Vergleichsmiete

Die Vergleichsmiete oder auch ortsübliche Vergleichsmiete ist die Durchschnittsmiete, die in der gleichen Wohngegend für vergleichbare Wohnungen in den letzten Jahren bezahlt wurde. Art, Größe und Ausstattung und Wohnlage gelten dabei als Vergleichsmaßstäbe.

Die ortübliche Vergleichsmiete wird in vielen Gemeinden durch den örtlichen Mietspiegel ermittelt. Vermieter dürfen in laufenden Mietverträgen die Miete bis zur ortüblichen Vergleichsmiete anheben, wenn sie keine anderen Mietsteigerungen wie Indexmiete oder Staffelmiete vereinbart haben.

Ausführliche Informationen zur Vergleichsmiete in unserem Magazin:

Vergleichsmiete und Mieterhöhung: Grundlagen, Regeln, Fristen

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