Die Mietkaution ist für Vermieter ein wichtiges Mittel zur Absicherung gegen Schäden, Mietrückstände oder nicht erfüllte Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis. Doch der Umgang mit Kautionsgeldern ist streng geregelt – wer hier Fehler macht, riskiert rechtliche Konsequenzen. Wir zeigen, worauf Vermieter unbedingt achten sollten.
✅ Do’s – Was Sie beim Umgang mit Kautionsgeldern tun sollten
1. Kaution getrennt vom Vermögen aufbewahren
Nach § 551 Abs. 3 BGB muss die Kaution getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Das bedeutet: kein Privat- oder Geschäftskonto, sondern ein gesondertes Kautionskonto (z. B. als Mietkautionssparbuch oder Treuhandkonto).
Tipp: Ein Mietkautionskonto bei einer Bank auf den Namen des Mieters mit Verpfändung zugunsten des Vermieters ist eine weit verbreitete Lösung.
2. Kaution verzinsen
Auch das schreibt das Gesetz vor: Die Kaution muss mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Rückzahlungssumme.
Achtung: Auch bei der derzeitigen Niedrigzinslage muss die Verzinsung erfolgen – auch wenn sie minimal ist.
3. Rückzahlungspflicht nach Mietende beachten
Die Kaution muss nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abrechnung zeitnah zurückgezahlt werden – in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten, abhängig von eventuell noch offenen Ansprüchen (z. B. Betriebskosten oder Schäden).
4. Teilrückzahlung kann sinnvoll sein
Wenn nur ein Teil der Kaution einbehalten werden muss (z. B. für ausstehende Nebenkostenabrechnungen), ist es empfehlenswert, den unstrittigen Teil frühzeitig zurückzuzahlen. Das zeigt Fairness und verhindert Streit.
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❌ Don’ts – Was Sie unbedingt vermeiden sollten
1. Kaution auf das eigene Konto einzahlen
Das ist ein häufiger Fehler – aber rechtlich problematisch. Wird die Kaution mit dem Vermögen des Vermieters vermischt, kann im Insolvenzfall des Vermieters der Zugriff für den Mieter verloren gehen.
2. Kaution als laufende Einnahme behandeln
Die Kaution dient nicht der laufenden Finanzierung, sondern ist treuhänderisch verwaltetes Geld. Sie darf während der Mietzeit nicht angetastet werden – auch nicht bei Zahlungsrückständen, es sei denn, es liegt eine rechtskräftige Forderung oder ein gerichtlicher Titel vor.
3. Keine Dokumentation führen
Wer keine Nachweise über Einzahlung, Verzinsung und Anlageform hat, steht im Streitfall schlecht da. Eine lückenlose Dokumentation schützt vor rechtlichen Auseinandersetzungen und schafft Vertrauen beim Mieter.
4. Kaution zu spät oder gar nicht zurückzahlen
Kommt ein Vermieter seiner Rückzahlungspflicht nicht nach, kann der Mieter Klage einreichen – inklusive Zinsen und möglicher Schadensersatzforderungen. Außerdem leidet das Vertrauen und ggf. der Ruf als Vermieter.
Fazit: Sorgfalt zahlt sich aus
Der rechtssichere Umgang mit Mietkautionsgeldern ist kein Hexenwerk, erfordert aber Disziplin und Transparenz. Wer gesetzliche Vorgaben einhält, spart sich Streit, Klagen und Imageverluste. Ob als privater Vermieter oder Wohnungsverwaltung – die Kaution gehört in treuhänderische Hände und nicht in den laufenden Cashflow.
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