Mietpreisbremse bezeichnet das Zusammenwirken verschiedener gesetzlicher Regelungen zur Begrenzung der Mieten insbesondere bei Neuvermietungen. Sie gilt nicht in allen Bundesländern und wenn dann nur in ausgewiesenen Gebieten.
Zentrale Bestimmung ist, dass die Miete bei Abschluss des Mietvertrags maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind aber davon ausgenommen.
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