gebäudes erforderlich sein.
Zusammenfassend
Radon ist ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko, das bei etwa 2.800 Todesfällen durch Lungenkrebs jährlich eine Rolle spielt. Besonders gefährdete Regionen sind Mittelgebirge und das Alpenvorland, doch erhöhte Radon-Werte können überall auftreten. Die präventive Messung und gegebenenfalls umgesetzte Schutzmaßnahmen sind wichtige Schritte, um die Radon-Konzentration in Wohnräumen zu senken und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Weitere Informationen zur Messung und Vorsorge gegen Radon sind auf der Webseite des BfS verfügbar: www.bfs.de/radon-messen.
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