Wohnflächenverordnung WoFlV

Die Wohnflächenverordnung, Abkürzung: WoFlV, ist eine verbindliche Rechtsnorm, die Wohnflächen definiert und deren Berechnung festlegt. Sie schreibt detailliert vor, welche Flächen des Mietwohnraums in die Summe der Gesamt-Wohnfläche einfließen, die bei einem Mietvertrag Miethöhe und Betriebskostenanteile beeinflusst.

Die Wohnflächenverordnung unterscheidet dabei nach Räumen, die zur Wohnung hinzugezählt werden oder nicht und sie legt genau fest, welche Grundflächen bei welcher lichten Höhe zu welchem Prozentsatz mit berechnet werden.

Bedeutung der Wohnflächenverordnung

Die Wohnflächenverordnung gilt seit 2004 bundesweit und ist zwingend anzuwenden bei Mietwohnraum, der nach dem Wohnraumförderungsgesetz errichtet wurde. Bei frei finanziertem Wohnraum ist die WoFlV zur Berechnung der Wohnfläche zwar nicht vorgeschrieben. Aber in Gerichtsverfahren dazu, z. B. bei Klagen wegen zu hoch angegebener Wohnflächen in Mietverträgen, wenden deutsche Gerichte zur Feststellung der Wohnfläche die WoFlV an. Auch beim Zensus 2022 sowie bei der Grundsteuererklärung 2022 müssen Wohnflächen gemäß der WoFlV vermessen und angegeben werden.

Wohnflächenverordnung im Originaltext: Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche

Mehr zur korrekten Wohnflächenberechnung nach der WoFlV:

Wohnflächenberechnung: Wohnungsgröße richtig messen

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