Der Begriff Übergabeprotokoll meint ein Dokument, in dem bei Einzug in eine Wohnung oder bei Auszug der Zustand von Böden, Wänden, Fenstern, Türen etc. schriftlich und auch mit Fotos festgehalten ist. Das Wohnungsübergabeprotokoll kann zudem auch Vereinbarungen zu → Schönheitsreparaturen , Nachmietern oder zur Rückzahlung der Mietkaution enthalten.
Rechtlich vorgeschrieben ist ein Übergabeprotokoll bei der Wohnungsübergabe nicht. Aber wenn beide Parteien, Vermieter und Mieter es unterschreiben, entfaltet es durchaus rechtliche Bindungskraft.
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