Mietspiegelreformgesetz: Vermieter und Mieter müssen Auskunft geben

bundestag

Das neue Mietspiegelreformgesetz verändert Bestimmungen und Regeln in Bezug auf den Mietspiegel. Größere Städte und Gemeinden müssen zukünftig einen Mietspiegel erstellen. Vermieter und Mieter müssen daran mitwirken – sonst drohen Bußgelder.

Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das neue Mietspiegelreformgesetz MsRG verabschiedet. Kern des Gesetzes ist die neue Pflicht für Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel zu erstellen. Der Mietspiegel dient Vermietern und Mietern zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sie ist Maßstab für Mieterhöhungen bei laufenden Mietverträgen und in Gebieten mit Mietpreisbremse für die erlaubte Miethöhe bei Neuvermietungen.

Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern, die bislang keinen Mietspiegel haben, müssen diesen bis 01.01.2023 erstellen und veröffentlichen. Für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels haben die entsprechenden Städte und Gemeinden Zeit bis zum 01.01.2024.

Mietspiegel jetzt drei Jahre bindend

Um den Aufwand zu verringern, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, wurde mit dem neuen Gesetz der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert.

Auskunftspflicht für Vermieter und Mieter

Um die Qualität von Mietspiegeln zu verbessern, sind Vermieter und Mieter nun verpflichtet, den zuständigen Behörden auf Verlangen Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnungen zu geben. Der Rücklauf aus den stichprobenhaften Befragungen soll erhöht, Verzerrungen durch selektives Antwortverhalten vermieden werden. Mieter und Vermieter, die sich weigern, die Auskünfte zu erteilen, begehen zukünftig eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann teuer werden: Das Gesetz sieht eine Geldbuße bis zu 5000 Euro vor.

Mehr Daten aus Melderegister, Grundsteuer und Zensus

Zusätzlich zur Auskunftspflicht soll für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden. Genutzt werden sollen Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus.

Immobilienverbände mit gemischten Reaktionen

In einer ersten Reaktion auf das verabschiedete Gesetz wies Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke darauf hin, dass viele der abgefragten Daten weder den Mietern und bei älteren Gebäuden auch den Eigentümern nicht bekannt seien. „Die neue, bußgeldbewehrte Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter bei der Erstellung von Mietspiegeln wird für viel Verdruss und Verärgerung sorgen. Sie führt aber sicher nicht zu besseren Ergebnissen.“

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW begrüßte hingegen die Auskunftspflicht: „Mit der Reform wird die seit Jahren anhaltende Diskussion über verlässliche Grundsätze beim qualifizierten Mietspiegel endlich beendet und mehr Rechtssicherheit geschaffen“, sagte er. „Zur Verbreiterung der Datenbasis ist es richtig, dass Vermieter oder Mieter nunmehr verpflichtet sind, der Gemeinde die für die Erstellung eines Mietspiegels notwendigen Auskünfte zu erteilen.“ (red.)

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