Sachsen erweitert Rauchmelder-Pflichten für Vermieter

Rauchmelder_sachsen

Achtung, Vermieter in Sachsen: Rauchmelderpflicht gilt jetzt für alle Wohnungen, auch in Bestandbauten. 

Bislang galt im Bundesland Sachsen Rauchmelderpflicht nur für Neubauten. Nun hat der sächsische Landtag in Dresden im Juni eine Neufassung der sächsischen Bauordnung verabschiedet. Jetzt müssen auch Bestandsbauten mit Rauchmeldern ausgerüstet sein. Vermieter und Eigentümer haben Zeit bis zum 31. Dezember 2023 Wohnungen nachzurüsten.

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Sachsen: Rauchmelderpflicht gilt für alle Wohnungen

Vorgeschrieben sind die Rauchwarnmelder für alle Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen. Ebenso für Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Vorschrift gilt für

  • Wohnungen,
  • Wohnhäuser sowie für
  • entsprechende Räume in Beherbergungsstätten,
  • Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung oder alte Menschen,
  • für Krankenhäuser und für
  • Wohnheime in Sachsen.

Rauchmelderpflicht gilt auch für nicht vermietete Immobilien.

Gemäß den Bestimmungen sind in dem Bundesland die Vermieter bzw. Eigentümer der Immobilie zur Installation verpflichtet. Auch Mieter können die vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen der Geräte durchführen. Doch Vermieter bleiben verantwortlich. Sie müssen in diesen Fällen kontrollieren, ob die Wartungen tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Bußgelder und mehr drohen

Vermieter, die die Rauchwarnmelderpflichten nicht erfüllen gehen hohe Risiken ein. Bußgelder drohen, Mietminderung durch Mieter ist möglich. Im Ernstfall, also bei einem Brand mit Personenschaden, drohen noch schlimmere Konsequenzen.

Was beinhaltet die Rauchmelderpflicht für Vermieter? Wo müssen Rauchmelder installiert sein? Wie oft müssen die Geräte gewartetet werden und wer ist dafür zuständig? Welche Konsequenzen drohen Vermietern, die die Pflichten nicht erfüllen?  

Alle Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht für Vermieter finden Sie in unserem detaillierten Artikel:

Tod durch Rauchgase

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 350 Menschen durch Brände. Die meisten davon kommen durch giftige Rauchgase ums Leben. Insbesondere im Schlaf ist die Gefahr sehr groß, entstehenden Rauch nicht wahrzunehmen, weil dann der Geruchssinn des Menschen nahezu ausgeschaltet ist. Rauchmelder warnen davor mit einem Alarmsignal. (red.)

Meldung der Sächsischen Staatskanzlei: 
Landtag verabschiedet Neufassung der Sächsischen Bauordnung

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