GWZ

GWZ ist die Abkürzung für Gebäude- und Wohnungszählung. In Deutschland findet die erste offizielle GWZ, also die Erfassung aller Gebäude- und Wohnungen, im Rahmen des Zensus 2022 statt. Dazu werden mit Stichtag 15. Mai 2022 rund 23 Millionen Eigentümer und Verwaltungen sowie weitere Verfügungs- und Nutzungsberechtige von Gebäuden oder Wohnungen befragt.

Hintergrund des Zensus 2022 ist die EU-Verordnung Nr. 763/2008, die die EU-Staaten im Abstand von zehn Jahren, beginnend 2011, verpflichtet, der Europäischen Kommission bestimmte Bevölkerungsdaten sowie Daten zum Bestand von Gebäuden und Wohnraum zu übermitteln. Umgesetzt wird die EU-Verordnung durch das deutsche Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2022. Ziel ist es, verlässliche und vergleichbare Daten zu gewinnen, die als Grundlage für Planungen und wohnungspolitische Entscheidungen dienen.

Zur Durchführung von Zensus und GWZ arbeiten in Deutschland die Statistischen Landesämter mit dem Statistischen Bundesamt zusammen. Das Bundesamt verantwortet die Entwicklung der notwendigen technischen Anwendungen, die Landesämter übernehmen die Durchführung der Befragung.

Die Befragung der 23 Millionen Immobilien-Eigentümer und -Verwaltungen erfolgt durch einen Zensus 2022 Fragebogen, der online ausgefüllt werden kann. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend. Abgefragt werden verschiedene Merkmale zu Gebäuden und Wohnungen (Anzahl, Größe, Heizungsart, Leerstand etc.) sowie Anzahl und Namen der Mieter und Mieterinnen.

Mehr dazu lesen Sie im Magazin:

Zensus 2022 Fragebogen richtig ausfüllen: Was Vermieter wissen müssen

 

 

 

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