Mietspiegelreformgesetz

Das Mietspiegelreformgesetz wurde am 24. Juni 2021 vom Bundestag beschlossen und ist seit dem 1. Juli 2022 in Kraft. Es reformiert die Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln in Deutschland grundlegend.

Was das Gesetz geändert hat

  • Mietspiegelpflicht: Städte und Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern müssen einen Mietspiegel erstellen
  • Auskunftspflicht: Mieter und Vermieter sind bei der Datenerhebung zur Auskunft verpflichtet — wer nicht antwortet, riskiert ein Bußgeld
  • Datengrundlage erweitert: Von vier auf sechs Jahre — das glättet kurzfristige Schwankungen und bildet den Markt besser ab
  • Bindungszeitraum verlängert: Von zwei auf drei Jahre — reduziert den Aufwand für Gemeinden
  • Datenverarbeitung: Behörden dürfen für qualifizierte Mietspiegel Daten aus dem Melderegister, der Grundsteuerverwaltung und der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) nutzen

Was das für Vermieter bedeutet

Vermieter die eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete planen, profitieren von der breiteren Datenbasis — qualifizierte Mietspiegel sind verlässlicher und haben vor Gericht stärkere Beweiskraft. Gleichzeitig sind Vermieter verpflichtet, auf Anfrage an der Datenerhebung teilzunehmen.

Quellen

  • § 558c BGB — Mietspiegel: Erstellung und Inhalt (geändert durch Mietspiegelreformgesetz)
  • § 558d BGB — Qualifizierter Mietspiegel: wissenschaftliche Grundsätze, Vermutungswirkung
  • Mietspiegelreformgesetz — Bundestag 24.06.2021, in Kraft seit 1. Juli 2022
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