Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Gesetzliche Grundlage ist §558c, Abs.1 im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Ermittelt wird die Vergleichsmiete im Mietspiegel durch Erhebung von Daten, also durch konkrete Nachfragen bei Mietern und Vermietern zu Miethöhe und Wohnungsmerkmalen. Je nachdem wie und mit welchen Methoden die Daten erhoben werden, handelt es sich um einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel.
Durch das → Mietspiegelreformgesetz wurden im Juni 2021 mehrere Bestimmungen zu Mitspiegeln geändert, u. a. müssen Gemeinden und Städte mit über 50.000 Einwohnern nun Mietspiegel erstellen. Außerdem sind Mieter und Vermieter verpflichtet, auf Anfrage Auskünfte für den Mietspiegel zu geben.