Mietspiegelreformgesetz

Das Mietspiegelreformgesetz wurde am Donnerstag, dem 24. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Wesentliche Punkte des Gesetzes sind:

  • Städte und Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern haben nun die Pflicht, Mietspiegel zu erstellen
  • Für die Erstellung qualifizierter → Mietspiegel werden den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt. Genutzt werden sollen Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der → Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus (GWZ).
  • Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden, wurde eine Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter eingeführt.
  • Um den Aufwand zu verringern, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, wurde der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert.

 

Mehr zum Gesetz:

 

Ausführliche Informationen dazu lesen Sie in unserem Vermieter-Magazin:

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